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Umsetzungsbeispiele der Landschaftspflegeverbände und ihre Bewertung

Kooperativer Naturschutz in der Praxis

Abstracts

Am Beispiel der Landschaftspflegeverbände werden die Arbeitsweisen von Naturschutzkooperationen in der Praxis beschrieben. Erläutert wird das Vorgehen bei der Natura-2000-Umsetzung in der offenen Kulturlandschaft, bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im interkommunalen Bereich sowie bei der Umnutzung von organischen Böden unter Aspekten des Klimaschutzes. Darüber hinaus wird beispielhaft gezeigt, wie diese Kooperationen bei der flächensparenden Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen und im wichtigen Bereich der Biodiversitätsberatung auf landwirtschaftlichen Flächen agieren.

Die Vorteile von Kooperationen wie Landschaftspflegeverbänden liegen dabei besonders in der festen Organisationsstruktur mit lokaler Verankerung, in ihrer Objektivität, bedingt durch die Mitarbeit vieler unterschiedlicher Akteure sowie in ihrer sehr guten Vernetzung bei Kommunen, Landwirten und Naturschutzakteuren.

Cooperative Nature Conservation in Practice – Implementation examples of landcare groups

Using the example of the landcare groups the study describes how cooperation in nature conservation functions in practice. The study explicates the approach for the implementation of Natura 2000 in the open cultural landscape, for the realization of the water framework guideline in inter-communal cooperation, as well as for the conversion of organic soils regarding aspects of climate protection. Additionally the paper shows examples how these co-operations work for the space-saving implementation of compensation measures and in the important area of consultations about biodiversity on agricultural fields. The advantages of co-operations such as landcare groups are their stable organisational structure with local anchorage, their objectivity due to the participation of many different actors, and their very intensive networking with local authorities, farmers and nature conservationists.

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Abb. 1: Heuernte auf den Queichwiesen – Spagat zwischen Wiesenbrüterschutz und Wiesennutzung.	Foto: Peter Keller
Abb. 1: Heuernte auf den Queichwiesen – Spagat zwischen Wiesenbrüterschutz und Wiesennutzung. Foto: Peter Keller
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1 Einleitung

Kooperationen aus lokalen Akteuren gelten als wichtige Voraussetzung, in Kulturlandschaften mit unterschiedlichen Nutzungsformen die Vorgaben und Ziele im Naturschutz und in der Landschaftspflege erfolgreich umzusetzen (Prager 2011).

Konkrete Herausforderungen und Aufgaben für Naturschutz und Landschaftspflegearbeit vor Ort sind zum Beispiel die Umsetzung von Natura 2000 und der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sowie die klimaschonende Nutzung organischer Böden. Die teils massiven Probleme bei der Umsetzung werden oft noch durch den steigenden Nutzungsdruck auf die Landschaft im Allgemeinen und auf produktive landwirtschaftliche Flächen im Besonderen verstärkt. Die Landwirtschaft steht bei der Suche nach Lösungen im besonderem Fokus. Schließlich sind 52,3 % der bundesdeutschen Fläche landwirtschaftliche Produktionsflächen (DBV 2013). Für einen effektiven Natur- und Landschaftsschutz sind deshalb Kooperationen mit Landwirten besonders wichtig. In diesem Zusammenhang ist die Beratung landwirtschaftlicher Bertriebe in der Landschaftspflege und im Naturschutz von großer Bedeutung.

Nachfolgend sollen anhand von fünf Beispielen aus den Bereichen Umsetzung und Beratung wichtige Faktoren für eine erfolgreiche Herangehensweise in der Praxis aufgezeigt werden. Die Projekte werden von Landschaftspflegeverbänden in Sachsen, Rheinland-Pfalz und Bayern umgesetzt. Landschaftspflegeverbände sind eingetragene selbständige Vereine und arbeiten in hohem Maße kooperativ. Sie werden von einer gleichberechtigten Vorstandschaft aus Kommunalpolitikern, Landwirten und Naturschützern gelenkt. Eine genaue Beschreibung der Struktur bzw. ein bundesweiter Überblick über Aufgaben und Zielsetzungen ist in Metzner (2013) beschrieben (im vorliegenden Heft).

Anhand der Beispiele wird die Frage diskutiert, welche Vorteile eine kooperative, von Gesprächen und Kompromissen geprägte Herangehensweise mit sich bringt. Daraus werden einige Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche Umsetzung abgeleitet.

2 Umsetzungsbeispiele

2.1 Landwirtschaftliche Nutzung in Natura-2000-Gebieten

2.1.1 Herausforderung

Das Netz Natura 2000 in Deutschland umfasst insgesamt 5266 Gebiete auf 15,4 % der terrestrischen Fläche und rund 45 % der marinen Fläche (BfN 2012). Diese Gebiete sind Kerngebiete des Biodiversitätsschutzes und umfassen im Offenland vor allem Lebensraumtypen (LRT) auf Grünland. Allein die Flächensumme dieser FFH-Lebensraumtypen in Deutschland beträgt 3086,5 km2 – zum Vergleich: Diese Fläche entspricht 6,6 % der Dauergrünlandflache oder 1,8 % der Landwirtschaftlichen Nutzfläche des Jahres 2011 (Jedicke & Metzner 2012). Die Ausweisung von Natura-2000-Gebieten und die Erstellung von Managementplänen besitzt hohes Konfliktpotenzial. Vielerorts wurden zum Beispiel Landwirte und andere Nutzergruppen ungenügend in die Planungen eingebunden, was nach wie vor enorme Probleme bei der Umsetzung von Naturschutzzielen verursacht (Sauer et al. 2005).

