Kurz & bündig
Trainingsprogramm: 20 junge Führungskräfte aus Mittel- und Osteuropa, Zentralasien und dem Kaukasus haben als Erste das Klaus-Töpfer-Fellowship-Programm absolviert. Damit qualifiziert das Bundesamt für Naturschutz berufsbegleitend dortige Akteure mit zentralen Naturschutzaufgaben in Regierungsbehörden, nationalen und internationalen Nichtregierungsorganisationen, Forschungsinstituten sowie dem Privatsektor ( http://www.bfn.de/klaus_toepfer_fellowship ).
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Haischutz: Auf Initiative Deutschlands hat die 16. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) einen strengen Schutz von Haien beschlossen. Die Konferenz nahm den nahezu vom Aussterben bedrohten Heringshai in Anhang II auf. Damit darf nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten diese Art international nur noch gehandelt werden, wenn nachgewiesen wird, dass der Fang den jeweiligen Populationen nicht schadet. Der Heringshai war im letzten Jahrhundert vor der deutschen Nordseeküste häufig, wurde durch Überfischung aber nahezu ausgerottet.
Flurneuordnung: Baden-Württemberg richtet seine Verfahren zur Flurneuordnung neu aus. Naturschutzminister Alexander Bonde stellte „die Verknüpfung von Ökologie und Ökonomie … als Zentrum einer nachhaltigen und modernen Flurneuordnung“ vor. Diese werde land- und forstwirtschaftliche Anliegen mit ökologischen Zielen verbinden, um für alle Bürgerinnen und Bürger einen Nutzen zu erzielen. Die Bürgerbeteiligung werde gestärkt. Flurneuordnung solle die Landschaft „schöner und ökologischer machen, ohne dabei wirtschaftliche Aspekte aus dem Auge zu verlieren“.
Windpotenzial: Platz für 4100 Windräder in besonders windreichen Gebieten ist nach einer Potenzialstudie des Umweltministeriums in Baden-Württemberg. Das erläuterte Minister Franz Untersteller bei Vorstellung des neuen „Potenzialatlas‘ Erneuerbare Energien für Baden-Württemberg“. Bei davon knapp 1300 WKA seien Restriktionen zu beachten.
Vorrangflächen: Ein Ende der Blockade- und Verwässerungspolitik gegen die Schaffung von ökologischen Vorrangflächen im Rahmen der EU-Agrarpolitik hat der NABU gefordert. „Die Vorrangflächen sind die wichtigste und wirkungsvollste Maßnahme zur Ökologisierung der EU-Agrarpolitik. Sie leisten einen zentralen Beitrag für die nachhaltige Sicherung der Produktionsgrundlagen durch den Schutz von Wasser, Boden und Klima – und damit auch für das künftige Einkommen der Landwirtschaft“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Der Gesetzesvorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass 7 % der Ackerfläche als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen werden sollen, das Parlament will stufenweise 3 und 5 % sowie nach erneuter Prüfung ggf. 7 % einführen und die Anforderungen reduzieren. In einem Forschungsvorhaben für das BMELV hat der NABU Empfehlungen erarbeitet, welche Anbaukulturen unter welchen Bedingungen als Vorrangflächen anerkannt werden könnten ( http://www.nabu.de/vorrangflaechen ).
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