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Kurz berichtet

Positionen zur Umweltbau­begleitung

Die Umweltbaubegleitung (UBB) entwickelt sich zu einem wichtigen Instrument bei Bauprojekten. Was zeichnet die UBB aus? Was leistet sie und warum setzen Bauherren sie ein? Wer ist für die Umweltbaubegleitung qualifiziert? Antworten auf diese Fragen gibt der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten in einer aktuellen Fachposition, die auch als Broschüre vorliegt.

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Vom Bund Deutscher Landschaftsarchitekten

1. Was ist Umweltbaubegleitung?

Umwelt

Die Umweltbaubegleitung bezieht sich auf die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen von Bauvorhaben auf Menschen, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaft, Boden, Wasser, Klima, Luft sowie Kultur- und Sachgüter. Gelegentlich wird noch der Begriff der „ökologischen“ Baubegleitung synonym benutzt. Präziser ist der Begriff der „Umwelt“-Baubegleitung, da er dem gesamtmedialen Charakter der Tätigkeit entspricht.

Bau

Der Einsatzbereich der UBB erstreckt sich auf die Umweltauswirkungen, die in Zusammenhang mit der Errichtung von Vorhaben jeder Art entstehen: Infrastruktur, Gebäude, Rohstoffgewinnung etc. Dabei umfasst die Errichtung nicht nur den Bau des Vorhabens selbst, sondern auch die Umsetzung naturschutzfachlicher Maßnahmen. Die UBB sollte in der Bauvorbereitungsphase beginnen, sie startet also idealerweise vor dem eigent­lichen Baugeschehen und endet mit dem Abschluss der Errichtung des Bauvorhabens. Betriebsbedingte Umweltauswirkungen eines Bauvorhabens sind zunächst nicht Gegenstand der Umweltbaubegleitung, es sei denn, Errichtung und Betrieb sind untrennbar miteinander verknüpft, wie z.B. bei der Gewinnung von Bodenschätzen oder Verfüllungsmaßnahmen.

Neben dem Neubau finden regelmäßig auch Umbauten, Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen insbesondere bei Infrastrukturprojekten statt (beispielsweise Deckenerneuerung bei Straßen, Ausbaggerungen bei Wasserstraßen, Seilaustausch bei Energieleitungen). Damit gehen häufig erhebliche Umweltwirkungen einher. Auch für diese Maßnahmen ist die Begleitung durch qualifizierte Fachleute notwendig, um nachteilige Umweltwirkungen auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken und Umweltschäden zu vermeiden.

Begleitung

Die UBB umfasst die Begleitung des Bauvorhabens. Umweltbaubegleitung ist eine eigenständige beratende Leistung im Baugeschehen. Die Leistung ist damit deutlich abzugrenzen von der Bauüberwachung (= Bauleitung)!

Der Umweltbaubegleiter ist also weder verantwortlich für die ordnungsgemäße Objektausführung, noch ist er für die mängelfreie Umsetzung der Baumaßnahme inklusive der Durchführung von Kompensationsmaßnahmen zuständig. Die Umweltbaubegleitung erfasst auch nicht Leistungen der landschaftspflegerischen Ausführungsplanung. Diese sind nach den entsprechenden Vorschriften gesondert zu beauftragen und zu vergüten.

2. Warum Umweltbaubegleitung? Sich kümmern, koordinieren und kommunizieren!

Umweltbaubegleiter tragen dafür Sorge, dass die Belange des Umwelt- und insbesondere des Naturschutzes im Rahmen der Umsetzung eines Bauvorhabens beachtet und Umweltschäden vermieden werden. Sie kümmern sich darum, dass die umweltrelevanten Verpflichtungen aus dem Genehmigungsverfahren sowie die einschlägigen, auf den Schutz der Umwelt bezogenen gesetzlichen Vorgaben im Zuge der Realisierung des Vorhabens gewerkeübergreifend berücksichtigt werden. Wesentliches Ziel der UBB ist die hinsichtlich der Umweltbelange zulassungskonforme Baudurchführung. Daher legen bereits heute viele Zulassungsbescheide dem Bauherren die Durchführung einer UBB auf. Aber auch wenn derartige Verpflichtungen nicht bestehen, ist der Bauherr bei komplexen Vorhaben oder anspruchsvollen Anforderungen an die Errichtung eines Vorhabens gut beraten, die zulassungskonforme Baudurchführung durch externen Sachverstand sicherzustellen.

Daneben kann ein weiteres Ziel der UBB sein, die Einhaltung der weitergehenden Anforderungen des Umweltschadensgesetzes (USchadG) zu überprüfen. Das USchadG macht deutlich: Die Sorgfaltspflichten der Akteure im Baugeschehen nehmen ständig zu! Der Bauherr ist verantwortlich für die Einhaltung umweltrechtlicher Standards und haftet für Umweltschäden. Der Umweltbaubegleiter kümmert sich um die Einhaltung der komplexen Vorgaben des USchadG, koordiniert die beim Bauablauf Tätigen und kommuniziert die Maßnahmen zur Umweltvorsorge. Damit trägt er zur Minimierung der Haftung und zur Entlastung des Bauherren bei.

