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LBP-Honorierung ungenügend, aber:

Viele Ziele bei HOAI erreicht

Berlin (bdla). Mit über 140 Landschaftsarchitekten startete der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (bdla) in Berlin seine Seminarreihe zur neuen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Nach Inkrafttreten des neuen Preisrechts gebe es einen hohen Fortbildungsbedarf unter Architekten und Ingenieuren, teilte der Berufsverband mit. Er informiere daher in drei Veranstaltungen speziell für Landschaftsarchitekten über die Neuerungen. Im Zentrum des berufsständischen Interesses stünden die Regelungen zur Landschafts- und Freiraumplanung, die praktische Anwendung des Preisrechts sowie die vertragsrechtlichen Konsequenzen.

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Die neue Honorarordnung ist seit 17. Juli 2013 rechtskräftig. Der Reformbedarf wurde seit 2010 in wissenschaftlichen Gutachten ermittelt. Neu an dieser 7. Novelle sei gewesen, dass die Erarbeitung der Gutachten in zwei Phasen durch Facharbeitsgruppen bzw. einen Begleitkreis seitens der Architekten- und Ingenieurschaft sowie der Auftraggeberseite inhaltlich intensiv begleitet werden konnte. Engagiert hätten sich dabei seitens des bdla vorrangig Dr. Herbert Franken, Justiziar des bdla, und die Mitglieder im bdla-Arbeitskreis, Klaus-Dieter Aichele, Kerstin Berg, Heinz Dahs, Fritz Erhardt, Georg Grobmeyer, Jens Henningsen, Peter Hermanns, Klaus Neisser, Dieter Pfrommer sowie Hubert Wendler. Ihrer fachlichen Mitwirkung und Durchsetzungskraft im Prozess der Novellierung sei es mit zu verdanken, dass die Belange der Landschaftsarchitekten Berücksichtigung fanden. Im Ergebnis sei es gelungen, die Honorartafeln weitgehend an die Kostenentwicklung anzupassen, ein eigenes Leistungsbild für die Freianlagenplanung zu etablieren und den Umbau- und Modernisierungszuschlag für Freianlagen verbindlich zu regeln.

Bei dem ersten bdla-Seminar wurden auch diverse Serviceleistungen rund um die neuen Bestimmungen der HOAI vorgestellt. Dr. Herbert Franken habe die Vertragsmuster für die Planung von Freianlagen und für Landschaftsplanerische Leistungen an die HOAI 2013 angepasst. Gegenwärtig werde der Sonderdruck der HOAI 2013 realisiert. Im nächsten Schritt werde die Tafelfortschreibung zum §40 Freianlagen über die verordnete Grenze 1,5 Mio. Euro vorgenommen.

Nach der Novelle sei aber bekanntlich vor der Novelle. Konkret gelte es, die Vorschrift im §31 zu den Honoraren des Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP), die auf Wunsch der Auftraggeber kurz vor der Verabschiedung um 75 % reduziert worden seien, zu korrigieren. Es sei deutlich erkennbar, dass mit Anwendung der Honorartafel zum LBP die unbestritten notwendige Anpassung der Tafel­werte für dieses zentrale plane­rische Instrument in zum Teil extremem Ausmaß verfehlt werde. In vielen Fällen – z.B. bei Vorhaben im Bundesfernstraßenbau – führe die Anwendung dieser Honorartafel bereits zu Honorarverlusten gegenüber dem Status quo nach der HOAI 2009. Bundesbauminister Peter Ramsauer habe selbst von „Verwerfungen“ gesprochen und Gesprächsbereitschaft sig­nalisiert.

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