2.1.2 Beispiel: Umsetzung von Natura-2000-Zielen in der Queichniederung

Die Queichniederung im Süden von Rheinland-Pfalz wird von ausgedehnten Wässerwiesen mit traditioneller Grünlandnutzung (z.B. Heumahd) geprägt. Das Gebiet ist sehr attraktiv für Wiesenbrüter. Nachgewiesen sind u.a. Braunkehlchen (Saxicola rubetra), Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola), Wiesenpieper (Anthus pratensis), Grauammer (Emberiza calandra) und der Wachtelkönig (Crex crex) (Boiché et al. 2013). Besonders aufgrund der traditionellen Wiesenwässerung bleiben die feuchten und wechselfeuchten Wiesenlebensräume über das gesamte Jahr erhalten. Dadurch profitieren neben den Wiesenbrütern auch viele Pflanzen, wie Sibirische Schwertlilie (Iris sibirica), Haarstrang-Wasserfenchel (Oenanthe peucedanifolia) oder der Kantenlauch (Allium angulosum), sowie die auf ihnen lebenden Insekten, vornehmlich Tagfalterarten (Idelberger et al. 2013, Keller & Keller 2013).

Vor allem dem nach Anhang I der FFH-Richtlinie zu schützenden Wachtelkönig, in Deutschland Rote Liste 1, gilt großes Interesse. Dieser versteckt lebende Bodenbrüter kommt sehr spät aus dem Winterquartier in Deutschland an. Die Brutzeit fällt oft in die Zeit der Heumahd, was dann zu hohen Brutverlusten führt (Fangrath 2005, vgl. Abb. 1). Die daraus resultierenden Bewirtschaftungsauflagen führten bisher zu unentschädigten Ertragsausfällen und folglich zu Konflikten mit Landwirten. Die Herausforderung bestand darin, Naturschutzbedürfnisse mit den Ansprüchen einer profitablen landwirtschaftlichen Nutzung zu verbinden. Der Landschaftspflegeverband Südpfalz ermittelte die Grundstücksnutzer der „Wachtelkönig-Flächen“. Nach eingehender Beratung konnten konkrete Bewirtschaftungsverträge abgeschlossen werden. Darin wurde vereinbart, dass der erste Wiesenschnitt ausbleibt. Die Mahd darf erst dann erfolgen, wenn ausgeschlossen werden kann, dass sich Brutreviere oder Jungvögel auf den Wiesen befinden. Über diese Maßnahme konnten mit Landwirten auf 6,9 ha insgesamt elf Nutzungsverträge mit finanziellem Ausgleich vereinbart und damit 13 Wachtelkönigreviere gesichert werden. Ein Nebeneffekt dieser Bewirtschaftungsverträge war eine Entzerrung der sonst üblichen fast flächendeckenden Wiesenmahd im Juni, wodurch auch die Nahrungsverfügbarkeit für Insekten verbessert werden konnte.

2.1.3 Bewertung

Entscheidend für den positiven Verlauf der Arbeit vor Ort war eine von allen Interessensgruppen akzeptierte neutrale Stelle, der Landschaftspflegeverband Südpfalz. Dort wurde von Anfang an bei den Landwirten für die Belange des Artenschutzes geworben, aber auch bei den Naturschützern auf die Arbeit und die Aufgaben der Landwirte hingewiesen. Die Gemeinden, zuständig für das Wasser­regime auf den Wiesen, wurden ebenfalls in die Beratung einbezogen. Dabei mussten auch grundsätzliche Fragen geklärt werden, zum Beispiel welcher Landwirt überhaupt das sehr spät gemähte Heu in seinem Betrieb nutzen kann. Durch den Einsatz des Vorstands und der Geschäftsführung konnten immer wieder Kompromisse gefunden werden. Dank der jahrelangen Arbeit vor Ort konnte der Landschaftspflegeverband viele Kenntnisse und Erfahrungen einbringen. Hierzu zählen etwa die Organisation der Arbeit an den Bewässerungstagen sowie gute Orts- und Fachkenntnisse (beispielsweise zur Lage der für eine spätere Mahd am besten geeigneten Wiesen oder zur Entwicklung artenreicher Gewässerrandstreifen). Der Landschaftspflegeverband muss darüber hinaus auch fördertechnische Fragen im Blick haben (zum Beispiel: Wie lassen sich Aufwand und Ertragsausfall der Landwirte ausgleichen?) und den Landwirten die passenden Förderprogramme empfehlen.

2.2 Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

2.2.1 Herausforderung

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat ein ambitioniertes Ziel: Bis zum Jahr 2015 müssen sich alle Gewässer in einem mindestens guten ökologischen Zustand befinden. Für die 9900 beschriebenen Oberflächenwasserkörper (OWK) in Deutschland bedeutet dieses, dass sie sowohl in ihrer ökologischen als auch in ihrer chemischen Qualität als „gut“ bewertet werden. Bislang erreichen zwar 88 % dieser Gewässer das Ziel eines guten chemischen Zustands, aber nur 10 % weisen einen guten ökologischen Zustand auf (BMU & UBA 2010).

