Mitteilung zur Rohstoffsicherung
Brüssel. In Natura-2000-Gebieten gelten weiter uneingeschränkt die Vorschriften der FFH-Richtlinie. Das ist eine wichtige Botschaft einer Mitteilung zur Rohstoffsicherung, die die Europäische Kommission vorgelegt hat.
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Dabei hatten bereits im November der „Bonner Generalanzeiger“ und andere Regionalzeitungen provokativ gefragt, ob zukünftig die „Rohstoff-Suche im Naturpark“ erlaubt werde. Die „taz“ setzte „noch einen drauf“ und meldete am 02. Februar 2010, ihr läge der Entwurf eines Kommissionspapiers vor, nach dem künftig „Minen in Naturschutzgebieten möglich“ sein sollten. Hinter diesen schlagzeilenträchtigen Meldungen steckt die seit Monaten diskutierte Mitteilung der Kommission zur künftigen Rohstoffstrategie der Europäischen Union, die am 02. Februar veröffentlicht wurde (COM(2011) 25 final).
Zielrichtung dieses Papiers sind neben der Steigerung der Effizienz des Einsatzes von Rohstoffen und der Erhöhung von Recyclingquoten vor allem die Verbesserung der „Rohstoffdiplomatie“ der EU, die für viele der für moderne Geräte benötigten seltenen Metalle und Erden auf Lieferungen aus Drittstaaten wie China, Bolivien, Südafrika angewiesen ist. Die Verzögerung der Veröffentlichung hatte daher auch gar nichts mit Diskussionen über Rohstoffabbau in Schutzgebieten zu tun, sondern war der Forderung Frankreichs nach Aufnahme von Aussagen zu Spekulationsgeschäften mit Agrarrohstoffen geschuldet.
Der vermeintliche Konflikt um den Abbau von Rohstoffen in Schutzgebieten, wobei es innerhalb der EU vor allem um Massenrohstoffe wie Sand und Kies geht, war schon im Zuge der „Raw Materials Initiative“ (RMI) der Kommission im Jahr 2008 (COM(2008) 699) geklärt worden. Ausgehend von der RMI hatten die Generaldirektionen (GD) Industrie und Umwelt der EU-Kommission eine Expertengruppe aus Vertretern der Kommission, der Mitgliedstaaten, der Abbauindustrie und der Umweltverbände berufen, die bis zum Sommer 2010 einen Leitfaden zum Umgang mit Abbauverfahren in Natura-2000-Gebieten erarbeitete und einvernehmlich beschloss. Zwar hatte die Industrie ursprünglich Lockerungen vom FFH-Regime gefordert, konnte sich damit aber mit Blick auf die geltende Rechtslage und Rechtsprechung nicht durchsetzen.
Weiterhin muss jedes Abbauvorhaben einer Verträglichkeitsprüfung nach Art. 6 FFH-Richtlinie unterzogen werden. Dieser Leitfaden für „Non-energetic extractive industries“ (NEEI) wurde im Herbst 2010 veröffentlicht und ist, wie andere Leitfäden („guidance documents“) etwa zur Hafenentwicklung oder zur Anlage von Windkraftanlagen in Natura-2000-Gebieten, auf der Homepage der Kommission zum Management von Natura-2000-Gebieten abrufbar:
http://ec.europa.eu/envir onment/nature/natura2000/management/guidance_en.htm
Die neue Mitteilung der Kommission (siehe dort Seite 13) nimmt ausdrücklich Bezug auf diesen Leitfaden. Es kann also keine Rede davon sein, dass jetzt der Naturschutz dem Rohstoffabbau stärker als bisher „geopfert“ werden soll. Nicht zuletzt hat auch die Kommission in ihrer Pressemeldung zur Vorstellung des Leitfadens am 04. Oktober 2010 (IP/10/1283) betont, dass dieser Leitfaden der ordnungsgemäßen Anwendung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie diene, da insbesondere das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 ein entscheidendes Instrument zur Erreichung des EU-Ziele sei, den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen!
Claus Mayr, NABU, Direktor Europapolitik, Claus.Mayr@NABU.de
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