Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Einflüsse nationalsozialistischen Gedankenguts

Wer verfasste die „Grüne Charta von der Mainau“?

Abstracts

Personelle und ideelle Kontinuitätslinien vom Naturschutz zwischen 1933 und 1945 hin zu dem der frühen Bundesrepublik Deutschland sind nachgewiesen. Sie zeigen sich z.B. in den gesetzlichen Grundlagen, in der wissenschaftlichen Lehre und in fachlichen Aussagen prominenter Naturschützer bis in die 1970er Jahre hinein.

Die Grüne Charta von der Mainau, die 2011 ihr 50jähriges Jubiläum feierte, ist bisher nicht expliziter Gegenstand einer kritischen Analyse gewesen. Das verwundert, waren doch etliche Personen, die an ihrer Entstehung mitwirkten, in Organisationen der NS-Zeit aktiv und haben sich – soweit bekannt – nie von ihren nationalsozialistischen Einstellungen distanziert. Unter ihnen fanden sich Mitglieder von NSDAP und SS, Mitwirkende im Reichskommissariat für die Festigung deutschen Volkstums oder in der Organisation Todt.

Ideelle Kontinuitäten zeigen sich in der klaren Ausrichtung der beteiligten Personen und der von ihnen vertretenen Konzepte auf eine autoritäre Planung. Das Verschweigen solcher Kontinuitäten bewirkt letztlich selbst eine Kontinuität, die dem Naturschutz schadet und die Akeute im Naturschutz beschämen muss.

Who wrote the ”Green Charter of Mainau“? Influence of National Socialist ideas

Continuous lines of both staff and ideas have been proven between nature conservation from 1933 to 1945 to the approach of the earl Federal State of Germany. They are visible for example in the legal foundations, in scientific theory and in specialist statements of prominent nature conservationists up to the 1970s. The “Green Charter of Mainau” which has celebrated its 50th anniversary in 2011, has not yet been explicit subject of critical analyses. This surprises since numerous people who participated in its development have been active in organisations of the National Socialist time and never – as far as is known – have pulled back from their National Socialist attitudes. They included members of the NSDAP and the SS, collaborators of the “Reichskommissariat für die Festigung deutschens Volkstums” (commissioner’s office for the stabilisation of German folklore) or in the Todt Organisation. Ideational continuities became obvious in the clear orientation of both individuals and concepts to authoritarian planning. The concealment of such continuities itself finally causes another continuity which damages nature conservation and should embarrass nature conservation activists.

Veröffentlicht am
Dieser Artikel ist in der erschienen.
PDF herunterladen
Artikel teilen:

1 Einleitung

Die „Grüne Charta von der Mainau“, die im Jahr 1961 erstmals veröffentlicht wurde, gilt als eines der Gründungsdokumente des bundesdeutschen Natur- und Umweltschutzes (Schlüsseldokumente a o.J.). Diese herausgehobene Bedeutung würdigte die Festschrift der Lennart-Bernadotte-Stiftung aus Anlass des 50-jährigen Jubiläums im Jahr 2011 u.a. mit Grußworten des damaligen Bundespräsidenten Christian Wulf. Die Festschrift feierte die Grüne Charta als Vision und Impuls für die im Jahr 1961 noch nicht etablierte Umweltpolitik in Deutschland (Lennart-Bernadotte-Stiftung 2011).

Vertreter des Deutschen Rats für Landespflege (DRL) bezeichneten die Grüne Charta als Gesamtkonzeption umweltpolitischer Politikansätze (Konold et al. 2011: 25). Historisch bedeutsam sei insbesondere ihre Leistung, umweltbezogene Aussagen in ein demokratisch verfasstes Gemeinwesen integrierbar formuliert und sie damit aus dem zivilisationskritisch-fortschrittsfeindlichen Duktus herausgelöst zu haben (Frohn 2011: 17). Auch die zentrale Stellung, die die Charta staatlicher Planung einräumte, habe über die aktuellen Themen hinausgewiesen – zu früh, um den damaligen Politikdiskurs, in dem Planung tabuisiert worden sei, anzuregen (Frohn 2011: 18). Die Grüne Charta ist seit ihrer Entstehung und Übergabe an den damaligen Bundespräsidenten Heinrich Lübke wiederholt durch den DRL, der sich als ihren Sachwalter betrachtet (Konold et al. 2011: 28), kommentiert worden, insbesondere im Hinblick auf ihre Implementation in Gesetzen und ihre Umsetzung in Maßnahmen und Projekten (vgl. Borchers & Wurzel 2012, DGG 1961 und 1976, DRL 1980 und 1997, Lennart-Bernadotte-Stiftung 2011).

Die Grüne Charta wurde durch die „Arbeitsgemeinschaft für Garten- und Landschaftskultur“ erarbeitet, die innerhalb der Deutschen Gartenbau-Gesellschaft im Jahr 1952 von dieser selbst eingesetzt worden war. Leiter der AG war Erich Kühn, damals Professor für Städtebau und Landesplanung an der TH Aachen.

Die Ergebnisse der Diskussionen der Arbeitsgemeinschaft wurden am 20.04. 1961 im Rahmen der sogenannten „Mainauer Rundgespräche“, deren Teilnehmerkreis sich selbst „Grünes Parlament“ nannte, verabschiedet und dem dama­ligen Bundespräsidenten Lübke übergeben (DRL 1997: 11).

