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Kurz berichtet

Bodenschutz in der Bauleitplanung

Wo gebaut wird, ist ein Eingriff in den Bodenhaushalt unvermeidlich. Umso wichtiger ist, diese Einflüsse fachgerecht in der Bauleitplanung als Rahmenplanung zu berücksichtigen. Eine hessische Arbeitshilfe unterstützt bei der Bearbeitung dieser Aspekte in der Umweltprüfung.

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Eine Arbeitshilfe aus Hessen

Von Ursula Apel

Mit der Bauleitplanung werden auf kommunaler Ebene die Rahmenbedingungen der Bodennutzung abgesteckt. Um einen sparsamen und sorgsamen Umgang mit Böden sicherzustellen, müssen die Belange des Bodenschutzes von Anfang an bei der Aufstellung von Bauleitplänen und bei deren Umweltprüfung eingebracht werden. Davon berührt sind zunächst Auswahl und Umfang der beplanten Flächen und damit auch der betroffenen Böden. Relevant sind aber ebenso Fragen vorhandener oder entstehender stofflicher Bodenbelastungen im Planungsgebiet sowie mögliche Beeinträchtigungen geplanter Gebäude und Infrastruktureinrichtungen durch Erosion und Oberflächenabfluss. Eine detaillierte Grundlage für die Prüfung und Bewertung dieser unterschiedlichen Aspekte der Betroffenheit des Schutzguts Boden in der Bauleitplanung liefert die „Arbeitshilfe zur Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen in der Abwägung und der Umweltprüfung nach BauGB in Hessen“, die vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesplanung (HMWVL) erstellt wurde. Hierbei waren Vertreter aus drei hessischen Kommunen und dem Regionalverband FrankfurtRheinMain beteiligt.

Die Arbeitshilfe richtet sich an Kommunen, Planungsbüros, Verbände, Träger öffentlicher Belange und Bodenschutzbehörden. Gegenüber dem Leitfaden „Bodenschutz in der Umweltprüfung nach BauGB“, der im Auftrag der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) 2009 fertig gestellt wurde, enthält die Arbeitshilfe inhaltliche Erweiterungen und Spezifikationen, die gerade für Planungen in Hessen einen noch besseren Zugang zur Thematik erlauben.

Die Arbeitshilfe spannt zunächst den rechtlichen Rahmen, in dem die Betrachtung von Bodenschutzbelangen in der Bauleitplanung zu sehen ist. Die Darstellung reicht von den allgemeinen planungs- und fachrechtlichen Grundlagen auf Bundesebene und in Hessen über die verfahrensbezogenen Vorgaben des Baugesetzbuchs bis hin zu planungsbezogenen und politischen Zielvorgaben. Die Ausführungen unterstreichen die Bedeutung der Bedarfsermittlung im Vorfeld eines Aufstellungsbeschlusses sowie des Scopings, um zunächst die Flächenauswahl und später die Bearbeitungstiefe der Umweltprüfung im Sinne des vorsorgenden Bodenschutzes beeinflussen zu können.

In Hessen stehen umfangreiche Bodendaten zur Verfügung, die für unterschiedliche Fragestellungen genutzt werden können. Um den Zugang zu den verschiedenen Datenquellen und die Auswahl der geeigneten Daten zu erleichtern, listet die Arbeitshilfe die jeweiligen Datengrundlagen unter anderem für die Themen Bodenfunktionen und -eigenschaften natürlicher Böden sowie für Bodenbelastungen mit Schadstoffen oder durch Erosion auf, ergänzt um Angaben zu Format, Verfügbarkeit, Bezugsquelle und Eignung für die einzelnen Planungsebenen. Wichtiges Hilfsmittel für die Nutzung der Daten ist dabei der BodenViewer Hessen, der die Visualisierung von Karten und Auswertungen zu Bodeneigenschaften und -funktionen ermöglicht.