Schon jetzt ist absehbar, dass die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen – hinsichtlich der Hydromorphologie und der Durchlässigkeit – noch viele Jahre in Anspruch nehmen wird. Flächen, die für eine naturnahe Entwicklung der Gewässer benötigt werden, stehen oft nicht zur Verfügung, und die finanziellen Mittel sind äußerst knapp. An der Umsetzung sind in den Regionen eine Vielzahl von Akteuren aus Behörden, Verbänden und Betrieben beteiligt, oftmals mit ganz unterschiedlichen Interessen. Wasserwirtschaft, Naturschutz, Landwirtschaft, Industrie, Wasserkraft oder Naherholung ziehen nicht immer an einem Strang. Hinzu kommt, dass viele Renaturierungsvorhaben erst dann ihre volle Wirkung entfalten können, wenn sie über die Gemeindegrenzen hinweg verwirklicht werden. Eine nachhal­tige und konfliktarme Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen stellt deshalb für alle Beteiligten eine große Herausforderung dar.

2.2.2 Beispiel: Umsetzung der WRRL in Bayern an kleinen Fließgewässern

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) hat 2012 für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie an kleinen Fließgewässern ein eigenes Pilotprojekt ins Leben gerufen. Ziel ist es, die interkommunale Zusammenarbeit bei der Umsetzung hydromorphologischer Maßnahmen an prioritären Oberflächenwasserkörpern über die Gemeindegrenzen hinweg zu fördern. Landschaftspflegeverbände und kommunale Zweckverbände erhalten über das zuständige Wasserwirtschaftsamt 75 % Förderung sowohl für die Abstimmung und Aufstellung eines übergreifenden Umsetzungskonzepts als auch für die Vorbereitung und Betreuung der Umsetzung des Konzeptes (Abb. 2). Sie fungieren dabei als Moderator für die beteiligten Gemeinden. Der Landschaftspflegeverband gestaltet den Umsetzungsprozess aktiv und kompetent. Die Laufzeit beträgt drei Jahre. In den zehn Projekten der Landschaftspflegeverbände sollen unter Beteiligung von 59 Gemeinden kleine Fließgewässer auf einer Länge von 325,9 km ökologisch verbessert werden.

Über 80 % der an diesen Gewässern angrenzenden Gemeinden konnten mittlerweile für eine ideelle und finanzielle Beteiligung gewonnen werden. In dem vom Landschaftspflegeverband Regensburg betreuten Teilprojekt konnten bereits zwei Umbaumaßnahmen angestoßen werden, die im Herbst 2013 umgesetzt werden.

2.2.3 Bewertung

Die bisher gesammelten Erfahrungen zeigen, dass sich für den Fortgang der Projekte vor allem die feste Verankerung der Kommunen innerhalb der Landschaftspflegeverbände bewährt. Die bestehende langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit steigert bei Gemeindeverwaltungen, bei Behörden, Verbänden und Privatpersonen die Bereitschaft, sich an diesen neuen Vorhaben zu beteiligen. Die kooperative Herangehensweise der Landschaftspflegeverbände bietet außerdem den Vorteil, dass allen Beteiligten die Informationen offen zugänglich sind und die Fäden an einer neutralen Stelle, dem Landschaftspflegeverband, zusammenlaufen. Liegen gegensätzliche Interessen vor, helfen die Mitarbeiter der Landschaftspflegeverbände bei der Suche nach Lösungen, die von allen Seiten akzeptiert werden können.

Zudem birgt die enge Zusammenarbeit mit den Landwirten praktische Vorteile, zum Beispiel durch die Einbindung landwirtschaftlicher Flächen entlang renaturierungsbedürftiger Bäche.

Die Moderation und Abstimmung der Renaturierungsmaßnahmen ist sehr zeitintensiv und kann in der Regel nur durch hauptamtliches Personal geleistet werden. Die meisten Förderprogramme für eine naturnahe Entwicklung von Gewässern übernehmen eine Finanzierung dieser Personalstunden bisher nicht oder nur geringfügig. Auch ändert ein guter Moderationsprozess nichts an der Tatsache, dass viele Gemeinden der Gewässerrenaturierung vor allem aus finanziellen Gründen nur eine geringe Priorität einräumen. Wünschenswert ist deshalb, dass derartige Pilotprogramme wie in Bayern zur Regelförderung werden und weitere Nachahmer in anderen Bundesländern finden.

2.3 Klimaschutz: landwirtschaft­liche Nutzung organischer Moorböden

2.3.1 Herausforderung

Moore sind Lebensraum besonderer Pflanzen und Tiere, sie regeln den Wasser- und Nährstoffhaushalt und haben eine wichtige Aufgabe beim Austausch klimarelevanter Spurengase (Kohlendioxid CO2, Methan NH4, Lachgas N2O). Durch die Inkulturnahme der Moore wurde in den letzten 200 Jahren zunehmend die Produktion von Lebensmitteln, Futter oder Brennstoff in den Vordergrund gestellt. Aus Sicht des Klimaschutzes sind alle Nutzungsformen, die mit einer Absenkung des Grundwasserspiegels einhergehen, problematisch, weil dadurch der Moorabbau durch Mineralisierung und damit der Ausstoß klimawirksamer Gase gefördert werden. Bildlich gesprochen werden durch die Trockenlegung von Mooren Stoffe, die in etwa 10000 Jahren Entstehungszeit abgelagert wurden, binnen weniger Jahrzehnte zersetzt. Ein angepasstes, modernes Moormanagement mit Wiedervernässung und Extensivierung der Nutzung trägt daher nicht nur zu einer entscheidenden Optimierung der Lebensbedingungen einer großen Zahl gefährdeter Pflanzen- und Tierarten, sondern vor allem zur Wiederherstellung der Klimafunktion von Mooren bei.

