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Monitoring in der Bauleitplanung

Von Arno Bunzel (NuL 06/06)
Veröffentlicht am
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Die gesetzliche Regelung zum Monitoring eröffnet einen weiten Gestaltungsspielraum. Angesichts knapper Ressourcen wird häufig von aufwendigen zusätzlichen Erhebungen abgesehen. Die als Bringschuld ausgestaltete Informationspflicht der Fachbehörden ist von zentraler Bedeutung für ein effektives Monitoring. Für die meisten der zu überwachenden Umweltauswirkungen kann auf bereits vorhandene Überwachungsstrukturen zurückgegriffen werden.
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