Die Grüne Charta wurde im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung veröffentlicht und wenig später – darauf Bezug nehmend – der „Deutsche Rat für Landespflege“ durch den Bundespräsidenten berufen (DRL 1997: 11). Sie erhielt somit ein hohes Gewicht, das durch eine institutionelle Förderung des DRL abgesichert wurde.

2 Personen und Netzwerke

Die Fragen, wer die Verfasser der Grünen Charta waren, wie sie sich kennenlernten, was sie verband und welche Ziele sie damit verfolgten, im Jahr 1961 ein Thesenpapier zu erarbeiten, das staatliche Planung in den Mittelpunkt rückte, werden in der Festschrift zum 50. Jubiläum nicht gestellt.

Im Folgenden werden erste mögliche Antworten aufgezeigt.

An der Erarbeitung der Grünen Charta waren laut DRL folgende Personen als Autoren beteiligt: Lennart Bernadotte, Konrad Buchwald, Joseph Franken, Horst Hammler, Eberhard Herzner, Josef Hollatz, Gert Kragh, Erich Kühn, Werner Lendholt, Hermann Mattern, Gerhard Olschowy, Werner Pohl, Gustav Rohlfs, Johannes Sallmann, Ernst Schröder und Wilhelm Wortmann. Gutachterlich waren Gustav Allinger, Alwin Seifert und Heinrich Friedrich Wiepking involviert. Walter Rossow, Hans Harder, Alfred Töpfer und das Präsidium der Deutschen Gartenbau-Gesellschaft berieten sie (DRL 1997: 10, Fn.8).

Im Bundesarchiv sind für folgende Autoren Mitgliedschaften in der NSDAP belegt:

Buchwald (BArch, Schreiben vom 17.07.2012, R2-2012/D-9117), Franken (BArch, Schreiben vom 17.07.2012, R2-2012/D-9117), Kühn (BArch, Schreiben vom 17.07.2012, R2-2012/D-9117), Hammler (BArch, OK-NSDAP, MFOK G 0088), Hollatz (BArch, OK-NSDAP, MFOK I 0051), Kragh (BArch, OK-NSDAP, MFOK L 0071), Mattern (BArch, OK-NSDAP, MFOK O 0041), Allinger (BArch, OK-NSDAP, MFOK A 0018), Lendholt (BArch/RK, Film G 0047, BArch, OK-NSDAP, MFOK N 0023) und Wortmann (BArch, OK-NSDAP, MFOK Z 0050). Nach eigenen Angaben war Lendholt auch Mitglied der SA. Zu den Autoren zählten auch Olschowy, Mitglied der SS seit mindestens 1934 bis 1944 (BArch, RS, Film E 0400), und Herzner, SS-Bewerber 1938-1944 (BArch/RS, Film C 0314). Für die übrigen namentlich bekannten Autoren, Gutachter und Mit­wirkende – das Präsidium der DGG bleibt hier unberücksichtigt – liegen im Bundesarchiv keine Angaben vor (vgl. Abb. 1). Sieht man vom Präsidium der DGG ab, waren also rund 68% der beteiligten Personen in unterschiedlicher Weise im NS-Regime organisiert.

Gab es ein Netzwerk? Wiepking, Seifert und Allinger hatten ebenso wie Kragh, Mattern und Lendholt vor wie nach 1945 im Bereich „Landespflege“ gearbeitet, wenn auch sicherlich nicht durchweg konfliktfrei. Allinger war ebenso wie Seifert und Mattern Landschaftsanwalt in der Organisation Todt gewesen. Allinger war Spezialist für Tarnpflanzungen; er hatte in der NS-Zeit aktiv an der Gleichschaltung der Gartenarchitekten und ihrer Interessenverbände mitgewirkt (Gröning & Wolschke-Bulmahn 1997: 18) und soll bereits 1933 der SA angehört haben (Kellner 1998: 8). Kragh war ebenfalls Tarnspezialist und Schüler Wiepkings (Frohn 2006: 229), ebenso wie Lendholt, der dem Ausschuss angehörte, der über die Zulassung freier Landschaftsgestalter in den „eingegliederten Ostgebieten“ zu befinden hatte (Kellner 1998: 165). Mattern war ab 1961 Nachfolger Allingers als Direktor des Instituts für Landschaftsbau und Gartenkunst an der TU Berlin (Gröning & Wolschke-Bulmahn 1997: 244). Durch die Protektion Seiferts wurde er Mitglied der Organisation Todt (Zeller 2003: 278).

Buchwald war Nachfolger Hans Schwenkels, Landesbeauftragter in Baden-Württemberg, der im Reichsforstamt für die Landespflege im „Altreich“ zuständig war, während Wiepking diese Aufgabe für die „eingegliederten Ostgebiete“ wahrgenommen hatte (Kellner 1998). Buchwald wurde Nachfolger Wiepkings auf einem neu gestalteten Lehrstuhl in Hannover, als dieser emeritiert wurde (Häcker 2004: 242/243), und würdigte ihn anlässlich seines 70. Geburtstages, gemeinsam mit Lendholt und Meyer, mit einer Festschrift (Buchwald et al. 1963). Funktion einer Festschrift ist nicht nur die Ehrung einer aus Sicht der Verfasser zu würdigenden Person, sondern auch die Verfestigung einer bestimmten Denkschule. Betrachtet man die Autoren der Wiepking-Festschrift, erfüllt sie diese Funktion.

