Bodenschutz ist grenzenlos
Bonn (DNR). Die Bundesregierung muss ihre Blockadehaltung gegenüber einer EU-Bodenschutzrichtlinie aufgeben. Das hat zum Internationalen Tag des Bodens am 05. Dezember der Deutsche Naturschutzring (DNR) von Bundeskanzlerin Angela Merkel gefordert. Sie solle sich für die Wiederaufnahme der Verhandlungen einsetzen.
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Im Gesetzgebungsprozess müsse der deutsche Standard im Bodenschutzrecht als Mindeststandard für die gesamte Europäische Union eingeführt werden.
„In einer globalen Welt brauchen wir zum Schutz des Bodens und zum Wohl der Menschen einheitliche Rahmenbedingungen, die nicht kurzsichtig auf schnelles Wachstum und Gewinn ausgerichtet sind“, sagte der Präsident des DNR, Hubert Weinzierl. Böden seien als Lebensgrundlage für unsere Ernährung und Trinkwasserversorgung von entscheidender Bedeutung. Durch die Versiegelung und Kontaminierung der Böden würden wir unsere Lebensgrundlage zerstören. Angesichts des weltweit steigenden Verbrauchs der Bevölkerung stehe immer weniger Boden zur Nahrungsmittelherstellung und zum Leben zur Verfügung.
Bereits im September 2006 veröffentlichte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine EU-Bodenrahmenrichtlinie, die durch das Veto von Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Österreich und die Niederlande bis heute nicht habe verabschiedet werden können.
Vor allem Deutschland blockiere, weil die Bundesregierung einen erhöhten Kosten- und Verwaltungsaufwand durch die Richtlinie befürchte. Die ablehnende Haltung Deutschlands ist nach Auffassung des DNR verantwortungslos und unverständlich, zumal Deutschland seit 1998 ein vergleichsweise hohes Niveau im Bodenschutz vorweisen könne. „Wenn es nicht gelingt, rasch einen europaweiten effektiven Bodenschutz zu schaffen, werden wir alle einen hohen Preis bezahlen müssen“, sagte DNR-Generalsekretär Helmut Röscheisen. Die jährlichen Kosten der Bodenverschlechterung beliefen sich nach Angaben der EU bereits auf 38 Mrd. Euro.
Bodenschutz dürfe keine nationale Angelegenheit bleiben, wie es die Bundesregierung behaupte, da er vor keiner Grenze halt mache und sich auf den gesamten Naturhaushalt auswirke. Böden seien als Kohlenstoffspeicher grenzüberschreitend von großer Bedeutung und müssten daher auch EU-weit geschützt werden, betonten die DNR- Vertreter.
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