3. Welche Rolle hat der Umweltbaubegleiter?

Umweltbaubegleitung ist eine Aufgabe des Bauherren und wird von diesem veranlasst. Der Umweltbaubegleiter ist in der Regel Auftragnehmer des Bauherren; er ist Berater und Helfer, aber nicht Überwacher des Bauherren. Gegenüber den Baufirmen hat er in der Regel keine Weisungsbefugnisse, aber Hinweispflichten.

4. Welche Leistungen umfasst die Umweltbaubegleitung?

Der UBB vorangestellt ist in der Regel ein Zulassungsbescheid für das Vorhaben (Genehmigung, Planfeststellung, Erlaubnis etc.), der auf einer planerischen Leistung aufbaut. Das Planwerk mit dem Zulassungsbescheid beinhaltet die umweltrelevanten Vorgaben, die im Zusammenhang mit dem Baugeschehen von Bedeutung sind. Die Umweltbaubegleitung muss diese Vorgaben berücksichtigen und sich um deren Umsetzung gewerkeübergreifend kümmern. Über die Zulassungsgenehmigung hinausreichende Ermittlungen muss der Umweltbaubegleiter dann veranlassen, wenn er auch die Aufgabe der Haftungsminimierung nach USchadG als Aufgabe übernimmt.

Die Zielstellung der UBB und die daraus folgenden Leistungen eines Umweltbau­begleiters sollten in einer schriftlichen, eindeutigen Leistungsvereinbarung definiert sein. Einen Mustervertrag zur Umweltbaubegleitung stellt der bdla zur Verfügung: http://www.bdla.de/umweltbaubegleitung/.

Zentrale Aufgaben im Rahmen einer UBB sind:

zeitliches und fachliches Einordnen der umweltrelevanten Maßnahmen in den Bauablauf;

zeit- und fachgerechte Kommunikation der Zulassungsauflagen hinsichtlich des Baugeschehens, insbesondere der Umsetzung landschaftspflegerischer und artenschutzrechtlicher Schadensminderungs-, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen;

Lenkung der baubedingten Inanspruchnahme von Flächen (beispielsweise Erschließung, Inanspruchnahme von Lagerflächen, Ausdehnung des Baufeldes etc.) zur Vermeidung von Umweltschäden; Einschätzen zusätzlicher, unvermeidbarer Eingriffe, die erst während der Bauausführung erkennbar werden; Beschaffen einer Eingriffsgenehmigung;

Beweissicherung und Dokumentation einer zulassungskonformen Baudurchführung;

Mitwirkung an der baubegleitenden Öffentlichkeits­arbeit des Vorhabenträgers.

5. Wie wird die Umweltbaubegleitung vergütet?

Der Umweltbaubegleiter übernimmt bestimmte vertraglich zu vereinbarende Aufgaben für den Bauherrn mit einer klar definierten Zielsetzung. Sie können je nach Vertrag dem Dienst- oder Werkvertragsrecht zugeordnet sein.

In vielen Fällen ist von einer pauschalierten Vergütung abzuraten. Vielmehr sind die projekt- und ortspezifischen Aufgaben eines Umweltbaubegleiters besser nach Zeitaufwand auf Basis einer individuellen Leistungs- und Honorarvereinbarung zu vergüten, da dieses den Interessen von Auftraggeber und Auftragnehmer besser entsprechen dürfte. Von der Bauüberwachung sind sie klar als eigenständige Beratungsleistungen außerhalb der preisrechtlich geregelten Leistungsbilder der HOAI zu trennen. Dieses ist auch dann der Fall, wenn der Umweltbaubegleiter zusätzlich Bauleitungsaufgaben für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen oder Planungsleistungen übernimmt.

6. Wer ist für die Umweltbaubegleitung qualifiziert?

Landschaftsarchitekten sind Umwelt-, Landschafts- und Freiraumplaner und als solche bestens geeignet für die Zusammenführung, Bewertung und Koordinierung aller Umweltbelange. Sie erarbeiten die Umweltverträglichkeitsstudien für alle umweltrelevanten Bauvorhaben, sie planen und realisieren die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Aus ihrer Kenntnis der umweltfach­lichen, technischen, baubetrieblichen und rechtlichen Zusammenhänge und ihrer Erfahrung bei der Bauüberwachung bieten sie ideale Voraussetzungen, um als Umweltbaubegleiter eigenständige beratende Leistung im Baugeschehen zu übernehmen.

Der bdla und die Hochschule Osnabrück haben eine berufsbegleitende Zusatzqualifikation Umweltbaubegleitung konzipiert. Den Kurs „Besondere Fachkunde Umweltbaubegleitung“ haben in den Jahren 2012 und 2013 bereits 60 Teilnehmer erfolgreich absolviert und können ihre Qualifikation durch ein Hochschulzertifikat dokumentieren. Die Ausbildung baut auf ökologischen und verfahrensrechtlichen Kenntnissen auf und vermittelt kommunikative, rechtliche, bautechnische und naturwissenschaftliche Kompetenz. Infos unter: http://www.bdla.de/umweltbaubegleitung.

Kontaktadresse: Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (bdla), Köpenicker Straße 48/49, D-10179 Berlin, E-Mail info@bdla.de .

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