Kühn war etlichen Autoren bzw. Gutachtern der Grünen Charta seit langem bekannt: 1941 lud der Vorsitzende des Westfälischen Heimatbundes, Karl Friedrich Kolbow, ihn zu einem „Arbeitslager für Naturschutz und Landschaftsgestaltung“ auf die Burg Sternberg. Ziel war die Implementierung der „Landespflege“ als Beitrag zur „Volkstumsarbeit“ (vgl. Oberkrome 2004: 251). Eingeladen waren neben Kühn u.a. Seifert, Schwenkel, Wiepking und Kragh (Oberkrome 2004: 253). Den Vortrag Kühns bei diesem Treffen bezeichnet Willi Oberkrome als „spektakulär“, konkretisierte Kühn dort doch seine Vorstellungen zu einer erstmaligen Institutionalisierung der „Landespflege“ des NS-Staates als eigenständige Verwaltungseinheit neben den bereits etablierten Naturschutzbehörden (Oberkrome 2004: 253). Als Ergebnis der Tagung wurde die Gründung eines „Ausschusses für die Organisation der Landschaftsgestaltung“ vereinbart (Oberkrome 2004: 254).

Publikationen über Leben, Wirken und Persönlichkeit Wiepkings – Sondergutachter im Planungsstab des Reichskommissariats zur Festigung deutschen Volkstums Heinrich Himmlers ab 1939, parallel Oberste Naturschutzbehörde ab 1942 und Mitbegründer der Hochschule für Gartenbau und Landeskultur Hannover 1946 – zeigen seine auch nach 1945 nicht revidierte nationalsozialistische Orientierung (Gröning & Wolschke-Bulmahn 1997: 415, Gröning & Wolschke-Bulmahn 1987, Kellner 1998, vgl. Wiepking-Jürgensmann 1942;). Wiepking soll sich „besonders intensiv“ mit dem Entwurf der Grünen Charta auseinandergesetzt haben (DRL 1997, 10, Fn. 8).

Seifert, ab 1936 Lehrbeauftragter für Gartengestaltung an der TH München, seit 1934 Leiter einer Gruppe von 34 Landschaftsanwälten in der Organisation Todt, ab 1940 Träger des Titels „Reichslandschaftsanwalt des Generalinspekteurs für das deutsche Straßenwesen“, Fritz Todt, galt neben Wiepking als der bedeutendste Landschaftsarchitekt der nationalsozialistischen Zeit (Gröning & Wolschke-Bulmahn 1997: 363; Klee 2007: 565/566; Zeller 2010). Er firmierte auf der „Gottbegnadetenliste“ der wichtigsten Architekten des NS-Staates (Klee 2007: 565). Aufgrund seines hohen Interesses an der biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise stand er in Kontakt zu den Gärtnern des sogenannten „Kräutergartens“ im KZ Dachau (Seidl 2008: 157). Zwischen Dezember 1945 bis August 1946 wurde er von den US-Streitkräften interniert; im Ent­nazifizierungsverfahren ist er zunächst als „Mitläufer“, später als „unbelastet“ eingestuft worden (Zeller 2010). 1950 nahm er den Lehrauftrag an der TU München wieder auf und erhielt später dort eine Professur (Zeller 2010; Schlüsseldokumente b o.J.). Noch im Jahr 2004 gab die Bayerische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege in ihrer Schriftenreihe eine wissenschaftlich nicht haltbare, fragwürdige biographische Skizze heraus (vgl. Falter 2004).

Olschowy war als Referent des Zen­tralverbands des Deutschen Gartenbaus für die Zeitschrift „Hilfe durch Grün“ verantwortlich, in der viele der Autoren und Gutachter der Grünen Charta zwischen 1952 und 1962, als die Zeitschrift eingestellt wurde, publizierten. Ab dem Frühjahr 1963 war er nebenamtlich mit der Geschäftsführung des DRL betraut (Bernadotte 1965: 8).

Olschowy hatte 1955 seine Disserta­tion „Über die Beziehungen der Flurbereinigung zur Landespflege“ bei Wiepking geschrieben; Zweitbetreuer war Konrad Meyer, Multifunktionär des NS-Staates (vgl. Heinemann 2003). Dem Landespfleger wies Olschowy „koordinierende Aufgaben“ zu (Olschowy 1955: 248), analog zur Sichtweise seines Doktorvaters Wiepking. Er verstand sich als Vertreter der Landschaftsplanung und forcierte später ihre Einführung in seiner Funktion als Leiter der Vorgängerinstitution des heutigen Bundesamts für Naturschutz zwischen 1964 und 1978.

3 Gemeinsamer Überzeugungsvorrat

Die in Bezug auf Bekanntmachung und Wirksamkeit vermutlich wichtigste und sicherlich aufgrund ihrer Authentizität aufschlussreichste Kommentierung der Grünen Charta geschah zeitgleich mit ihrer Veröffentlichung durch die Deutsche Gartenbaugesellschaft in ihrer Schriftenreihe (DGG 1961).

