Das Emssperrwerk und die Bewertung seiner Auswirkungen auf ausgewählte Rastvögel
Von Beatrice Claus und Matthias Schreiber (NuL 02/06)
- Veröffentlicht am
Der Beitrag setzt sich mit der Entscheidung des
Oberverwaltungsgerichts Lüneburg 7LB44/02 vom 02. Dezember 2004 auseinander, in dem das Gericht die Unerheblichkeit des Emssperrwerks bei Gandersum (Landkreis Leer, Niedersachsen) für das EU-Vogelschutzgebiet „Emsmarsch von Leer bis Emden“ bescheinigte. Das betroffene Gebiet erreicht für verschiedene Rastvogelarten internationale Bedeutung; als Brutgebiet sind die betroffenen Gebietsteile Nendorper und Petkumer Deichvorland von überproportionaler Wertigkeit. Nach einer Kurzbeschreibung des Emssperrwerks werden die im Zuge der Begutachtung prognostizierten Auswirkungen des Bauwerks insbesondere auf die Rastvogelwelt referiert. Für die Nonnengans (Branta leucopsis), Graugans (Anser anser) und Pfeifente (Anas penelope) wird beispielhaft der mit der Errichtung des Emssperrwerks einher gehende Rückgang der Rastbestände dargelegt.
Oberverwaltungsgerichts Lüneburg 7LB44/02 vom 02. Dezember 2004 auseinander, in dem das Gericht die Unerheblichkeit des Emssperrwerks bei Gandersum (Landkreis Leer, Niedersachsen) für das EU-Vogelschutzgebiet „Emsmarsch von Leer bis Emden“ bescheinigte. Das betroffene Gebiet erreicht für verschiedene Rastvogelarten internationale Bedeutung; als Brutgebiet sind die betroffenen Gebietsteile Nendorper und Petkumer Deichvorland von überproportionaler Wertigkeit. Nach einer Kurzbeschreibung des Emssperrwerks werden die im Zuge der Begutachtung prognostizierten Auswirkungen des Bauwerks insbesondere auf die Rastvogelwelt referiert. Für die Nonnengans (Branta leucopsis), Graugans (Anser anser) und Pfeifente (Anas penelope) wird beispielhaft der mit der Errichtung des Emssperrwerks einher gehende Rückgang der Rastbestände dargelegt.
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