Umweltstandards für Fracking
Berlin (NABU). Für den Naturschutzbund Deutschland NABU und der UVP-Gesellschaft stellt die Methode, Erdgasvorkommen mittels Tiefbohrungen und dem Einsatz von Chemikalien zu gewinnen, eine erhebliche Bedrohung für Mensch und Natur dar. „Fracking ist klima- und energiepolitisch verzichtbar, zu wirtschaftlichen Kosten nicht vertretbar und angesichts der Wissenslücken über die Auswirkungen der Technik für Mensch und Natur ein Roulettespiel“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) und das Umweltbundesamt (UBA) sähen diese Methode wegen ungeklärter Risiken für die Umwelt kritisch.
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Die beiden Verbände forderten daher neue gesetzliche Regeln und Umweltstandards. „Der gegenwärtige gesetzliche Rahmen für die Fracking-Methode ist in Deutschland vollkommen unzureichend und muss angepasst werden“, forderte Tschimpke. Neben der Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes und der Verordnung für die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben gehöre dazu, auch Fracking zum festen Bestandteil des Bundesberggesetzes zu machen. Doch solange die derzeitige Rechtslage gelte, müssten sich Bund und Länder auf einen Genehmigungsstopp von Erkundungsvorhaben von Schiefergasvorkommen in Deutschland verständigen, so Tschimpke weiter. Erst wenn lückenlos alle offenen Fragen um die neue Technologie geklärt seien, könne es zu einer abschließenden Bewertung kommen. Solange müssten alle bereits genehmigten Vorhaben ausgesetzt werden und neue Anträge unberücksichtigt bleiben.
Auch auf europäischer Ebene sehen NABU und UVP-Gesellschaft akuten Handlungsbedarf. „Mit der derzeit laufenden Revision der EU-Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung muss es eine UVP-Pflicht für die Ausbeutung von unkonventionellen Erdgasvorkommen geben – egal welcher Größenordnung des Projekts“, forderte UVP-Vorstand Johannes Bohl. Grundsätzlich müsse diese für alle umweltrelevanten Vorhaben sowohl auf der Planungs- als auch auf der Genehmigungsebene gelten. Die UVP diene damit als ein wirksames und taugliches Instrument zur Offenlegung und Bewertung von Umweltrisiken. Der Katalog der UVP-pflichtigen Vorhaben sei daher sowohl in der Richtlinie wie auch im nationalen Recht bei aktuellen Entwicklungen und Erfordernissen stetig anzupassen, sind sich die beiden Verbände einig.
Vor dem Hintergrund der bislang ungeklärten Risiken für Mensch und Natur sprechen sich der NABU und die UVP-Gesellschaft für eine EU-weite einheitliche Regelung im Rahmen der UVP-Richtlinie für Fracking aus. Einige Mitgliedstaaten wie Frankreich und Bulgarien haben Fracking verboten, andere wie die Niederlande ein Moratorium verhängt. Wie der Umweltausschuss des Europäischen Parlamentes wollen diese Länder eine verbindliche UVP, während andere Länder wie Polen und Großbritannien die Umweltauflagen für das Fracking erleichtern wollen. Sie erhoffen sich davon niedrigere Energiepreise.
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