Kühn stellte hier die zentralen Gedanken der Autoren vor: Ausgangspunkt aller Überlegungen zur Grünen Charta war in seiner Darstellung die „Raumenge“, die zum ersten Mal in der Geschichte die Menschheit bedränge (Kühn 1961: 7). Der „Zusammenhang allen Geschehens“, die „Ganzheit der Existenz“ sei zwingend bei allen Gegenstrategien zugrunde zu legen (Kühn 1961: 7). Das „Gesunde und Schöne“ sei Teil der Menschenrechte (Kühn 1961: 8). Vor diesem Hintergrund wurde für ihn „Landschaft“ zum zentralen Wort der Grünen Charta (Kühn 1961: 8), konkreter die „gesunde Landschaft“ (DGG 1961: 5). Der Umgang mit den anstehenden Problemen brauche ein „wirtschaftliches Denken höherer Ordnung“ (Kühn 1961: 8), wie Kühn es bei Hölderlin oder Goethe, auf die er sich berief, verwirklicht glaubte: Diese „andere Sicht“ sah Kühn in der Biologie symbolisiert. Entsprechend forderte er eine „natur- und landschaftskundliche Einstellung im gesamten Erziehungs- und Bildungswesen“ (Kühn 1961: 13). Raum- und Landschaftsplanung gesetzlich zu fixieren, waren daher die zentralen Forderungen der Grünen Charta. „Raumenge“ war auch für Todt ein zentrales Motiv, das Seifert teilte (Zeller 2003: 284, 297).

Kühn knüpfte erkennbar an die Auffassungen von „Landespflege“ an, wie sie v.a. Wiepking, Erhard Mäding und Schwenkel vor 1945 vertraten und teilweise auch institutionalisierten bzw. sogar kodifizierten (vgl. Mäding 1943a und 1943b, Schwenkel 1938, Wiepking 1942). Zeller weist darauf hin, dass auch für Seifert die organisatorische und gesetzliche, vom Naturschutz abgegrenzte, eigenständige Verankerung der „Landespflege“ ein zentrales Anliegen gewesen sei (Zeller 2003: 292 ff.). Die „Gesundung“ der Landschaft war nach Mäding eines der grundlegenden Prinzipien der sogenannten „Landschaftsregeln“ des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums und Reichsführers SS Heinrich Himmler, für dessen Planungsstab Mäding gearbeitet hatte (vgl. Mäding 1943b).

Die Darstellung Kühns ergänzte u.a. Buchwald, der sich thematisch auf „die Stadt in der Natur“ konzentrierte (Buchwald 1961). Ausgangspunkt der Ausführungen Buchwalds waren Aus­sagen des Limnologen August Thienemann (1882 – 1969) über die Interdependenz aquatischer Lebensräume und ihrer Lebewesen, die Buchwald auf den Menschen, die menschliche Gesellschaft und ihr Verhältnis zu Natur und Landschaft übertrug.

Thienemann gehörte gemeinsam mit dem Zoologen Karl Friederichs (1878-1969, vgl. CPR o.J.) zu den Protagonisten einer „Allgemeinen Ökologie“, die dem damaligen Mainstream zuwider lief und als nicht in allen Teilen wissenschaftlich kritisiert wurde (ausführlich zu Thienemann und Friederichs und ihrer Bedeutung für den Naturschutz vgl. Potthast 2003). Sie ging davon aus, dass alles mit allem zusammenhänge, es ein „Gleichgewicht“ in der Natur und es demnach „naturgemäße“ Mensch-Natur-Beziehungen gäbe – eine Vermischung von naturwissenschaftlichen und ethisch-moralischen Auffassungen (vgl. auch Haber 2013), die erkennbar organizistische und geodeterministische sowie biologistische Vorstellungen einschlossen. Thienemann hatte u.a. 1935 „Lebensgemeinschaft und Lebensraum“ verfasst und dabei auf den Blut-und-Boden-Mythos rekurriert (vgl. auch Thienemann 1944 und sprachlich „bereinigt“ 1956). Auch Seifert hatte die Vorstellungen Friederichs und Thienemanns in seinen Publikationen vertreten, wenn auch – wie für Seifert typisch – ohne Beleg (vgl. Seifert 1941: 54; vgl. Zeller 2003: 286).

Die Allgemeine Ökologie transferierte Buchwald 1957 im Themenheft „Gesundes Land – gesundes Volk“ von „Natur und Landschaft“ zur „Landespflege“, die „unseren Menschen“ durch das „Wiederhinführen zu einer natürlichen Lebensweise“ (Buchwald 1957: 95) in Landschaften „recht ursprünglichen Charakters“ (Buchwald 1957: 97) die leiblich-geistig-seelische Gesundheit wiederbringen sollte, da sie sich in „biologischem Gleichgewicht und in ihrem Lebenshaushalt, vor allem in ihrem Klima- und Wasserhaushalt, ungestört, das heißt ‚gesund‘ und damit stetig leistungsfähig“ zeigen (Buchwald 1957: 97). Die Parallelen zwischen Allgemeiner Ökologie und „Landespflege“ sind nicht zu übersehen (vgl. Potthast 2006: 411). Sicherlich leistete Buchwald mit diesen Aussagen auch einen Beitrag dazu, die Wissenschaft der Ökologie, mit der sich die ehrenamtlichen Beauftragten wohl nicht intensiv auseinander setzten, in seinem Sinne zu popularisieren. Die Zeitschrift „Natur und Landschaft“ war dafür ein geeignetes und unter Kragh auch zur Verfügung stehendes Medium (vgl. Engels 2006, 454).

Buchwald argumentierte in seinem Kommentar zur Grünen Charta entsprechend geodeterministisch (vgl. Buchwald 1961: 22), malthusianisch (vgl. Buchwald 1961: 28), organizistisch im Sinne des sich Einfügens des Menschen in die „Gesetze des Ganzen der Natur“ (Buchwald 1961: 32) und damit letztlich biologistisch und knüpfte an die bereits oben genannten Ansätze an.

