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Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Flussauen

Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Naturschutz und Wasserwirtschaft
Autoren: Bernhard Hasch und Beate Jessel (NuL 08/04)
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Die EU-Wasserrahmenrichtlinie benennt Auen zwar nicht direkt als Handlungsobjekte. Betrachtet man jedoch ihre verschiedenen Vorgaben im Zusammenhang, wird deutlich, dass Auen als Funktionsräume mit erfasst sind, weshalb zukünftig aus wasserwirtschaftlicher Sicht auch konkrete Anforderungen an ihren Schutz und ihre Entwicklung zu stellen sein werden. Zudem können Maßnahmen am Fließgewässer, die zum Erreichen der Umweltziele der WRRL erforderlich sind, zu Veränderungen der Bedingungen in Flussauen führen. Dieses wird an Beispielen aus der Unteren Havel näher erläutert.
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