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Makrophyten als biologische Qualitätskomponente bei der Fließgewässer-Bewertung

Anmerkungen zur EU-Wasserrahmenrichtlinie
Autoren: Alexander Kohler und Uwe Veit (NuL 12/03)
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Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) des Europäischen Parlamentes und des Rates vom Dezember 2000 hat vorrangig zum Ziel, dass sich die Oberflächengewässer und das Grundwasser in der gesamten Europäischen Union bis 2015 in einem „guten ökologischen Zustand“ befinden und eine Verschlechterung des Zustandes verhindert wird. Als Leitbild dient der „sehr gute ökologische Zustand“ bei Abwesenheit anthropogener Einflüsse, von dem der „gute ökologische Zustand“ nur geringfügig abweichen soll.
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