Die meisten Moorflächen in Deutschland sind landwirtschaftlich genutzt. Insgesamt befinden sich 8 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche auf organischen Moorböden. Die Emission klimarelevanter Gase aus diesen Flächen macht 30 % der Gesamt-Klimabelastung durch die Landwirtschaft aus (Drösler et al. 2011). Eine Hinwendung zum Klimaschutz ist daher ohne einschneidende Änderung dieser Nutzungen bis hin zur Nutzungsaufgabe in manchen Bereichen nicht möglich.

2.3.2 Beispiel: Umnutzung eines Niedermoors im Schwäbischen Donaumoos

Der Landschaftspflegeverband „Arbeitsgemeinschaft Schwäbisches Donaumoos e.V.“ (ARGE Donaumoos) arbeitet im Schwäbischen Donaumoos, einer Moor- und Auenlandschaft an der Donau östlich von Ulm (Mäck & Ehrhardt 2012), seit über 20 Jahren erfolgreich an der Wiedervernässung der dortigen Niedermoorgebiete. Die ARGE Donaumoos war die erste Organisation in Bayern, der dort ein Wasserrecht zur flächigen Vernässung eines Niedermoores erteilt wurde. Diese Tatsache war das Ergebnis jahrelangen Bemühens auch um die Akzeptanz der Landwirte im Gebiet. Die ARGE Donaumoos finanzierte nicht nur umfangreiche Landschaftspflege in den Niedermooren, sondern sie kümmerte sich auch von Anfang an um die ureigenen Interessen von Landwirten, also die Nutzung der Moorflächen, zum Beispiel durch Beweidung (Abb. 3). Frühzeitig unterstützte die ARGE Donaumoos eine naturnahe Grünlandnutzung auf Moorflächen auch finanziell (Mäck & Erhardt 1995).

So konnte die ARGE Donaumoos im Laufe der Jahre zeigen, dass eine Anpassung der Nutzung, eine Umwandlung von Acker- zu Grünland möglich ist und geeignete Förderprogramme von den Landwirten auch angenommen werden. In Diskussionen mit den Landwirtschaftsvertretern im Vorstand des Landschaftspflegeverbandes wurde ein gezielt wirkendes Förderpaket, das „Betriebsfördermodell Schwäbisches Donaumoos“ (BSD), entwickelt. In einem mehrjährigen Testlauf mit vier Betrieben wurde die Bewirtschaftung von gut 110 ha Moorflächen in Richtung Klimaschutz unterstützt – und das in einer Zeit des steigenden Grünlandumbruchs (Mäck 2012). Die Erfahrungen fließen augenblicklich in die Konzeption eines „Moorbauern-Programms“ ein, das die ARGE gemeinsam mit Landwirten und Naturschützern vorantreibt und das auch von den örtlichen Politikern unterstützt wird.

2.3.3 Bewertung

Im komplexen Bereich Moorschutz können Kooperationen, also Zweckgemeinschaften zur Umsetzung konkreter Ziele, entscheidende Vermittler und Impulsgeber sein. Kooperationen können mit allen örtlichen Akteuren ein gemeinsames, von allen akzeptiertes Ziel „Klimaschutz durch Moorschutz“ erarbeiten, Kompromisse ausloten und Maßnahmen initiieren. Besonders an dieser Stelle setzen die Möglichkeiten eines Landschaftspflegeverbands an, denn für die oft notwendige Nutzungsumstellung muss im Vorfeld immer der Betriebsleiter, also jeder einzelne Bewirtschafter, zum „Mitmachen“ gewonnen werden. Das kann nur gelingen, wenn zwei Grundvoraussetzungen vorliegen: zum einen strukturelle und finanzielle Anreize, sprich passende Förderprogramme, zum anderen – und aus der Erfahrung heraus gesprochen mindestens genauso wichtig – die Überzeugung und das Vertrauen des Landwirts.

Bei derartig komplexen Vorhaben wie einer Wiedervernässung sind Kompromisse zum Beispiel zwischen wirtschaftlichen Wünschen der Landwirte und naturschutzfachlichen Grenzen bei der Bewirtschaftung unumgänglich. Die Kompromissfindung ist mühsam, nimmt viel Zeit in Anspruch und beinhaltet selten das „fachlich maximale“ Ziel. Maßnahmen, die auf Kompromissen basieren, sind aber in der Regel leichter umzusetzen und damit in der Summe möglicherweise doch das effektivere Handeln.

2.4 Flächenschonender Ausgleich: Organisation produktions­integrierter Kompensations­maßnahmen

2.4.1 Herausforderung

Neben dem Flächenverbrauch hat vor ­allem die Intensivierung der Landbewirtschaftung in den vergangenen Jahrzehnten zu einem Verlust an Biodiversität und zu einem starken Rückgang vor allem von Feldvögeln geführt (zum Beispiel Wahl et al. 2012). Der Nutzungsdruck und die Flächenknappheit steigen besonders in stadtnahen Bereichen weiter an. Um dieser Entwicklung gegenzusteuern, stehen dem Naturschutz Agrarumweltprogramme zur Verfügung. Gerade auf hochproduktiven Ackerflächen werden diese jedoch kaum angewendet, weil sie im Vergleich zu den Ernteerträgen oft nicht lukrativ genug sind.

