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Energiepolitik vor ­Naturschutz

Mainz. Zehn im Naturschutz engagierte Verbände in Rheinland-Pfalz haben den neuen Entwurf der Landesregierung für das Landesentwicklungsprogramm abgelehnt. Dr. Holger Schindler, Vorsitzender des BUND, kritisierte, dass weiterhin ein „substantieller Schutz von Natur und Landschaft“ fehle. Kernforderungen der Verbände zur naturverträglichen Lenkung des Windenergieausbaus seien nicht berücksichtigt worden. „Mit der Verlagerung fast aller Standortentscheidungen auf die Ebene der Kommunen verabschiedet sich die Landesregierung von einer planvollen Steuerung“, ergänzte Siegfried Schuch, Vorsitzender des NABU. Nach Ansicht der ­Naturschutzverbände werden Natur und Landschaft der Energiepolitik geopfert, obwohl genügend unproble­matische Flächen vorhanden seien.

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Als einzige Forderung der Verbände seien im aktuellen LEP-Entwurf alte Laubwald­bestände von der Windenergienutzung ausgenommen. „Allerdings wurden auch hier keine konkreten Waldflächen definiert, so dass im Rahmen einer Einzelfallprüfung Interpretationsspielraum vorhanden ist“, konstatierte Andreas Grauer, Geschäftsführer der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald.

Ansonsten seien alle substanziellen Vorschläge in den Wind geschrieben worden. So hätten die Verbände als Er-satz für die fehlende Lenkung über die Regionalplanung gefordert, großräumige Gebiete für das Naturerleben von Windenergieanlagen (WEA) freizuhalten. „Die Ministerien wollten aber nur Teile, sog. „historische Kulturlandschaften“ freihalten, welche deutlich kleiner ausfallen, meist Flusstäler darstellen und sowieso oft nicht windkraft­geeignet sind“, erläutert Hauptgeschäftsführer Bernd Wallner von den Wandervereinen. In der Vulkaneifel etwa werde die bundesweit einmalige Vulkankegel- und Trockenmaarlandschaft nördlich von Daun für Windkraft freigegeben; im Moseltal solle oft nur die rechte Moselseite freigehalten werden; im Pfälzerwald werde nur der schmale Haardtrand geschützt. Andere Gebiete wie der Giebelwald und der Soonwald fehlten hingegen völlig.

Auch die Pflegezonen des Biosphärenreservats Pfälzerwald seien keine Tabuzonen. Selbst dann wären allerdings weiterhin fast 60 % der Fläche des größten Waldgebietes Deutschlands für Windräder freigegeben. Diese deutliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes würde die jahrzehntelange Aufbauarbeit für den Tourismus und die Bevölkerung vor Ort konterkarieren.

Da auf der Ebene der Flächennutzungspläne die Kommunen auch außerhalb der Vorranggebiete der Raumordnungspläne selbst WEA-Standorte festlegen könnten, stünden etwa 80 % der Landesfläche der kommunalen Bauleitplanung offen. „Selbst wenn Verbandsgemeinden keine Vorranggebiete festlegen wollen, müssen sie dies tun, weil sonst wegen der Privilegierung nach dem Baugesetzbuch die gesamte Verbandsgemeindefläche für WEA freigegeben ist. Deshalb werden in wenigen Jahren alle Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz Windkraftstandorte haben – und damit ist eine flächenhafte technische Überformung der Landschaft erreicht“, ergänzte Rudolf Ahrens-Botzong von den Naturfreunden.

Gerade einmal ein Zehntel der europaweit bedeutsamen Natura-2000-Flächen des Landes solle für die Windkraft ausgeschlossen sein. Ein Gutachten der Staatlichen Vogelschutzwarte stelle nur die rechtlich notwendigen Minimalanforderungen dar und sei deshalb kein Lenkungsinstrument.

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