Im Rahmen der Evaluation der Grünen Charta 1980 plädierte Buchwald für eine „Integration der Landschaftsplanung als ökologische Querschnittsplanung in die Raumordnung“ (Buchwald 1980: 302), um so Raumordnung als steuernde Entwicklungsplanung zu qualifizieren. Der Landespflege müsse die Aufgabe zufallen, die Anforderungen anderer Fachplanungen zu „filtern“ (Buchwald 1980: 294). Mensch oder Gesellschaft tauchen in diesen Ausführungen ebenso wenig auf wie Fragen der Legitimation der Planer. Der autoritäre Anspruch des „Experten für das Gemeinwohl“, den laut Zeller auch die Gruppe der Landschaftsanwälte teilte (Zeller 2003: 279), machte dies wohl aus seiner Sicht überflüssig.

Olschowy, zu diesem Zeitpunkt Direktor der Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie, bezog sich im Jahr 1966 in seinem Kommentar zur Grünen Charta (Olschowy 1966: 15) ebenfalls auf Thienemann, wenn er ausführte, dass die Biologie „das geistige Leben der Völker“ neu gestalten könne, eine Vorstellung, die durch den Biologismus des NS-Regimes schon lange diskreditiert worden war. Die Forderung der Grünen Charta nach ausreichend Erholungsraum verknüpfte er mit dem „Rechtsbewußtsein des deutschen Volkes“, in dem „die Landschaft als Allmende des Volkes“ verankert sei (Olschowy 1966: 13/14).

Der Befund Thomas Potthasts (2003: 240), dass Thienemanns und Friederichs Allgemeine Ökologie das „naturphilosophische Denken zahlreicher Ökologen sowie das Naturschutz- und Ökologieverständnis in Deutschland bis weit nach 1945“ geprägt habe, bewahrheitet sich in diesen Kommentaren zur Grünen Charta für zwei zentrale Akteure des deutschen Nachkriegs-Naturschutzes.

Sicherlich war „gesellschaftsbiologisches Denken“ in den einschlägigen Wissenschaftssparten bereits vor 1933 weit verbreitet (Herbert 2011: 172). Allerdings war damals Kritik aus wissenschaftlichen wie auch aus ethisch-moralischen Gründen ebenso weit verbreitet. Diese Balance geriet erst 1933 aus den Fugen, und erst ab da wurde das „gesellschaftsbiologische Denken“ zur „offiziellen“ Denkrichtung (Herbert 2011: 173). Auffallend ist, dass gerade führende Naturschützer sich diesem Konzept anschlossen und es auch nach 1945 weiter propagierten.

Zehn Jahre nach den Ausführungen Olschowys, anlässlich der Evaluierung der Grünen Charta im Jahr 1976, zeigte sich, wie weit sich die Vertreter des DRL bereits vom aktuellen politischen Diskurs abgekoppelt hatten. Sie gingen zu diesem Zeitpunkt weiterhin davon aus, dass „Na­tur- und Umweltschutz…Daueraufgaben (sind), die unabhängig sind von der wirtschaftlichen Entwicklung, von Gesellschaftsordnungen und -systemen“ (DGG 1976: 9) – eine Hypothese, die eine moralische Begründung von Naturschutz voraussetzt (vgl. Potthast 2003: 245). Demgegenüber machte der damalige beamtete Staatssekretär des Bundsinnenministeriums, Günther Hartkopf, deutlich, dass gesellschaftliche, wirtschaftliche und soziale Rahmenbedingungen für die Bundesregierung Eckpunkte ihrer Umweltpolitik bildeten (Hartkopf 1976: 22).

4 Rückblick und Ausblick

Die Grüne Charta von der Mainau kann man auch als sedimentierten „gemeinsamen Überzeugungsvorrat“ der beteiligten Autoren und Gutachter betrachten (Begriff bei Herbert 2011: 544). Ihre Auffassungen vom Zusammenhang von Landschaft, Individuum und Gesellschaft, von Planung und „Landespflege“, das Selbstverständnis als „Experte für das Allgemeinwohl“ und der Rückgriff auf die Allgemeine Ökologie konnten in diesem Überzeugungsvorrat weiter existieren.

Verwunderung über die prominente Rolle staatlicher Planung in der Grünen Charta, die im Gegensatz zu ihrer Bedeutung in gesellschaftlichen Diskussionen der Zeit gestanden habe, ist daher nicht am Platz: Planung war in diesem Überzeugungsvorrat zentraler Bestandteil von „Landespflege“, wie die Bemühungen um ihre Kodifizierung vor wie nach 1945 zeigen (vgl. Eissing 2014). Über die Zeit hinausweisend war diese prominente Platzierung sicher nicht – eher ein Ausdruck ungebrochener Kontinuität. Zumal das Selbstverständnis der Planer dem autoritären Gestus von vor 1945 weit über die 1960er Jahre hinaus verhaftet blieb, wie beispielhaft Buchwalds Positionierung in dieser Frage zeigt (Buchwald 1980).

Wiepking und Buchwald konnten zudem in der universitären Lehre und in weiteren beratenden Funktionen diesen Überzeugungsvorrat nutzen – und taten dies ja auch. Als Leiter der Vorgängerinstitution des heutigen Bundesamts für Naturschutz konnte Olschowy die Verankerung der Landschaftsplanung forcieren. Dass diese „Institutionen“ für die Entwicklung der „Landespflege“ in Deutschland prägend waren, trug mit dazu bei, dass Naturschutz an nicht-demokratische Argumente anschlussfähig blieb (vgl. Potthast 2003: 253/254).