Mit dem §15 Abs. 3 im BNatSchG (2010) hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, Kompensationsmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen in die Produktion zu integrieren (Produk­tionsintegrierte Kompensation – PIK). Es stellt sich die Frage, ob sich PIK-Maßnahmen eignen, um in intensiv genutzten Ackerlagen konkrete Artenhilfsmaßnahmen umzusetzen, ohne gleichzeitig die Ackerflächen dauerhaft aus der Produktion zu nehmen.

2.4.2 Beispiel: rotierende PIK-Maßnahmen auf Ackerflächen in Augsburg (Bayern)

Der Landschaftspflegeverband (LPV) Stadt Augsburg hat in einem mit der Naturschutzverwaltung abgestimmten Konzept (Liebig & Kugler 2010) einer Anwendung von PIK-Maßnahmen im Stadtgebiet Augsburg konkretisiert. Vier Landwirte haben auf freiwilliger Basis auf rund 7,5 ha Ackerfläche für die Dauer von zwei Jahren Blühbrachen angelegt, die im Laufe der nächsten Jahre in einem festgestellten Bezugsraum (900 ha) rotieren. Ziel ist es, Vogelarten der Feldflur ausreichend Nist- und Rückzugsmöglichkeiten zu bieten. Die Landwirte erhalten eine Honorierung für die Umsetzung der Maßnahmen. Die Flächensicherung erfolgt im geltenden Bebauungsplan über die Ausweisung sogenannter „Sicherungsflächen“, also verpachteter Ackerflächen im Besitz der Stadt Augsburg, die im Bezugsraum liegen. Sie werden jedoch nur für die Erfüllung der Ausgleichspflicht verwendet, wenn mangels Beteiligung von Landwirten nicht ausreichend Rotationsbrachen im Zielgebiet angelegt werden können. Die PIK-Maßnahmen selbst werden auf anderen, privaten Grundstücken innerhalb des festgelegten Bezugsraumes durchgeführt.

Schon im ersten Jahr der Maßnahmen­umsetzung sind erste Erfolge zu verzeichnen. Die angelegten Blühbrachen wurden sofort von Flussregenpfeifer (Charadrius dubius) und Kiebitz (Vanellus vanellus) als Brutplatz angenommen. Eine produktionsintegrierte Kompensation bietet somit besonders für gefährdete, auf Bewirtschaftung angewiesene Offenlandarten eine aussichtsreiche und langfristige Schutzmöglichkeit. Da die Methode der PIK bei baulichen Eingriffen neu ist, wurden in einem vom Bayerischen Naturschutzfonds aus Mitteln der Glücksspirale geförderten Modellprojekt 2012 durch den LPV Augsburg in Kooperation mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Augsburg (Liebig & Mittelbach 2013) die notwendigen Verwaltungsabläufe für die Umsetzung von PIK-Maßnahmen modellhaft festgelegt und so dokumentiert, dass sie übertragbar sind. Die PIK-Maßnahmen werden durch den LPV als Umsetzungspartner der Stadt Augsburg fachlich betreut. Der LPV führt im Vorfeld Informationsveranstaltungen mit der Landwirtschaft durch, gewinnt Landwirte für die Maßnahmenumsetzung, bereitet entsprechende Bewirtschaftungsverträge mit den Landwirten vor, kontrolliert deren Einhaltung, führt die naturschutzfachlichen Erfolgskontrollen durch, dokumentiert die Ergebnisse und meldet diese an die Untere Naturschutzbehörde.

2.4.3 Bewertung

Die bisherigen Erfahrungen des LPV Augsburg zeigen, dass Kooperationen aus verschiedenen Interessensgruppen Maßnahmen im Rahmen der Eingriffsregelung auch in intensiv genutzten Ackerbauregionen erfolgreich umsetzen können, ohne landwirtschaftliche Flächen dauerhaft aus der Produktion zu nehmen. Es wird jedoch auch deutlich, dass die produktionsintegrierte Kompensation besondere Anforderungen (Kooperation mit der Landwirtschaft, Auswahl rotierender Flächen und geeigneter Maßnahmenkombinationen, Umsetzungskontrollen) an das fachliche Umsetzungsmanagement stellen. Bei rotierenden Maßnahmen ist der personelle Aufwand für die Durchführungs- und Wirkungskontrollen höher als bei herkömmlichen Ausgleichsmaßnahmen. Die Einbindung des LPV beim Management der PIK-Maßnahmen hat sich bewährt und wird von der Naturschutzverwaltung als eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche und effiziente Maßnahmenumsetzung erachtet (Liebig & Mittelbach 2013). Als kontinuierlicher Ansprechpartner vor Ort mit langjährigen Erfahrungen in der Kooperation mit Landwirten hat der Landschaftspflegeverband die Fachkompetenz und die Vernetzung, um PIK-Maßnahmen in hoher Qualität umzusetzen.

