Was kann Landschaftsplanung leisten?
Alte und neue Funktionen der Landschaftsplanung
Autor: Diedrich Bruns (NuL 04/03)
Autor: Diedrich Bruns (NuL 04/03)
- Veröffentlicht am
Die Regelungen zur Landschaftsplanung im novellierten Bundesnaturschutzgesetz zeichnen
sich weniger durch Signalwirkung als vielmehr durch die Bestätigung der aktuell bestehenden Planungspraxis aus. Klarer als bisher erfolgt darin eine ebenenspezifischen Schwerpunktsetzung. Programmatische Aufgaben wie die Bestimmung
von Zielen sind den Landes- und Regionsebenen zugewiesen. Umsetzungsorientierte
Aufgaben wie die Formulierung von Erfordernissen und Maßnahmenkonzeptionen beziehen
sich planungsstrategisch auf konkrete Landschaften; sie sind auf aktuelle Problemstellungen vor Ort zugeschnittenen. Dennoch: Flexibilisierung in den Planungskulturen einerseits und „Europäisierung“ umweltfachlicher
Planung andererseits führen zu einer möglicherweise existenziellen Frage:Was
soll Landschaftsplanung leisten? Was kann Landschaftsplanung leisten?
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