Bücher
Starker Kommentar
Ein neues Bundesnaturschutzgesetz ist seit 01. März 2010 ist in Kraft – nunmehr unmittelbar geltend mit begrenzten Abweichungsmöglichkeiten der Länder. Es führt zwar wesentliche Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes aus dem Jahr 2002 fort und nimmt bewährte Regelungen der früheren Ländernaturschutzgesetze in sich auf. Die Neuordnung ist aber so umfassend, dass sich Verlag und Herausgeber des BNatSchG-Kommentars von Schumacher & Fischer-Hüftle zu einer vollständig überarbeiteten Kommentierung des Bundesrechts entschlossen haben.
- Veröffentlicht am
Diese 2. Auflage des Kommentars geht auch auf Abweichungsmöglichkeiten der Länder sowie die diese betreffenden bei Manuskriptabschluss geltenden Ländervorschriften ein. Auch die 2. Auflage verknüpft im Interesse angewandten Naturschutzes rechtliche und fachliche Aspekte der Regelungsmaterie.
Dreiviertel der Kommentierung nehmen Erläuterungen der Allgemeinen Vorschriften (121 Seiten), der Vorschriften zur Landschaftsplanung (52 Seiten), zum allgemeinen Schutz von Natur und Landschaft (175 Seiten), des besonderen Gebietsschutzes einschließlich Natura 2000, Biotopverbund und Biotopvernetzung (273 Seiten), des Meeresnaturschutzes (85 Seiten) und der bereits 2007 mit der „Kleinen Novelle“ veränderten Bestimmungen zum besonderen Artenschutz (42 Seiten) ein. Darin werden die Tragweite des Gemeinschaftsrechts, die Entscheidungen des EuGH und deutscher Verwaltungsgerichte eingehend dargestellt.
Die an den Bedürfnissen der Praxis orientierten, zweckmäßig gegliederten, in der ganzen Sache des Naturschutzes und der Landschaftspflege sachkundigen und leicht verständlichen, treffsicheren Erläuterungen erschließen auch dem juristischen Laien rasch das neue Naturschutzrecht in allen seinen Teilen – das vielen Personen immer noch wenig zugänglich erscheinende Artenschutzrecht eingeschlossen. Der Kommentar bietet mehr als nur eine erste sachgerechte Orientierung zur Lösung naturschutzrechtlicher Verständnis- und Praxisprobleme; er dürfte sich für alle Personen in Naturschutz und Landschaftspflege als verlässliche Arbeitshilfe erweisen.
Das gilt nicht allein für Erläuterungen der Regelungsbereiche, die schon länger Bestandteil des Bundesnaturschutzgesetzes sind, sondern auch für die Kommentierung jener Bestimmungen, die (wie etwa zum Meeresnaturschutz) in das Gesetz neu eingefügt oder (wie die Eingriffsregelung) stärker verändert worden sind. So können mit diesem Kommentar beispielsweise die Änderungen der Eingriffsregelung nicht als Wahlfreiheit zwischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen oder als Abkehr von der Pflicht zur bestmöglichen und dauerhaften Kompensation der Eingriffsfolgen missdeutet werden. Überhaupt ließe sich ein beträchtlicher Teil der Verständnis- und möglicherweise auch Vollzugsprobleme der Eingriffsregelung vermeiden, würde sich die Praxis stärker mit den Informationen konfrontieren, welche der Kommentar auf mehr als 150 Seiten allein zur Eingriffsregelung ausbreitet. Nicht anders verhält es sich mit den Ausführungen zu den übrigen Kapiteln des neuen Gesetzes.
Wer das Recht verstehen, Naturschutzprobleme rechtssicher lösen und der öffentlichen Sache des Naturschutzes und der Landschaftspflege gerecht werden möchte, wird dem Kommentar Einiges abgewinnen können. Die Autoren haben dem in mancher Hinsicht schwachen Bundesnaturschutzgesetz einen in jeder Hinsicht starken Kommentar zur Seite gestellt. Wilhelm Breuer (Hildesheim)
Bundesnaturschutzgesetz. Kommentar. 2. Auflage. Herausgegeben von Jochen Schumacher und Peter-Fischer-Hüfle. Erläutert von Detlef Czybulka, Peter Fischer-Hüftle, Dietrich Kratsch, Anke Schumacher und Jochen Schumacher. 1043 Seiten. Gebunden. 129,00 €. Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart 2010. ISBN 978-3-17-021257-2.
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Kontrast
100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot
Als Abonnent:in von Naturschutz und Landschaftsplanung erhalten Sie pro Kalenderjahr 100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot im Grünen Stellenmarkt.
mehr erfahrenNoch kein Abo? Jetzt abonnieren und Rabatt für 2025 sichern.
zum Naturschutz und Landschaftsplanung-Abo
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.