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Editorial

Das Reichsnaturschutzgesetz wirkte lange nach

Ein Blick zurück schadet selten. Nicht umsonst gehört eine Status-quo-Analyse auf Grundlage der Prozesse, die zum aktuellen Zustand geführt haben, zum Portfolio jeder Planung, die strategische Ziele für künftige Entwicklungen formuliert. Das gilt auch für den Naturschutz ganz generell: Hildegard Eissing wirft in dieser Ausgabe von Naturschutz und Landschaftsplanung einen Blick zurück auf das Reichsnaturschutzgesetz von 1935. Sie öffnet dabei die Sicht auf eine offensichtliche Kontinuität der Auffassungen im Naturschutz, die durch nationalsozialistische Ideologie geprägt waren.

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Denn Juristen und Naturschützer, die ab 1936 im Dritten Reich das Reichsnaturschutzgesetz erläuterten, blieben auch nach 1945 prägend für den Naturschutz in der Bundesrepublik Deutschland und beeinflussten sogar noch die Erarbeitung des Bundesnaturschutzgesetzes von 1976. Bis in die 1970er-Jahre galt in vielen Bundesländern das Reichnaturschutzgesetz. In Rheinland-Pfalz wurden die Durchführungsverordnung und die vor allem artenschutzrechtlich ausgerichtete Naturschutzverordnung als Ausführungsbestimmungen des Reichsnaturschutzgesetzes gar erst 1994 aufgehoben. Mit anderen Worten: Bis zu 50 Jahre lang wirkten die rechtlichen Grundlagen des Naturschutzes über das Dritte Reich hinaus.

Sind die „Naturschützer“ – die es natürlich nicht so als homogene Gruppe gibt – daher besonders rückwärtsgewandt, Ewiggestrige also? Geht es ihnen im Artenschutz noch immer primär um Individualschutz und weniger um den Schutz von überlebensfähigen Populationen, wie die Berücksichtigung des Populationsschutzes erst durch die FFH- und Vogelschutz-Richtlinie im deutschen Naturschutzrecht nahelegt?

Ja und nein: Wissenschaftliche Konzepte als Begründungen für Naturschutz liefern heute ein wesentliches Fundament. Aber der Weg zwischen Theorie und Praxis ist weit und viele Konzepte finden nicht Eingang in den Alltag der Umsetzung in Planungsbüros, Behörden und Verbänden. Weil die einen zu wenig mit den anderen kommunizieren; weil die einen um ihrer wissenschaftlichen Karriere willen nicht in deutschsprachigen, sondern in referierten internationalen Zeitschriften publizieren, die die anderen aber nicht lesen (und häufig, selbst wenn sie lesen wollten, gar nicht bezahlen können). Wir versuchen einen Beitrag zur besseren Verständigung zu leisten!

Dabei bedarf es auch einer Weiterführung der Zieldiskussion im Naturschutz: Mit welchen Begründungen werden welche Ziele formuliert? Vor allem aber ganz grundsätzlich: Warum betreiben wir welchen Naturschutz? Nicht alles lässt sich wissenschaftlich begründen. Immer sind auch subjektive Bewertungen und Wertsetzungen notwendig. Und es spielen ethische Beweggründe eine Rolle: Verantwortung für den Erhalt der Schöpfung.

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