Gegenstand der Umweltprüfung von Bauleitplänen ist es, die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen des jeweiligen Plans zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Dies schließt eine Betrachtung des Ist-Zustands und eine Auswirkungsprognose hinsichtlich der Bodenfunktionen ein. Mindestens sollten dabei die Funktionen des Bodens als Lebensraum für Pflanzen, für den Wasserhaushalt sowie als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte betrachtet werden. Hierfür stehen in Hessen im Wesentlichen die Bodenflächendaten im Maßstab 1:50000 (BFD50) und die Bodenflächendaten für die landwirtschaftliche Nutzfläche im Maßstab 1:5000 (BFD5L) zur Verfügung. Für die Umweltfolgenabschätzung sind die Wirkfaktoren Bodenabtrag und versiegelung, Auftrag/Überdeckung, Verdichtung, Stoffeintrag und Grundwasserstandsänderung relevant.

Daneben gilt es ebenfalls Sachverhalte, die auf Erosionsgefährdungen im Baugebiet oder angrenzenden Flächen oder auf vorhandene Schadstoffbelastungen betroffener Böden hinweisen, angemessen zu würdigen. Die hierzu erforderlichen Betrachtungen und mögliche Minderungsmaßnahmen werden an zwei Fallbeispielen anschaulich dargestellt.

Vor der Umweltprüfung im engeren Sinne werden im Vorfeld zum Aufstellungsbeschluss eines Bauleitplans Lage, Art und Dichte der beplanten Flächennutzung konkretisiert. Bereits in dieser Phase ist der baurechtlichen Vorgabe, die zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen möglichst zu verringern, Rechnung zu tragen. Auch Hinweise auf besonders schutzwürdige Böden sind an dieser Stelle von hoher Bedeutung. Im Aufstellungsverfahren werden die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange frühzeitig beteiligt. In diesem sogenannten Scoping werden Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung entwickelt, so dass es für das weitere Verfahren wichtig ist, hier die Belange des Bodenschutzes einzubringen. Dies sollte möglichst konkret anhand betroffener Bodenfunktionen, relevanter Datengrundlagen und Bewertungsmethoden erfolgen. Am Beispiel eines Bebauungsplans für eine Siedlungserweiterungsfläche werden Prüfung und mögliche Einbringung der bodenbezogenen Aspekte bei der Bedarfsermittlung exemplarisch erläutert.

Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden im Umweltbericht dargelegt, dessen Gliederung gesetzlich vorgegeben ist. In einer zusammenfassenden Erklärung sind unter anderem die Berücksichtigung der Umweltbelange im Plan sowie die Gründe für die Auswahl der Planungsalternative auszuführen. Zur Ermittlung unvorhergesehener nachteiliger Auswirkungen, die sich aus der Ausführung der Bauleitpläne ergeben können, ist eine Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen vorgesehen.

Für die hier nur skizzierten Arbeitsschritte im Zuge der Umweltprüfung enthält die Arbeitshilfe 14 Prüfkataloge, die eine systematische Betrachtung der Bodenschutzbelange ermöglichen.

Flächennutzungs- und Bebauungspläne können unmittelbar bodenschutzbezogene Planaussagen enthalten, beispielsweise Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft. Die möglichen Darstellungen, Festsetzungen und Kennzeichnungen in Bauleitplänen sind in der Arbeitshilfe zusammengestellt.

Auf der Internetseite des HMUELV stehen die Arbeitshilfe sowie die kommentierten Prüfkataloge kostenlos zum Download zur Verfügung: http://www.hmuelv.hessen.de Umwelt Bodenschutz Vorsorgender Bodenschutz Bodenschutz in der Bauleitplanung bzw. http://www.hmulv.hessen.de/irj/HMULV_Internet?cid=0691fa1d291095ef7eb9287c47441006 .

Der BodenViewer Hessen ist unter der folgenden Adresse zu finden: http://bodenviewer.hessen.de.

Anschrift der Verfasserin: Ursula Apel, Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Referat III 9 – Vorsorgender Bodenschutz, Mainzer Straße 80, D-65189 Wiesbaden, E-Mail ursula.apel@hmuelv.hessen.de.

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