In der Landschaftsplanung können solche Perpetuierungen nachgezeichnet werden (vgl. Eissing 2014; Potthast 2006). Die Geschichte der Kodifizierung der Landschaftsplanung und die unzureichend reflektierte Übernahme entsprechender Ansätze aus der NS-Zeit – neben anderen Einflussfaktoren – könnten dies erklären.

Die Allgemeine Ökologie scheint auch die Diskussion um die Eingriffsregelung (vgl. §14 Abs.1, §15 Abs.2 BNatSchG) einzufärben. Die gesetzlich fixierten Vorstellungen von Eingriff und Kompensa­tion und ein Gutteil der Praxis lassen sich nur vor dem Hintergrund der Annahme eines „Gleichgewichts der Natur“ im Sinne der Allgemeinen Ökologie verstehen.

Viel gravierender ist aber, dass eine klare Benennung und Distanzierung von nationalsozialistisch argumentierenden Naturschutzakteuren der NS-Zeit, ihren geistigen Nachfolgern und Protagonisten einer Denkweise, die an antidemokratische Sentenzen anschlussfähig blieb, nicht artikuliert wird. Ein solches „kollektives Beschweigen“ trug zu einer Verlängerung dieser Kontinuitäten bis in die frühe Bundesrepublik bei (vgl. Franke & Pfenning 2014). Im Falle der Grünen Charta dauern diese Perpetuierungen bis in die Gegenwart.

Fast 70 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges sollte es auch innerhalb der Naturschutzszene Konsens sein, im Hinblick auf die bekannt nationalsozialistisch bzw. antidemokratisch gesinnten Naturschutzprotagonisten der Vergangenheit eine klare Sprache zu sprechen und sich von ihren „Fachaussagen“ zu distanzieren. Alle, die diese klare Sprache nicht sprechen oder sprechen wollen, müssen sich fragen lassen, warum sie das Beschweigen vorziehen.

Gedruckte Quellen

Bernadotte, L. von (1965): Bericht des Sprechers über die bisherige Tätigkeit und die künftige Arbeit des Deutschen Rates für Landespflege anläßlich der Sitzung des Rates am 10. März 1965 auf Schloß Mainau. In: Deutscher Rat für Landespflege, Hrsg., Landespflege und Gewässer, Schr.-R. DRL 5, 8-11.

Borchers, U., Wurzel, A. (2012): 50 Jahre Deutscher Rat für Landespflege. Naturschutz und Landschaftsplanung 44 (12), 379-384.

Buchwald, K. (1957): Gesundes Land – gesundes Volk. Natur und Landschaft 32 (6), 94-98.

– (1961): Die Natur in der Stadt. In: Deutsche Gartenbaugesellschaft (DGG), Die Grüne Charta von der Mainau, Schr.-R. Deut. Gartenbauges. 10, Günther Neske, Pfullingen, 21-32.

– (1980): Konzept und Realisierungsmöglichkeiten einer ökologisch orientierten Raumordnung. (Vgl. Forderung V/1 der Charta.). Schr-R. DRL 34, 294-304.

–, Lendholt, W., Meyer, K. (Hrsg., 1963): Festschrift für Heinrich Friedrich Wiepking. Beiträge zur Landespflege 1, Eugen Ulmer. Stuttgart

CPR (o.J.): Eintrag „Karl Friederichs“ im Catalogus Professorum Rostochiensium. http://cpr.uni-rostock.de/metadata/cpr_person_00003368. Zugriff am 09.03.2014.

DGG (Deutsche Gartenbaugesellschaft, 1961): Die Grüne Charta von der Mainau. Schr.-R. Deut. Gartenbauges. 10, Günther Neske, Pfullingen.

– (1976): 1961-1976. 15 Jahre Grüne Charta von der Mainau. Stellungnahmen der Deutschen Gartenbau-Gesellschaft zur gegenwärtigen Umweltsituation, Kritik an erkennbaren Fehlentwicklungen, Zielsetzungen für die Zukunft. Bearb.: Grebe, R., Klausch, H., Olschowy, G., Bonn-Bad Godesberg.

DRL (Deutscher Rat für Landespflege, 1980): Geschieht genug für die natürliche Umwelt? – 20 Jahre „Grüne Charta von der Mainau“. Bestandsaufnahme und Strategie des Deutschen Rats für Landespflege. Schr.-R. DRL 34.

– (1997): Betrachtungen zur „Grünen Charta von der Mainau“ im Jahr 1997 – anlässlich des 175. Jubiläums der Deutschen Gartenbau-Gesellschaft 1822 e.V. Schr.-R. DRL 68.

Eissing, H. (2014): Kein Kommentar, bitte! Anmerkungen zum Reichsnaturschutzgesetz. In: Franke, N., Pfenning, U., Hrsg., Kontinuitäten im Naturschutz, Nomos, Stuttgart, 163-180.

Engels, J.I. (2006): Aus dem Zentrum an die Peripherie. Der amtliche Naturschutz in Westdeutschland zwischen Tradition und politischer Ökologisierung 1945 – 1980. In: Frohn, F.W., Schmoll, F., Bearb., 2006, Natur und Staat, Staatlicher Naturschutz in Deutschland 1906 – 2006, Naturschutz und Biol. Vielfalt 35, 445-533.

