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Anwendung und Akzeptanz der FFH-Richtlinie in Deutschland und Frankreich

Ein Vergleich in ausgewählten Gemeinden
Autoren: Wiebke Wendler und Beate Jessel (NuL 11/04)
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Seit Inkrafttreten der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) sind alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, am Aufbau eines kohärenten ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete,Natura 2000, mitzuwirken. Die Richtlinie präzisiert Schutzgegenstand und -ziel, die Umsetzungspraxis bleibt jedoch weitgehend den Mitgliedsstaaten überlassen. In den Nachbarstaaten Deutschland und Frankreich unterscheiden sich Organisation, Meldestrategie und Gebietsmanagement der Natura-2000-Gebiete wesentlich voneinander.
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