Alternativen zum Flächenkauf im Naturschutz
Ein Vertrag, in dem sich der Waldbesitzer zu einem dauerhaften Nutzungsverzicht verpflichtet, kann eine Alternative zum Flächenkauf darstellen. Das zeigt ein Fallbeispiel aus der Hohen Schrecke in Thüringen. Bei einer Tagung in Berlin wurden verschiedene Möglichkeiten diskutiert.
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Von der Naturstiftung David
Mitte Februar 2014 unterzeichnete die Naturstiftung David mit einem Waldbesitzer in Nordthüringen im Rahmen des vom Bund und dem Freistaat Thüringen geförderten Naturschutzgroßprojektes „Hohe Schrecke“ einen Vertrag zum Abkauf des dauerhaften Nutzungsverzichtes für ein 176 ha großes Waldgebiet mit Buchen-Altbeständen. Der Waldbesitzer darf die Flächen „auf die Ewigkeit“ nicht mehr forstlich nutzen. Dies wird im Grundbuch an vorderster Stelle und in einer neuen NSG-Verordnung verankert. Da das Ausgleichsentgelt zu großen Teilen aus Fördermitteln finanziert wurde, ging der Vertragsunterzeichnung eine intensive Prüfung durch das Bundesamt für Naturschutz voraus. Hintergrund: Es gab bisher noch keine Erfahrungen mit dieser Art der Flächensicherung. Landkauf oder befristete Pachtverträge waren und sind bisher die zentralen Instrumente für die Sicherung von Naturschutzflächen. Angesichts mangelnder Verkaufsbereitschaft und stark steigender Grundstückspreise muss jedoch über mögliche Alternativen nachgedacht werden.
Hierzu diskutierten knapp 70 Teilnehmer(innen) in Berlin auf einer gemeinsamen Veranstaltung von Naturstiftung David, Deutscher Bundesstiftung Umwelt und NABU-Stiftung Nationales Naturerbe. Josef Feldmann, Justiziar der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, gab einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten von langfristiger Pacht, Abkauf von Nutzungsrechten, Extensivierungsverträgen und/oder Eintragungen von Dienstbarkeiten. Dr. Cordelia Wiebe, Geschäftsführerin der Kurt und Erika Schrobach-Stiftung, berichtete anhand zahlreicher hervorragend aufbereiteter Praxisbeispiele über ihre Erfahrungen beim Einsatz von alternativen Flächensicherungsinstrumenten. Georg Schlapp, Vorstand des Bayrischen Naturschutzfonds, ergänzte die Ausführungen mit zwei Beispielen aus dem Freistaat Bayern.
In der Diskussion wurde deutlich, dass der direkte Landkauf nach wie vor als der beste Weg der Flächensicherung im Naturschutz angesehen wird. Insbesondere dann, wenn Dienstbarkeiten dauerhaft („auf die Ewigkeit“) vereinbart werden, sind diese auch nicht zwangsläufig preiswerter. Im Beispiel der Hohen Schrecke sind die Kosten für den Erwerb des dauerhaften forstlichen Nutzungsverzichts beispielsweise identisch mit einem theoretischen Landkauf. Dabei muss darauf verwiesen werden, dass bestimmte Lasten wie Grundsteuer oder Verkehrssicherung weiterhin beim Flächenbesitzer verbleiben.
Sofern – wie in der Hohen Schrecke – ein Flächenkauf nicht möglich ist, sind die diskutierten Flächensicherungsinstrumente aber in jedem Fall eine wichtige Alternative. Sie können auch als „Eintrittskarte“ in neue Projektgebiete dienen bzw. der erste Schritt zu einem späteren Kauf sein. Denkbar wäre ebenso die Schenkung von Nutzungsrechten an gemeinnützige Organisationen und ihre steuerliche Anrechenbarkeit als gemeinnützige Sachspende. Wichtig ist stets eine eindeutige vertragliche Regelung, die keine Interpretationsspielräume zulässt. So sollte vertraglich fixiert sein, dass Naturschutzmaßnahmen nach dem Auslaufen der Vereinbarung nicht rückgängig gemacht werden und ein möglicher Schutzstatus durch den Flächeneigentümer akzeptiert wird. Ein zentraler Punkt ist die Grundbucheintragung an ranghoher Stelle. Wenn möglich, sollten ein Vorkaufsrecht und mögliche Vertragsstrafen vereinbart werden.
Weiterführende Informationen und die Vorträge der Fachveranstaltung „Alternative Flächensicherungsinstrumente im Naturschutz“ stehen unter http://www.naturstiftung.de/NNE-infoportal bereit. Das Treffen fand im Rahmen des Projektes „Verbändeplattform Nationales Naturerbe“ statt und wurde durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesumweltministeriums, der Heinz Sielmann Stiftung, der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein sowie dem Vogelschutzkomitee gefördert. Gleichzeitig war die Veranstaltung Teil des neu gegründeten Nationalen Netzwerk Natur.
Kontakt: Naturstiftung David, Trommsdorffstraße 5, D-99084 Erfurt, E-Mail post@naturstiftung-david.de.
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