Falter, R., 2004, Alwin Seifert (1890-1972). Die Biographie des Naturschutzes im 20. Jahrhundert. Ber. ANL 28, 69-104.

Franke, N., Pfenning, U. (Hrsg., 2014): Kontinuitäten im Naturschutz. Nomos, Baden-Baden.

Frohn, H.W. (2006): Naturschutz macht Staat – Staat macht Naturschutz. Von der Staatlichen Stelle für Naturdenkmalpflege in Preußen bis zum Bundesamt für Naturschutz 1906-2006 – eine Institutionengeschichte. In: Frohn, H.W., Schmoll, F., Bearb., Natur und Staat, Staatlicher Naturschutz in Deutschland 1906-2006, Naturschutz und Biol. Vielfalt 35, 85-313.

– (2011): Das Fenster zur Moderne öffnen! Zur Entstehungsgeschichte der „Grünen Charta von der Mainau“. In: Lennart-Bernadotte-Stiftung, Hrsg., 50 Jahre „Grüne Charta von der Mainau“, Festschrift, Insel Mainau, 14-19.

Gröning, G., Wolschke-Bulmahn, J. (1987): Die Liebe zur Landschaft. Teil III: Der Drang nach Osten. Zur Entwicklung der Landschaftspflege im Nationalsozialismus und während des Zweiten Weltkriegs in den „eingegliederten Ostgebieten“. Arbeiten zur sozialwissenschaftlich orientierten Freiraumplanung 9, minerva, München.

–, Wolschke-Bulmahn, J. (1997): Grüne Biographien. Biographisches Handbuch zur Landschaftsarchitektur des 20. Jahrhunderts in Deutschland. Patzer, Berlin

Haber, W. (2013): Unbequeme Wahrheiten der ökologischen Wissenschaft. Natur und Landschaft 88 (11), 460-465.

Häcker, B. (2004): 50 Jahre Naturschutzgeschichte in Baden-Württemberg. Zeitzeugen berichten. Hrsg.: Heidenreich, E., Eugen Ulmer, Stuttgart.

Hartkopf, G. (1976): Umweltpolitik und Wirtschaft. Vortrag von Staatssekretär Dr. Günther Hartkopf anlässlich der Umweltkonferenz der Bundesregierung 1975 auf Schloß Gymnich. In: Deutsche Gartenbaugesellschaft (DGG), 1961-1976, 15 Jahre Grüne Charta von der Mainau, Stellungnahmen der Deutschen Gartenbau-Gesellschaft zur gegenwärtigen Umweltsituation, Kritik an erkennbaren Fehlentwicklungen, Zielsetzungen für die Zukunft. Bearb.: Grebe, R., Klausch, H., Olschowy, G., Bonn-Bad Godesberg, 20-33.

Heinemann, I. (2003): Wissenschaft, Planung, Umvolkung. Konrad Meyer und der „Generalplan Ost“. Vortrag vom 21.05.2003. Vortragsreihe an der Humboldt-Universität: Die Berliner Universität unterm Hakenkreuz. http://ns-zeit.geschichte.hu-berlin.de/forschung-und-projekte-en-old/foundmed/dokumente/forschung-und-projekte/ns-zeit/media/vortrag_heinemann.pdf. Zugriff am 18.03.2014.

Herbert, U. (2011): Best. Biographische Studien über Radikalismus, Weltanschauung und Vernunft 1903-1989. 5. Aufl., J.H.W. Dietz Nachf. GmbH, Bonn.

Kellner, U. (1998): Heinrich Friedrich Wiepking (1891-1973). Leben, Lehre und Werk. Diss., Hannover.

Konold, W., Ott, K., Schreiner, J., Wurzel, A. (2011): Die Grüne Charta von der Mainau und der Deutsche Rat für Landespflege. In: Lennart-Bernadotte-Stiftung, Hrsg., 50 Jahre „Grüne Charta von der Mainau“, Festschrift, Insel Mainau, 24-28.

Kühn, E. (1961): Kommentar zur Grünen Charta. In: Deutsche Gartenbaugesellschaft 1961, Die Grüne Charta von der Mainau, Schr.-R. Deut. Gartenbauges. 10, Günther Neske, Pfullingen, 7-13.

Lennart-Bernadotte-Stiftung (Hrsg., 2011): 50 Jahre „Grüne Charta von der Mainau“. Festschrift. Insel Mainau.

Mäding, E. (1943a): Landespflege. Die Gestaltung der Landschaft als Hoheitsrecht und Hoheitspflicht. Deutsche Landbuchhandlung, Berlin, 2. Aufl.

– (1943b): Regeln für die Gestaltung der Landschaft. Einführung in die Allgemeine Anordnung Nr. 20/VI/42 des Reichsführers SS, Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums, über die Gestaltung der Landschaft in den eingegliederten Ostgebieten. Deutsche Landbuchhandlung, Berlin.

Oberkrome, W. (2004): Deutsche Heimat. Nationale Konzeptionen und regionale Praxis von Naturschutz, Landschaftsgestaltung und Kulturpolitik in Westfalen-Lippe und Thüringen (1900-1960). Westfälisches Institut für Regionalgeschichte. Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Hrsg.: Walter, B., Ferdinand Schöningh, Paderborn.

