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Hochwasserschutz-Programm

Berlin (ej). Die Umweltminister von Bund und Ländern haben auf einer Sondersitzung in Berlin die Erarbeitung eines nationalen Hochwasserschutz-Programms beschlossen. „Wir müssen die Vorsorgestrategien der Länder besser aufeinander abstimmen und gemeinsame Schutzprojekte angehen“, sagte der Vorsitzende der Konferenz, Thüringens Umweltminister Jürgen Reinholz. Die Ressortchefs wollten mehr Rückhalteräume für Flüsse schaffen und die Umsetzung von Hochwasserschutz-Projekten beschleunigen.

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Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) solle zusammen mit den Flussgebietsgemeinschaften bis Herbst 2014 Vorschläge zur Harmonisierung des Hoch­wasserschutzes unterbreiten. Herzstück des nationalen Hochwasserschutzprogramms sei die einheitliche Identifizierung der bundesweit wichtigsten Projekte zum Hochwasserschutz, insbesondere zum Wasserrückhalt durch steuerbare Flutpolder und Deichrückverlegungen und deren gemeinsame Finanzierung. Auch der Bund solle sich an der Finanzierung beteiligen. Dazu hätten die Minister die Bundesregierung aufgefordert, zusätzliche Mittel für den Hochwasserschutz in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) bereitzustellen. „Auch für den Bund ist es langfristig wirtschaftlicher, in die Verhinderung von Hochwasser anstatt in die Beseitigung von Schäden zu investieren“, sagte Reinholz. Landwirtschaftliche Nutzflächen sollen nach dem Willen der Konferenz in Abstimmung mit den Agrarbetrieben künftig stärker zur Retention und als Flutpolder genutzt werden.

Der Niedersächsische Umweltminister, Stefan Wenzel, hat die zentralen Eckpunkte begrüßt. Auf Antrag Niedersachsens sei der Vorsorgeaspekt beim Klimaschutz verstärkt und die Beteiligung des Naturschutzes bei der Aufstellung der Kriterien für die Wiedergewinnung von Rückhal­teräumen und Auen sicher­gestellt, sagte der Minister. „Nicht erst das Hochwasser im Mai und Juni hat gezeigt, welche gewaltigen ökonomischen Folgekosten mit dem Klimawandel verbunden sind“, sagte Wenzel. „Die Dringlichkeit eines globalen Klimaschutzvertrages wächst.“ Wenzel sieht sich mit seinen Amtskollegen in den Bundesländern einig, dass den Flüssen wieder mehr Raum gegeben werden muss. „Dazu können Auenwälder, Polder, Rückdeichungen und Rückhaltebecken beitragen. Die Maßnahmen müssen allerdings möglichst weit am Oberlauf der Flüsse ansetzen, um Wirkung zu entfalten.“ Bei der Finanzierung könnten auch Ausgleichsregelungen zwischen Ober- und Unterliegern vereinbart werden.

Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus forderte, dass der Bund für den Hochwasserschutz in den ländlichen Räumen die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe um mindestens 200 Mio. Euro aufstocke. „Der Bund ist gefordert, sich zu 70 % an den Kosten von Maßnahmen des nationalen Hochwasserschutzprogramms zu beteiligen.“ Notwendig sei besonders die Schaffung von Retentionsräumen in den Ober- und Mittelläufen der Flüsse. Landwirte, die Flächen zur Verfügung stellten, müssten auch über die GAK entschädigt werden. Für eine enge Verknüpfung des vorbeugenden Hochwasserschutzes mit der Agrarpolitik hat sich der Deutsche Verband für Landschaftspflege e.V. (DVL) ausgesprochen. Auen müssten als Hochwasserpuffer reaktiviert werden: durch Rückverlegung von Deichen und Umwandlung von Ackerflächen in extensives Grünland. Wiesen und Weiden wirkten wie ein Schwamm und könnten so die Hochwasserspitzen merklich kappen. Gemeinsam mit der Landwirtschaft müssten kooperative Lösungen erarbeitet werden. Dafür bedürfe es langfristiger und wirtschaftlich tragfähiger Förderangebote.

In einer Studie an der Elbe habe das Bundesamt für Naturschutz nachgewiesen, dass der Nutzen naturverträglicher Hochwasserschutzmaßnahmen ihre Kosten im Verhältnis 3:1 übersteige. Das Geld sei also effizient angelegt. Der Bund verfüge mit dem Rahmenplan 2014 bis 2017 der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) bereits über ein gutes Instrument für eine Förderung. Damit dieses Geld sinnvoll investiert sei, müsse jedoch der Verpflichtungszeitraum von derzeit fünf auf 20 Jahre verlängert und eng mit den Landwirten abgestimmt werden. Ein solches Programm sollte nach Meinung des DVL in allen Bundesländern angeboten werden. Besonders groß sei der Bedarf in den vom Hochwasser stark betroffenen ostdeutschen Bundesländern. Hier könne mit neuen Agrar­umweltprogrammen Schwerpunkte gesetzt werden.

Auch die Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) begrüßte die Ergebnisse der Konferenz. Sie decken sich weitgehend mit dem, was die DWA im Vorfeld in einem Positionspapier formuliert hatte.

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