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Eingriffsregelung unangetastet

Berlin (ej). Der Bundesrat hat den Vorstoß des hessischen Wirtschaftsministers zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und der Abgaben­regelung nicht beschlossen. Dieter Posch hatte, wie im letzten Heft berichtet, die Ausgleichszahlung mit der naturalen Kompensation gleichstellen wollen (Heft 12/2011, Seite 355). Als Ansatzpunkt wollte er eine Stellungnahme zum „Fahrtplan für ein ressourcenschonendes Europa“ der EU nutzen.

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Stattdessen unterstreicht der Bundesrat in seinem Beschluss (Drucksache 590/11) „die Notwendigkeit, dass die scheinbar unbegrenzt und kostenlos zur Verfügung stehenden Ökosystemleistungen und die Biodiversität eines stärkeren Schutzes bedürfen und ihrem wahren Wert gemäß bewertet werden müssen“. Der Berücksichtigung von Ökosystemleistungen solle unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz künftig mehr Bedeutung zukommen. Der Verlust der Leistungsfähigkeit von Ökosystemen werde auch einen Anstieg von betriebs- und volkswirtschaftlichen Kosten zur Folge haben, heißt es in dem Beschluss.

Für eine dauerhafte, effiziente und verantwortungsvolle Ressourcennutzung, so stellte der Bundesrat weiter fest, seien der Erhalt der Bodenfunktionen und ein deutlich reduzierter Flächenverbrauch besonders wichtig. Das Ziel, „netto“ kein Land mehr neu in Anspruch zu nehmen, müsse angesichts der demographischen Entwicklung und der vielfältigen Potenziale zur ­Innenentwicklung wesentlich früher als im Jahr 2050 erreicht werden (Zielvorstellung 2025, spätestens 2030). Die Bundesregierung solle sich für anspruchsvollere Ziele einsetzen.

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