Olschowy, G. (1955): Über Beziehungen der Flurbereinigung zur Landespflege. Diss. TH Hannover, Bd. 1.

– (1966): Was will die „Grüne Charta von der Mainau“? Festvortrag, gehalten am 4. September 1965 vor dem „Grünen Kreis“ im Stadttheater Augsburg. Naturschutz und Naturparke. Mitt. Ver. Naturschutzpark 40/1, Stuttgart/Hamburg, 11-16.

Potthast, T. 2003: Wissenschaftliche Ökologie und Naturschutz: Szenen einer Annäherung. In: Radkau, J., Uekötter, F., Hrsg., Naturschutz und Nationalsozialismus, Campus, Frankfurt/New York, 225-254.

– (2006): Naturschutz und Naturwissenschaft – Symbiose oder Antagonismus? Zur Beharrung und zum Wandel prägender Wissensformen vom ausgehenden 19. Jahrhundert bis in die Gegenwart. In: Frohn, H.W., Schmoll, F., Bearb., Natur und Staat, Staatlicher Naturschutz in Deutschland 1906-2006, Naturschutz und Biol. Vielfalt 35, 343-444.

Schlüsseldokumente a (o.J.): 100(0) Schlüsseldokumente zur deutschen Geschichte im 20. Jahrhundert. Die Grüne Charta von der Mainau. http://www.1000dokumente.de/index.html?c=dokument_de&dokument=0076_mai&st=GR%C3% BCNE%20CHARTA&l=de. Zugriff am 01.07. 2013.

Schlüseldokumente b (o.J.): 100(0) Schlüsseldokumente zur deutschen Geschichte im 20. Jahrhundert. Einleitung. Die Grüne Charta von der Mainau. http://www.1000dokumente.de/?c=dokument_de&dokument=0076_mai&object=context &l=de. Zugriff 25.05.2014.

Schwenkel, H. (1938): Grundzüge der Landespflege. Reihe Landschaftsschutz und Landschaftspflege. Hrsg.: Schoenichen, W., Heft 2. J. Neumann, Neudamm und Berlin.

Seidl, D. (2008): „Zwischen Himmel und Hölle“. Das Kommando ‚Plantage‘ des Konzentrationslagers Dachau. Dachauer Diskurse. Beiträge zur Zeitgeschichte und zur historisch-politischen Bildung 1. Hrsg.: Schossig, B., Sigel, R., Herbert Utz Verlag, München.

Seifert, A. (1941): Im Zeitalter des Lebendigen. Natur. Heimat. Technik. Müllersche Verlagsbuchh., Dresden und Planegg bei München.

Thienemann, A. (1935): Lebensgemeinschaft und Lebensraum. Deutscher Verein zur Förderung des mathematischen und naturwissenschaftlichen Unterrichts e.V. Körperschaftliches Mitglied des Nationalsozialistischen Lehrerbundes (Hrsg.): Unterrichtsblätter für Mathematik und Naturwissenschaften, Otto Salle, Frankfurt am Main und Berlin, 337-350.

– (1944): Der Mensch als Glied und als Gestalter der Natur. Veröffentlichung des Deutschen Wissenschaftlichen Instituts Bukarest. Vorträge 7. Gronau. W. Agricola. Jena und Leipzig.

– (1956): Leben und Umwelt. Vom Gesamthaushalt der Natur. Rowolths Taschenbuch, Hamburg.

Wiepking-Jürgensmann, H.F. (1942): Landschaftsfibel. Deutsche Landbuchhandlung Sohnrey & Co., Berlin.

Zeller, T. (2003): „Ganz Deutschland sein Garten“: Alwin Seifert und die Landschaft des Nationalsozialismus. In: Radkau, J., Uekötter, F., Hrsg., Naturschutz und Nationalsozialismus, Campus, Frankfurt/New York, 273-307.

– (2010): Seifert, Alwin. In: Neue Deutsche Biographie 24 (2010), 189-190. http://www.deutsche-biographie.de/pnd118760661.html. Zugriff am 25.05.2014.

Ungedruckte Quellen

Allinger, Gustav: BArch, OK-NSDAP, MFOK A 0018

Buchwald, Konrad: BArch, Schreiben an Eissing vom 17.07.2012, R2-2012/D-9117

Franken, Joseph: BArch, Schreiben an Eissing vom 17.07.2012, R2-2012/D-9117

Hammler, Horst: BArch, OK-NSDAP, MFOK G 0088

Herzner, Eberhard: BArch/RS, Film C 0314

Hollatz, Josef: BArch, OK-NSDAP, MFOK I 0051

Kragh, Gert: BArch, OK-NSDAP, MFOK L 0071

Kühn, Erich: BArch, Schreiben an Eissing vom 17.07.2012, R2-2012/D-9117

Lendholt, Werner: BArch,/RK, Film G 0047, BArch, OK-NSDAP, MFOK N 0023

Mattern, Hermann: BArch, OK-NSDAP, MFOK O 0041

Olschowy, Gerhard: BArch, RS, Film E 0400

Wortmann, Wilhelm: BArch, OK-NSDAP, MFOK Z 0050

Abkürzungen

BArch: Bundesarchiv Berlin

OK: Ortskartei der NSDAP

RK: Reichskammer (der bildenden Künste)

RS: Rasse- und Siedlungshauptamt

Anschrift der Verfasserin: Hildegard Eissing, Geographisches Institut der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, D-55128 Mainz, E-Mail lehrauftrag@posteo.de.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren