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Rote Liste wandernder Vögel

Bonn (DRV/BfN). Zum ersten Mal wurde eine Rote Liste der wandernden Vogelarten in Deutschland erarbeitet. Der Deutsche Rat für Vogelschutz (DRV) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) haben diese gemeinsam präsentiert. Die Ergebnisse zeigten die hohe internationale Bedeutung Deutschlands für wandernde Vogelarten wie die Brandgans auf, von der 80 % des nordeuropäischen Bestands auf die Elbmündung als Mauserplatz angewiesen ist, erklärten die Initiatoren. Deutlich werde ebenso die Abhängigkeit der nationalen Zugvogelbestände von effektiven internationalen Schutzmaßnahmen auf den Flugrouten, Rast- und Brutplätzen.

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„Nach den für die neue Liste erhobenen oder geschätzten Daten ziehen etwa 500 Mio. Zugvögel jedes Jahr durch Deutschland, die sich auf 279 regelmäßig vorkommende Vogelarten verteilen“, erläuterte Dr. Hans-Günther Bauer, Koordinator des Rote-Liste-Gremiums und Wissenschaftler an der Vogelwarte Radolfzell. Sie zu bewerten, sei erheblich schwieriger als bei den etwa 86 Mio. Vogelpaaren, die in Deutschland brüten. „Die 28 Brutvogelarten, die bei uns überhaupt nicht wandern, bilden eine kleine Minderheit“, so Bauer. Die neue Liste berücksichtigt erstmals auch ­einige Unterarten und gut unterscheidbare Populationen mit unterschiedlichem Zugverhalten.

Der Gefährdungsgrad einer Art wurde aus ihrer Häufigkeit und ihren Bestandsveränderungen ermittelt. Insgesamt wurde fast ein Viertel aller Arten als bestandsgefährdet eingestuft, darunter Kornweihe, Rotschenkel, Kuckuck und Ortolan. Weitere 10 % stehen auf der Vorwarnliste. Die Bestände dieser Arten gehen bereits merklich zurück – etwa Kiebitz, Turteltaube und Trauerschnäpper.

„Die Situation bei den Zugvögeln ist zwar insgesamt etwas besser als bei Deutschlands Brutvögeln, denn dort stehen 42 % auf der Roten Liste und weitere 8 % auf der Vorwarnliste“, erklärte BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel. Bedroht seien vor allem die weitziehenden Arten, die bis südlich der Sahara fliegen. Leider fänden sich auch Arten der Agrarlandschaft und der Küsten und Meere überproportional häufig auf der Roten Liste, so die BfN-Präsidentin.

Nach Ansicht der Autoren der Roten Liste hat Deutschland eine wichtige Funktion als Drehscheibe des Vogelzugs. Daher müsse sich Deutschland seiner Bedeutung für viele Zugvogelarten stärker bewusst werden und auch engagieren. Das Wattenmeer etwa gilt als das wichtigste Rastgebiet für Watvögel auf dem Weg von Sibirien nach Westafrika und die norddeutsche Tiefebene als wichtigstes Winterquartier arktischer Wildgansarten. Ein Viertel des global bedrohten Weltbestands der Samtente überwintere in der deutschen Ostsee, wo die Art durch Beifang in Fischernetzen gefährdet sei. Jeder fünfte Sterntaucher überwintere in deutschen Nordseegewässern, wo sein Lebensraum durch Windenergieanlagen eingeschränkt werde. Ein Großteil des Weltbestands der bedrohten Waldsaatgans überwintere in Ostdeutschland und leide dort unter der Jagd auf ähnliche Verwandte. „Hier sehen wir die neue Bundesregierung in der Pflicht“, betonte Dr. Ommo Hüppop vom Institut für Vogelforschung Wilhelmshaven, der Erstautor dieser Roten Liste. Die Bundesregierung habe sich im Koalitionsvertrag zu einem verbesserten Schutz von Zugvögeln bekannt.

Die Rote Liste wandernder Vogelarten wurde veröffentlicht in Band 49/50 (2013) der „Berichte zum Vogelschutz“ (erhältlich für 15 € zzgl. Versand unter bzv@lbv.de bzw. beim LBV-Artenschutzreferat, Eisvogelweg 1, 91161 Hilpoltstein) (Kurzfassung unter http://www.drv-web.de/zeitschrift/aktuellesinfo/ ).

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