2.5 Naturschutzberatung als Voraussetzung für ­Bio­diversitäts­maßnahmen mit der Landwirtschaft

2.5.1 Herausforderung

Der Erhalt vieler Arten ist an eine naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Acker- und Grünland gebunden. Der Mehraufwand und/oder die Ertragsausfälle durch solch eine angepasste Bewirtschaftungsweise werden in der Regel nicht am Markt honoriert, sondern bestenfalls durch entsprechende Fördermaßnahmen unter Beteiligung von EU, Bund und Ländern ausgeglichen. Hinzu kommen künftig Anforderungen im Rahmen eines Greenings der Agrargelder der 1. Säule. Auch hier soll, z.B. mit der Einrichtung von ökologischen Vorrangflächen, die Biodiversität in der Agrarflur gesteigert werden (EU-Kommission 2011).

Damit diese Förderangebote auch angenommen und effektiv umgesetzt werden, müssen Landnutzer für Naturschutzanliegen sensibilisiert, über entsprechende Fördermöglichkeiten informiert und bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen unterstützt werden. Nur so kann der Komplexität von naturschutzfachlichen Zielstellungen einerseits und verwaltungstechnischen Anforderungen andererseits bestmöglich Rechnung getragen werden. Eine Naturschutzberatung, die den Landnutzer unmittelbar vor Ort erreicht und als Partner anspricht sowie spezifisch auf seine konkreten Bedingungen und Erfordernisse eingeht, kommt diesem Anliegen am besten entgegen.

2.5.2 Beispiel: Naturschutzberatung in Sachsen

Die Naturschutzberatung in Sachsen ist eine Fördermaßnahme, die aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER, Art. 57) und des Freistaats Sachsen finanziert wird. Für Landnutzer ist dieses Angebot kostenlos.

Die Naturschutzberatung wird von verschiedenen Vereinen und privatwirtschaftlichen Unternehmen durchgeführt, die von den zuständigen Naturschutzbehörden nach fachlicher Eignung ausgewählt wurden. Aktuell sind 13 Vereine und Unternehmen, darunter sieben kooperativ arbeitende Landschaftspflegeverbände in der sächsischen Naturschutzberatung tätig. Die Naturschutzberater bieten den Landwirten neben grundsätzlichen Informationen zu Naturschutzzielen auf ihren Flächen und Förderprogrammen auch eine flächen- bzw. schlagbezogene Beratung zu geeigneten Naturschutzmaßnahmen an. Das betrifft sowohl Bewirtschaftungsmaßnahmen auf Acker und Grünland als auch investive Naturschutzmaßnahmen wie die Neupflanzung von Hecken. Sie können auch, wenn der Landnutzer das wünscht, bei der Umsetzung der flächenbezogenen Bewirtschaftungsmaßnahmen (Hinweise zu geeigneten Mähzeitpunkten, Vorkommen von Bodenbrütern, Anpassung von Weideplänen etc.) während der Laufzeit der Fördermaßnahme unterstützen.

Insgesamt wurden in der Naturschutzberatung in Sachsen in den Jahren 2007 bis 2012 mit mehr als 3500 Landnutzern Gespräche zu Naturschutzanliegen auf ihren Flächen geführt. In diesem Zeitraum gaben die Naturschutzberater für mehr als 3800 Schläge konkrete Empfehlungen für Naturschutzfördermaßnahmen. 2012 nutzten 145 Landnutzer (das betrifft mehr als 1000 Einzelschläge) auch das Angebot zur Begleitung bei der Maßnahmenumsetzung. Das bedeutet, dass beispielsweise der Naturschutzberater den Landwirt bei einer notwendigen Anpassung von Weideplänen unterstützt, die Vorkommen von Bodenbrütern kennzeichnet und zusammen mit dem Landwirt nutzungsfreie Zonen festlegt. Vor allem privaten Eigentümern von Biotopflächen ohne eigenen landwirtschaftlichen Betrieb können Naturschutzberater Kontakte zu qualifizierten Biotoppflege-Dienstleistern herstellen (z.B. für Mahdarbeiten oder den Baumschnitt auf Streuobstwiesen). Diese Begleitung der Maßnahmenumsetzung nehmen nahezu ausschließlich die Landschaftspflegeverbände wahr.

2.5.3 Bewertung

Die Landschaftspflegeverbände bringen auf Grund ihrer langjährigen Erfahrung im Spannungsfeld Naturschutz – Landwirtschaft – Kommunalentwicklung wesentliche Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Naturschutzberatung mit:

Als Kooperationen haben sie Erfahrungen in Prozessen und Maßnahmenumsetzung mit unterschiedlichen Interessengruppen.

Sie können auf fundierte Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit landwirtschaftlichen Betrieben und eigene gute landwirtschaftliche Grundkenntnisse zurückgreifen.

Sie besitzen langjährige Erfahrungen in der professionellen Maßnahmenumsetzung im Naturschutz und auch mit dem Antragsverfahren im Agrarsektor.

Sie verfügen über spezifische Kenntnisse zur Landschaft, zu regionalen Netzwerken und zu lokalen Akteuren.

Landschaftspflegeverbände können damit „auf Augenhöhe“ mit Landwirten zu Naturschutzthemen sprechen und dem Landwirt auch glaubhaft vermitteln, dass seine Interessen angemessene Berücksichtigung in der Naturschutzberatung finden. Da Landschaftspflegeverbände meist auch über die Naturschutzberatung hinaus in Kontakt mit den Landwirten stehen, ergibt sich daraus eine gute Basis für eine konstruktive, beständige Zusammenarbeit zur kooperativen Umsetzung von Naturschutzzielen auf Landwirtschaftsflächen.

