Kurz & bündig
Bodenschutz: Die Europäische Kommission hat neue Leitlinien für bewährte Praktiken zur Begrenzung, Milderung und Kompensation der Bodenversiegelung veröffentlicht. Aufgelistet werden Beispiele für Strategien, Rechtsvorschriften, Finanzierungsmodelle, lokale Planungsinstrumente, Informationskampagnen usw. Bei einer Konferenz über Bodensanierung und Bodenversiegelung wird die Kommission am 10. und 11. Mai in Brüssel diese Leitlinien diskutieren ( http://ec.europa.eu/environment/soil/sealing_guidelines.htm ).
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Antibiotika: Landwirtschaftlich genutzte Böden in Belgien, Irland, Dänemark, Deutschland, Großbritannien und in den Niederlanden sind in Europa am stärksten mit Antibiotika verseucht, in Bulgarien, Griechenland und Schweden ist das Risiko geringer. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie, auf die die EU-Generaldirektion Umwelt hinweist. Die Antibiotika werden in der Massentierhaltung in großem Umfang eingesetzt und gelangen auf die Felder, wenn die Gülle der Tiere als Dünger verteilt wird. Der Grad der Verseuchung hängt dabei nicht nur von der Menge der Antibiotika ab, sondern auch von deren Art, insbesondere ihrer Abbaubarkeit.
Ökologen-Dach: Der Hallenser Pflanzenökologe Dr. Stefan Klotz wurde als Präsident der Europäischen Ökologischen Föderation (EEF) wiedergewählt. Klotz ist Leiter des Departments Biozönoseforschung und Sprecher des Fachbereichs Terrestrische Ökologie des Helmholz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ). Als Stellvertreter unterstützen ihn Cristina Máguas von der Portugiesischen Ökologischen Gesellschaft und Alberto Basset von den italienischen Ökologen. Die EEF ist die Dachorganisation der wissenschaftlichen ökologischen Gesellschaften Europas. Sie vertritt mehr als 8000 Wissenschaftler aus 18 Mitgliedsgesellschaften und ist damit die wichtigste Vertretung der hauptberuflichen Ökologen in Europa.
Naturerbe: Seit zehn Jahren besteht die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe – mit dem vorrangigen Ziel, Naturschutzflächen zu erwerben. Die Bilanz: 12100ha Land wurde gekauft, eine Fläche wie die der Inseln Sylt und Amrum zusammen, verteilt auf 200 Schutzgebiete im Wert von 4,8Mio.€. Zwei Drittel davon bleiben dauerhaft ungenutzt. Das Stiftungskapitel wuchs auf 3,9Mio.€, für die Naturschutzarbeit erhielt die Stiftung weitere 5,1Mio.€ Spendengelder.
Lebendige Lücken: Die Lücken im Kronendach eines Waldes geben Aufschluss über die Artenvielfalt am Waldboden. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Universität Göttingen. Die Wissenschaftler hatten mithilfe von unbemannten Flugdrohnen Luftbilder von deutschen Laub- und Mischwäldern gemacht. Anhand der Aufnahmen konnten die Forscher zeigen, dass zwischen den Lücken im Kronendach eines Waldes und der Artenvielfalt am Waldboden ein starker Zusammenhang besteht.
EuroNatur: Bilanz nach 25-jähriger Arbeit hat die internationale Naturschutzstiftung EuroNatur gezogen. Seit Gründung 1987 habe EuroNatur mit einem Mitteleinsatz von mehr als 52Mio.€ große Fortschritte für den Naturschutz erreicht und wesentliche Beiträge zur Einrichtung von Großschutzgebieten in über 15 europäischen Ländern geleistet. Die Stiftung habe ein weitreichendes internationales Netzwerk mit mehr als 200 Wissenschaftlern, Naturschutzpraktikern und Umweltexperten in über 25 Ländern Europas aufgebaut. „Wir haben es uns zur Kernaufgabe gemacht, die vielen Ländergrenzen in Europa im positiven Sinne zu überwinden und Naturschutz auf Kontinent-Ebene zu ermöglichen“, sagt EuroNatur-Präsidentin Christel Schroeder.
Greening: Die Europäische Kommission will weiterhin keine detaillierten Angaben dazu treffen, welche Nutzung genau unter ökologischen Vorrangflächen möglich bleibt. Das meldete „top agrar online“ zu der heftig diskutierten Frage, was im Greening der GAP-Reform unter den 7 % Vorrangflächen zu verstehen ist (wir berichteten). In der Antwort auf eine schriftliche Anfrage des agrarpolitischen Sprechers der Liberalen im Europaparlament, George Lyon, bekräftige die Behörde, dass dieses erst mit der Ausarbeitung der Durchführungsbestimmungen geklärt werden könne. Allerdings erinnerte die Kommission daran, dass Brachland, Terrassen, Landschaftselemente, Randstreifen und aufgeforstete Flächen bereits im Greening-Vorschlag als Beispiele genannt würden.
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