Entwicklungszielkontrolle bei Kompensationsmaßnahmen
Von Anja Alena Hainz und Günter Hahn (NuL 01/06)
- Veröffentlicht am
Aufgrund der andauernden Kritik am Vollzug der Eingriffsregelung hat die Straßenbauverwaltung des Landschaftsverbandes Rheinland in Nordrhein-Westfalen (heute Landesbetrieb Straßenbau NRW) verschiedene Schritte unternommen, um die Herrichtung und Pflege von Kompensationsmaßnahmen (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) so zu gewährleisten, wie sie geplant und mit den zuständigen Fachbehörden abgesprochen wurde.
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