3 Schlüsselfaktoren für eine ­erfolgreiche Umsetzung

3.1 Vorbemerkung

Wie die Beispiele zeigen, können Kooperationen, hier exemplarisch aus der Arbeit von Landschaftspflegeverbänden beschrieben, wichtige Aufgaben übernehmen, um anstehende Herausforderungen (z.B. Natura 2000, Wasserrahmenrichtlinie, Schutz organischer Böden, produktionsintegrierter Ausgleich) zu bewältigen. Zentrale Bausteine sind die fachlich einwandfreie Durchführung (vgl. Abschnitte 2.1, 2.4, 2.5), die Bewältigung der Maßnahmenfinanzierung (vgl. Abschnitt 2. 3), die Organisation der Maßnahmenumsetzung sowie die Integration der Akteure (inkl. gezielter Beratung, Abstimmung und/oder Moderation) (Abb. 4; vgl. Abschnitte 2.1 bis 2.5). Die Beispiele veranschaulichen einige wichtige übergeordnete Schüsselfaktoren für eine erfolgreiche Finanzierung und fachliche Umsetzung.

3.2 Beschäftigung von Fachpersonal

Die Bearbeitung und Betreuung von Projekten durch qualifiziertes Fachpersonal ist von entscheidender Bedeutung, um eine einwandfreie Umsetzung zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang muss auch beachtet werden, dass der Maßnahmenträger die fördertechnisch oft komplizierte Abwicklung der Maßnahmen garantieren muss und diese hohen zeitlichen Aufwand erfordert. Der Schlüsselfaktor „Fachpersonal“ kann gleichermaßen von Behörden oder anderen, nicht kooperativ arbeitenden Verbänden gewährleistet werden. Speziell bei der Naturschutzberatung von Landwirten spielen jedoch für den Beratungserfolg weitere Faktoren, wie Neutralität und langjährige Zusammenarbeit/Vertrauen, eine wichtige Rolle.

3.3 Regionale Verankerung, Langfristigkeit und Neutralität

Zentraler Erfolgsfaktor für die Maßnahmenumsetzung vor Ort ist eine hohe Akzeptanz. Voraussetzung hierfür bildet eine gute regionale Verankerung der Umsetzungsstruktur und eine auf Langfristigkeit ausgerichtete Betreuung der Maßnahmen und Gebiete. Die umsetzende Organisation bzw. der Projektbetreuer sollte nach der Maßnahmenumsetzung auch weiterhin für betroffene Grundstückseigentümer, Nutzer oder Bürger „greifbar“ und ansprechbar sein. Landschaftspflegeverbände entstehen in der Regel aus einem „bottom-up-Prozess“ heraus. Die Einbeziehung unterschiedlicher Interessengruppen setzt eine gewisse Neutralität des Verbands voraus. Auch besitzt ein Landschaftspflegeverband keinerlei hoheitliche Befugnisse. Wie die Praxis zeigt, wird diese Neutralität bei Naturschutzfragen besonders von Landwirten geschätzt.

3.4 Einbeziehen der Akteure vor Ort

Die Erstellung und die effiziente Umsetzung von Fachplanungen ist eine wichtige Grundlage für die Akquise von Fördergeldern und für die Akzeptanz der Maßnahmenumsetzung vor Ort (z.B. DVL 2007, Abb. 4). So werden notwendige Fachplanungen rechtzeitig mit den Beteiligten abgestimmt und diskutiert. Die Auswirkungen der konkreten Maßnahmenumsetzung werden also im Vorfeld besprochen und die Umsetzung angepasst. Dadurch gelingt es in vielen Fällen auch, mit Naturschutzmaßnahmen neue Wertschöpfung zu erzielen. Wie die Praxiserfahrungen zeigen, ist ein Landschaftspflegeverband durch die intensive Einbeziehung der relevanten Akteure im Vorteil, um für die Maßnahmen die notwendige Akzeptanz zu erreichen. Die breite Diskussion von Ergebnissen und die Auswahl einer regional geeigneten und von allen Beteiligten akzeptierten Umsetzungsform zählen deshalb zu den Stärken von Landschaftspflegeverbänden. Darüber hinaus kann durch diese breite Beteiligung das Know-how vieler unterschiedlicher Akteure (z.B. Bürgermeister, Landwirte, Eigentümer) in die Arbeit einfließen.

3.5 Netzwerke schaffen

Netzwerke sind entscheidend, um Akzeptanz bei der Maßnahmenumsetzung zu erreichen. Kommunen, Nutzerverbände (z.B. Fischereiverein, Jäger), Naturschutzverbände und Behörden müssen miteinander kommunizieren. Bürgermeister, Landwirte und Bürger müssen informiert und überzeugt werden. Kooperativ arbeitende Verbände bringen in der Regel diese Kontakte mit. Das beweisen Zahlen der Landschaftspflegeverbände (Metzner 2013, in diesem Heft). Demnach arbeiten innerhalb der Verbände bundesweit ca. 10000 Landwirte, 500 Schäfer, ca. 2000 Kommunen und 1200 Vereine als Partner zusammen.

