Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Was kann Landschaftsplanung leisten?

Alte und neue Funktionen der Landschaftsplanung
Autor: Diedrich Bruns (NuL 04/03)
Veröffentlicht am
Dieser Artikel ist in der erschienen.
PDF herunterladen
Artikel teilen:
Die Regelungen zur Landschaftsplanung im novellierten Bundesnaturschutzgesetz zeichnen sich weniger durch Signalwirkung als vielmehr durch die Bestätigung der aktuell bestehenden Planungspraxis aus. Klarer als bisher erfolgt darin eine ebenenspezifischen Schwerpunktsetzung. Programmatische Aufgaben wie die Bestimmung von Zielen sind den Landes- und Regionsebenen zugewiesen. Umsetzungsorientierte Aufgaben wie die Formulierung von Erfordernissen und Maßnahmenkonzeptionen beziehen sich planungsstrategisch auf konkrete Landschaften; sie sind auf aktuelle Problemstellungen vor Ort zugeschnittenen. Dennoch: Flexibilisierung in den Planungskulturen einerseits und „Europäisierung“ umweltfachlicher Planung andererseits führen zu einer möglicherweise existenziellen Frage:Was soll Landschaftsplanung leisten? Was kann Landschaftsplanung leisten?
0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren