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Aktuelles aus Brüssel

Neue Leitfäden, lang erwartete Mitteilungen in der Warteschleife

Massiv verzögert hat sich – wie bereits in früheren Berichten aus Brüssel angedeutet – die Fertigstellung zweier wichtiger Papiere der Europäischen Kommission: Im Rahmen der neuen EU-Strategie zum Schutz der biologischen Vielfalt (Naturschutz und Landschaftsplanung 43, 2011, S. 162) sollte bis 2012 unter anderem eine Strategie zur Entwicklung „grüner Infrastruktur“ (Einzelziel 2, Maßnahme 6b) und im Rahmen des Schwerpunktziels 5 zur Bekämpfung invasiver Arten ein entsprechenden Legislativvorschlag entwickelt werden (Einzelziel 5, Maßnahme 16). Die Strategie war im Mai 2011 vorgestellt und im Anschluss von den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament bestätigt worden.

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Der Vorsitzende des Umweltausschusses im Europäischen Parlament, Matthias Groote, hat daher bereits in Schreiben Ende Januar 2013 an Kommissionspräsident Barroso und Umweltkommissar Potocnik die Befürchtung geäußert, die weitere Verzögerung von Legislativvorschlägen der Kommission können dazu führen, dass diese nicht mehr in der laufenden Legislaturperiode bis zum Mai 2014 verabschiedet werden könnten. Nach Auskunft der Generaldirektion Umwelt liegen zwar inzwischen Entwürfe vor, befinden sich aber noch in der kommissionsinternen Prüfung und Abstimmung. Dabei wirkt offenbar die von Barrosos Generalsekretariat ausgegebene Prioriät „jobs and growth“ bei Initiativen zum Umwelt- und Naturschutz bremsend.

Weniger beeinflusst wird von diesen ungünstigen politischen Rahmenbedingungen die Arbeit der von der EU-Kommission vor einigen Jahren berufenen Expertengruppen zum Management von Natura-2000-Gebieten und anderen speziellen Fragen des Natur- und Umweltschutzes. So hat die Expertengruppe zum Natura-2000-Management kürzlich erneut zwei Papiere verabschiedet, die seit Kurzem auf der Website der Kommission zu finden sind.

Da die Auswahl der besonderen Schutzgebiete als weitgehend abgeschlossen gilt, befassen sie sich mit der Ausweisung und rechtlichen Sicherung der Schutzgebiete (Designation) bzw. mit den Schutzzielen (Conservation Objectives). Zu beiden Papieren wurden allerdings Vorbehalte einiger Vertreter der Mitgliedstaaten geäußert, etwa zur Übertragbarkeit auf EU-Vogelschutzgebiete (SPAs) und entsprechende Verpflichtungen der Mitgliedstaaten. Die Papiere verstehen sich daher ausdrücklich als „Commission note“, also als Empfehlungen der EU-Kommission. Sie haben also keine rechtlich bindende Wirkung, werden aber im Zweifelsfall sicher als Referenz genutzt, etwa bei der Bewertung von Vertragsverletzungsverfahren durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Weil die Kommission nach ihren bisherigen Erkenntnissen den Schutzstatus vieler Natura-2000-Gebiete immer noch für unzureichend hält und zudem einige Beschwerden zu dieser Problematik erhalten hat, hat sie in der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe am 22. März angekündigt, sie wolle gegen die alten Mitgliedstaaten (EU15) außer Dänemark ein PILOT-Verfahren starten.

Die 2009 eingesetzte Expertengruppe zum Umgang mit dem Kormoran, die auf eine Forderung des Europäischen Parlamentes aus dem Jahr 2008 zurückgeht, hat als ein Ergebnis ihrer Arbeit einen Leitfaden zur Anwendung von Artikel 9 der Vogelschutzrichtlinie verabschiedet. Nach Genehmigung des Ornis-Ausschusses von Ende 2012 wurde auch dieser Leitfaden („Great cormorant. Applying derogations under Article 9 of the Birds Directive 2009/147/EC“) kürzlich veröffentlicht. Er ist auf der speziellen Website der Generaldirektion Umwelt zum Kormoran zu finden, derzeit nur auf Englisch. Insgesamt soll das Kormoran-Projekt bis Januar 2014 abgeschlossen werden.

Unter Beteiligung externer Berater (consultants) und nationaler Experten entstanden zudem zwei neue Leitfäden zur besseren Berücksichtigung des Klimawandels und der biologischen Vielfalt im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVPs) und Strategischen Umweltprüfungen (SUPs), die gerade für Praktiker in Genehmigungsbehörden und Planungsbüros sehr hilfreich sein dürften. Beide Leitfäden sind sehr übersichtlich aufgebaut und gegliedert. Zusammenfassungen, Ablaufschemata und Checklisten erleichtern die Arbeit ebenso wie umfangreiche Glossare und Literaturhinweise. Weiterführende Links zu den vorstehend genannten neuen Guidance Documents der Europäischen Kommission:

Die zur Ausweisung von Natura-2000-Gebieten und zur Erarbeitung von Schutzzielen finden sich auf der Website der Generaldirektion Umwelt zum Thema Management:

http://ec.europa.eu/environment/nature/natura2000/management/guidance_en. htm

Der Leitfaden zur Anwendung von Artikel 9 Vogelschutzrichtlinie in Bezug auf den Kormoran findet sich auf der Kormoran-Seite der Kommission:

http://ec.europa.eu/environment/nature /cormorants.htm

Die beiden Leitfäden zur Berücksichtigung des Klimawandels und der biologischen Vielfalt in UVP und SUP sowie eine Übersicht über einschlägige Urteile des EuGH zur UVP finden sich auf der Website zu Umweltprüfungen:

http://ec.europa.eu/environment/eia/ho me.htm

Claus Mayr, NABU, Direktor Europapolitik, Brüssel, Claus.Mayr@NABU.de

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