Auch schwierige Projekte über kommunale Grenzen hinweg können gelingen, weil Landschaftspflegeverbände häufig eine flächendeckende Mitgliedschaft der Kommunen innerhalb des Landkreises vorweisen können (vgl. Abschnitt 2.2). Die Vernetzung kann sich auch positiv auf die Akquise von Fördermitteln auswirken. Hierfür sind nicht nur Kenntnisse in den Fördersystemen wichtig, sondern auch gute Kontakte zu Behörden, Kommunen und sonstigen Geldgebern (z.B. bei der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen).

Wie die Beispiele zeigen, können kooperativ arbeitende Verbände in hohem Maße diese wichtigsten Schlüsselfaktoren vor Ort anwenden und umsetzen. Sie können deshalb grundlegend von Nutzen sein, anstehende Herausforderungen in der Kulturlandschaft an der Schnittstelle zwischen Kommunen, Landnutzern und Naturschützern zu meistern.

Dank

Wir bedanken uns bei Frau Dipl.-Ing. (FH) Eva Schmid vom Landschaftspflegeverband Mittelfranken für Anregungen und Verbesserungsvorschläge zu früheren Fassungen des Manuskriptes.

Literatur

Boiché, A., Fangrath, M., Idelberger, S., Wagner, M., Keller, P. (2013): Die Vogelwelt der Queichniederung. In: Keller, P., Die Queichniederung – Portrait einer Landschaft, Fauna und Flora in Rheinland-Pfalz, Beih. 45 (in Vorb.).

Bundesamt für Naturschutz (BfN, 2012): Verzeichnis der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen des europäischen Schutzgebietssytems NATURA 2000. http://www.bfn.de/0316_typ_lebensraum.html (15.07.2013).

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (2010): Die Wasserrahmenrichtlinie – auf dem Weg zu guten Gewässern“. http://www.bmu.de.

Deutscher Bauernverband (2013): Situationsbericht 2012/13; Trends und Fakten zur Landwirtschaft. http://www.situationsbericht.de.

Deutscher Verband für Landschaftspflege (DVL, 2010): Kleine Fließgewässer kooperativ entwickeln. Erfolgsmodelle für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. DVL-Schr.-R. „Landschaft als Lebensraum“ 17, Ansbach.

Drösler, M., Freibauer, A., Adelmann, W., Augu­stin, J., Bergman, L., Beyer, C., Chojnicki, B., Förster, C., Giebels, M., Görlitz, S., Höper, H., Kantelhardt, J., Liebersbach, H., Hahn-Schöfl, M., Minke, M., Petschow, U., Pfadenhauer, J., Schaller, L., Schägner, P., Sommer, M.;, Thuille, A., Wehrhan, M. (2011): Klimaschutz durch Moorschutz in der Praxis. Arbeitsber. vTI-Institut für Agrarrelevante Klimaforschung 4/2011, 21S.

Europäische Kommission (Hrsg., 2011): Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe KOM(2011) 625. http://ec.europa.eu/agriculture/cap-post-2013/legal-proposals/ com625/625_de.pdf (10.01.2012).

Fangrath, M. (2005): Wie schützt man das Phantom des Naturschutzes – den Wachtelkönig – im Queichtal. Pollichia-Kurier 21 (2), 38-40.

Idelberger, S., Schulte, T., Keller, P. (2013): Die Tagfalter im FFH-Gebiet ‚Bellheimer Wald mit Queichtal‘ mit besonderer Betrachtung der FFH-Arten Dunkler und Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous und Maculinea teleius) sowie Großer Feuerfalter (Lycaena dispar). In: Keller, P., Die Queichniederung – Portrait einer Landschaft, Fauna und Flora in Rheinland-Pfalz, Beih. 45 (in Vorb.).

Jedicke, E., Metzner, J. (2012): Zahlungen der 1. Säule auf Extensivweiden und ihre Relevanz für den Naturschutz – Analyse und Vorschläge zur Anpassung der Gemeinsamen Agrarpolitik. Naturschutz und Landschaftsplanung 44 (5), 133-141.

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Anschriften der Verfasser(innen): Dr. Jürgen Metzner (korrespondierender Autor), Deutscher Verband für Landschaftspflege (DVL) e.V., Feuchtwanger Straße 38, D-91522 Ansbach, E-Mail metzner@lpv.de; Dr. Peter Keller, Landschaftspflegeverband Südpfalz e.V., Leipziger Straße 57, D-76829 Landau in der Pfalz, E-Mail natura-palatina@t-online.de; Christina Kretschmar, DVL-Landesbüro Sachsen, Lange Straße 43, D-01796 Pirna, E-Mail kretzschmar@lpv.de; Beate Krettinger, DVL-Koordinierungsstelle Bayern, Feuchtwanger Straße 38, D-91522 Ansbach, E-Mail krettinger@lpv.de; Nicolas Liebig, Landschaftspflegeverband Stadt Augsburg e.V., Fuggerstraße 10, D-86830 Schwabmünchen, E-Mail lpv@lra-a.bayen.de; Dr. Ulrich Mäck, Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Schwäbisches Donaumoos e.V., Radstraße 7a. D-89340 Leipheim-Riedheim, E-Mail sekretariat@arge-donaumoos.de; Ina Orlich, Deutscher Verband für Landschaftspflege (DVL) e.V., Feuchtwanger Straße 38, D-91522 Ansbach, E-Mail orlich@lpv.de.

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