Kurz & bündig
Waldränder: Die Verknüpfung moderner Nutzungsansprüche mit historischen Nutzungsformen eröffnet neue Möglichkeiten, bedrohte Pflanzen- und Tierarten landschaftsökologisch zielführend und ökonomisch tragfähig zu erhalten. Das ergab ein Modell- und Demonstrationsvorhaben „Mittelwaldähnliche Waldrandgestaltung“ des Regionalforstamts Hochstift und der Landschaftsstation im Kreis Höxter, das die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung förderte: Im Rückgang begriffene lichtliebende Baumarten können durch das Überführen in eine mittelwaldähnliche Bewirtschaftung gefördert werden. Waldränder wurden zur Förderung einer vertikale Stufung sowie zwecks Verkehrssicherheit unter Belassung von Überhältern abschnittsweise auf den Stock gesetzt. Das geworbene Holz wurde regional genutzt. Profiteure waren u.a. Trauben-Eiche (Quercus petraea), Stiel-Eiche (Quercus robur), Hainbuche (Carpinus betulus), Feld-Ahorn (Acer campestre), Winter-Linde (Tilia cordata), Elsbeere (Sorbus torminalis), Wacholder (Juniperus communis) und Eibe (Taxus baccata) ( http://www.ble.de ).
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Boden: Im Bodenerlebnisportal http://www.bodenerlebnis-nrw.de werden 31 Lehr- und Erlebnispfade, Museen und Entdeckerstationen zu diesem Thema beschrieben. Die Ausflugstipps enthalten allgemeine Angaben zur Tour, zu Einkehr- und Anfahrtsmöglichkeiten und örtlichen Besonderheiten. Auf Basis einer interaktiven kartengestützten Darstellung lässt sich die Lage der Bodenerlebnisse nachvollziehen. Für jeden Standort werden GPS-Daten bereitgestellt. Eine zugehörige Broschüre kann auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz unter http://www.lanuv.nrw.de heruntergeladen oder bestellt werden.
Kulturerbe: Deutschlands Kulturlandschaft wird gestärkt, denn die Bundesrepublik ist dem UNESCO-Übereinkommen zum immateriellen Kulturerbe beigetreten. Diesen Schritt hat der Bund Heimat und Umwelt in Deutschland (BHU) begrüßt. Am 10. April wurde die offizielle Urkunde durch Botschafter Michael Worbs an UNESCO-Generaldirektorin Irina Bokova überreicht. Der Beitritt Deutschlands zum Übereinkommen wird damit in drei Monaten rechtswirksam. Immaterielles Kulturerbe umfasst Traditionen sowie Kulturformen, die durch ihre regionale Einzigartigkeit Teil des globalen menschlichen Erbes sind.
Tiefflüge: Naturschutzverbände sind vor der Durchführung von militärischen Tiefflügen über Schutzgebieten grundsätzlich anzuhören, ein Sonderrecht der Bundeswehr gibt es nicht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig aufgrund einer Klage des NABU entschieden. Dieser wehrte sich gegen Tiefflüge über dem europäischen Vogelschutzgebiet Colbitz-Letzlinger Heide. „Die Bundeswehr wird sich nun stärker am Natur- und Artenschutz orientieren und damit auch europäisches Naturschutzrecht beachten müssen“, kommentiert die Landesgeschäftsführerin des NABU, Annette Leipelt. Die Bundeswehr werde jetzt besonders zu prüfen haben, ob Tiefflüge über Vogelschutzgebieten mit brütenden Vögeln gerade in der Brutzeit stattfinden müssten.
Biodiversität: Die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des 20. Jahrhunderts hat Europas Flora und Fauna unter Druck gesetzt. Nationale Rote Listen bewerten im Schnitt 20 bis 40 % der heimischen Arten als gefährdet. Da sich Umweltzerstörungen oft erst mit langer Verzögerung auf die Biodiversität auswirken, ist die reale Bedrohungssituation wahrscheinlich größer als bisher angenommen. Zu diesem Schluss kommt ein internationales Forscherteam unter der Leitung von Stefan Dullinger, Universität Wien, und Franz Essl, Umweltbundesamt Wien, an dem auch das deutsche UFZ beteiligt ist. Die Ökologen sehen einen Zusammenhang zwischen der wirtschaftlichen Situation europäischer Länder und dem Zustand der nationalen Flora und Fauna. In dichter besiedelten und wirtschaftskräftigeren Ländern sei der Druck auf die Lebensräume stärker und damit der Anteil gefährdeter Arten höher. Daran hätten auch die stärkeren Investitionen in Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen bislang wenig geändert.
Bleivergiftung: 25 Tonnen hochgiftigen Bleis gelangen nach Berechnungen des NABU jedes Jahr in Deutschland allein durch die Jagd auf Rot-, Dam- und Sikahirsch sowie Reh, Wildschwein, Gämse und Mufflon in die Umwelt. Und Blei sei immer noch die Haupttodesursache bei Seeadlern. Die Innereien von mit Bleimunition erlegten Tieren würden in der Regel in der Natur liegengelassen und dann zum Beispiel von Seeadlern gefressen. Blei im Wildfleisch beeinträchtige auch die menschliche Gesundheit. Der NABU forderte ein komplettes Verbot bleihaltiger Munition. Daher sei der Beschluss der Agrarministerkonferenz vom April zu begrüßen, in dem sich elf Bundesländer für ein bundesweites Verbot bleihaltiger Munition aussprechen.
Neobiota: Über 800 so genannte gebietsfremde Tier- und Pflanzenarten konnten sich in freier Natur Deutschlands etablieren. Doch nur relativ wenige Arten seien invasiv und beeinträchtigten die biologische Vielfalt, teilte das Bundesamt für Naturschutz mit. Von diesen aber könnten erhebliche negative Auswirkungen auf die heimischen Arten und Lebensgemeinschaften ausgehen. Umso wichtiger sei es, die aktuell und potenziell invasiven Arten zu identifizieren und Abwehrmaßnahmen zu treffen. Im Rahmen eines Forschungsvorhabens sei daher erstmals eine entsprechende Warnliste invasive Arten erarbeitet worden: 17 Pflanzen- und 13 Tierarten sind dort gelistet ( http://www.bfn.de/0502_skripten.html ).
Großställe: Gewerbliche Stallanlagen im Außenbereich werden künftig nicht mehr grundsätzlich privilegiert sein. Der Bundestag hat eine Novelle des Baugesetzbuches gebilligt, die Zustimmung des Bundesrats wird als sicher gewertet. Wer nicht oder in nicht ausreichendem Umfang über die erforderliche Futtergrundlage verfügt, wird ab dem Erreichen der Vorprüfungswerte für eine Umweltverträglichkeitsprüfung „entprivilegiert“. Nach Angaben des Deutschen Bauernverbands trifft das zum Beispiel für Schweinemastställe ab 1500 Tieren zu. Die allgemeine landwirtschaftliche Bauprivilegierung im Außenbereich nach §35 Abs.1 Nr.1BauGB bleibt aber bestehen.
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