Europäische Kommission legt Bericht über versiegelte Böden vor
Mit der „Europa 2020“-Strategie haben sich die Mitgliedstaaten auf ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum verständigt. Dazu gehört auch ein sparsamer Umgang mit endlichen Ressourcen wie dem Boden. Die Europäische Kommission hat am 23. Mai, im Vorfeld der diesjährigen „Green Week“, eine Studie zum EU-weiten Verlust von Böden durch die Flächenversiegelung veröffentlicht.
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Im Rahmen der Green Week (24. bis 27. Mai) wurden die Ergebnisse diskutiert. Sie widmete sich in diesem Jahr unter dem Motto „Using less, living better“ allen Aspekten der Nutzung von Ressourcen und der Steigerung der Ressourceneffizienz, bildete also den idealen Rahmen für dieses Thema. Denn auch der Boden ist ein knappes und wertvolles Gut, mit dem aber in allen Mitgliedstaaten immer noch nicht angemessen umgegangen wird.
Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass in der Europäischen Union durch fortschreitende Urbanisierung und den immer noch nahezu ungehemmten Ausbau der Verkehrsinfrastruktur jährlich Böden im Flächenumfang von 1000 km² verloren gehen. Dies entspricht der Fläche von Berlin. Im Zeitraum von 1990 bis 2000 verschwand somit eine Fläche von der Größe des Mitgliedstaates Zypern unter Asphalt und Beton. Während die Bodenversiegelung in einigen Mitgliedstaaten wie Deutschland leicht sank, nahm sie zwischen 2000 und 2008 insbesondere in Irland und Zypern (je 14 %) und Spanien (15 %) massiv zu.
Der Bericht empfiehlt daher einen dreistufigen Ansatz zur Reduzierung des Problems:
1. Die weitere Neuversiegelung von Flächen soll durch eine verbesserte Raumplanung und die „Neubewertung negativer Zuschüsse“ verringert werden. Für den NABU und seinen Dachverband BirdLife International bestätigt das die langjährige Forderung der Umweltverbände, insbesondere die Struktur- und Kohäsionsfonds auf den Prüfstand zu stellen, mit denen bislang immer noch Jahr für Jahr mit über 50 Milliarden Euro der europäischen Steuerzahler unsinnige Autobahnen, überflüssige Regionalflughäfen und überdimensionierte Müllverbrennungsanlagen in Süd- und Osteuropa subventioniert werden.
2. Maßnahmen sollen zur Eindämmung und Minderung der Auswirkungen der Bodenversiegelung führen, etwa durch den Einsatz wasserdurchlässiger Oberflächen, Dachbegrünung und Ähnliches.
3. Ausgleichsmaßnahmen sollen etwa durch Zahlungen in einen Ausgleichsfonds oder durch die Sanierung und Entsiegelung bereits versiegelter Böden erfolgen. Der Bericht verweist hier auf gute Beispiele aus Tschechien, der Slowakei, Dresden und Wien.
Auf Basis dieses Berichtes plant die Europäische Kommission, mit Experten der Mitgliedstaaten einen Leitfaden mit bewährten Beispielen zur Begrenzung und zum Ausgleich von Bodenversiegelungen zu erarbeiten, der Anfang 2012 fertig gestellt sein soll. Bei der Vorstellung des Berichtes wiesen Umweltkommissar Janez Potocnik und der Generaldirektor der GD Umwelt, Karl Falkenberg, allerdings auch mehrfach nochmals darauf hin, dass der dramatische Verlust von Böden und ihrer wichtigen ökosystemaren Funktionen, etwa der CO2-Speicherung, auch einen neuen Anlauf zur Verabschiedung einer Bodenrahmenrichtlinie erfordert. Diese wird bislang von einer Minderheit einflussreicher Mitgliedstaaten blockiert – Deutschland, Frankreich, Großbritannien, den Niederlanden und Österreich. Dagegen wünschen die meisten süd- und osteuropäischen Mitgliedstaaten, die über keine entsprechenden nationalen Regelungen (wie das Bundesbodenschutzgesetz) verfügen, dringend eine solche Richtlinie.
Der Bericht und weitere Hintergrundinformationen sind abrufbar unter http://ec.europa.eu/environment/soil/sealing.htm .
Claus Mayr, NABU Direktor Europapolitik, Brüssel,
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