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Keine Toleranz für Gentechnik

Brüssel/Berlin (ej). Honig, der Pollen von gentechnisch verändertem Mais MON810 enthält, darf in der EU nicht als Lebensmittel verkauft werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem seit 2005 laufenden Rechtsstreit entschieden. Zugleich bestätigte das Gericht das in der EU-Gesetzgebung festgeschriebene Gebot der Nulltoleranz: Ein nicht zugelassener gentechnisch veränderter Organismus (GVO) dürfe nicht vermarktet werden.

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Imker-, Bio- und Umweltverbände begrüßten das Urteil. Endlich sei die von Imkern lange geforderte Rechtssicherheit geschaffen worden, freute sich der Präsident des Deutschen Imkerbundes, Peter Maske. Er forderte den Gesetzgeber auf, die Konsequenz zu ziehen und einen Sicherheitsabstand von 10 km beim Anbau von GVO zu den Stand­orten von Bienenvölkern festzuschreiben. Das Imker-Netzwerk Mellifera, welches das klagende Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agrogentechnik initiierte, feierte „seinen Sieg über einen Goliath der Gentechnik-Industrie“ mit der Schlagzeile „Biene sticht Gentechnik-Giganten“. Imker hätten nun einen Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Honig Spuren von Gentechnik enthielte. „Honig mit Mon810-Pollen ist Sondermüll“, titelte der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). Der Deutsche Bauernverband riet „aufgrund der bestehenden, nicht kalkulierbaren und nicht versicherbaren verschuldensunabhängigen Haftung für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen weiterhin von einem Anbau in Deutschland ab“. Es bedürfe klarer, wissenschaftlich begründeter Koexistenz- und Haftungsregelungen.

Von einem „bahnbrechenden Urteil“ sprach Heike Modenhauer, Gentechnikexpertin beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Nun müsse die Bundesregierung handeln und die im Koalitionsvertrag angekündigte Novelle des Gentechnikgesetzes nutzen.

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