Umweltprüfung von Bebauungsplänen der Innenentwicklung
Von Beate Jessel, Kerstin Berg, Hans-Rainer Bielfeldt und Mario Kahl (NuL 09/06)
- Veröffentlicht am
Nach bereits mehrfachen in den letzten Jahren erfolgten Novellierungen steht das Baugesetzbuch (BauGB) aktuell vor einer erneuten Änderung: Zentraler Punkt eines im Juni 2006 vorgelegten Referentenentwurfs des zuständigen Ministeriums und eines auf dieser Grundlage am 09. August verabschiedeten Kabinettsbeschlusses der Bundesregierung ist, dass mit so genannten „Bebauungsplänen der Innenentwicklung“, die in einem beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung bzw. nach erfolgter Vorprüfung (Screening) aufgestellt werden, ein neuer Plan- und Verfahrenstyp in das BauGB eingefügt werden soll, über den die Innenentwicklung befördert und die Neuinanspruchnahme von Fläche reduziert werden soll.
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