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Wird Agrarförderung grüner?

Brüssel (DNR/ej). Nach dem Willen der EU-Kommission gibt es künftig nur noch Beihilfen für die Landwirtschaft, wenn diese einen konkreten Nutzen für die Gesellschaft bringen. Agrarkommissar Dacian Ciolos plant, die Vergabe von Subventionen im Sinne einer effizienten Verwendung von Steuergeldern stärker an ökologische Kriterien zu knüpfen und eine Zahlungsobergrenze für Großbetriebe einzuführen.

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Das geht aus dem Reformkonzept für die Gemeinsame Agrarpolitik hervor, das Ciolos präsentierte. Drei Ziele stellte er in den Vordergrund: rentable Nahrungsmittelerzeugung, nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimamaßnahmen sowie eine ausgewogene räumliche Entwicklung.

Aus Sicht der Entwicklung von Umweltressourcen erscheinen folgende Punkte des Papiers wichtig:

Die Förderung aus der 1.Säu­le (Direktzahlungen) soll „grüner“ werden. Sie soll eine Grund­sicherung für die Einkommen beinhalten, aber auch eine obligatorische „Ökologisierungskompomente“, die nicht vertraglich geregelt wird und über die bisherigen Bedingungen von Cross Compliance hinausgeht. Dabei könnte auch die Entwicklung der Natura-2000-Flächenkulisse einbezogen werden.

In der 2. Säule sollen verstärkt Kriterien wie Innovation, Klimawandel und Umwelt berücksichtigt werden.

Landwirte sollen durch eine aktive Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen einen Beitrag zur Erhaltung des Landschaftsbilds, zur Bekämpfung des Biodiversitätsverlusts und zum Klimaschutz sowie zur Anpassung an den Klimawandel leisten.

Ernährungssicherheit in Europa steht im Vordergrund, dieses jedoch auf einer nachhaltigen Basis mit dem Ziel, hochwertige und vielfältige Qualitätsnahrungsmittel zu erzeugen. Darüber hinaus wird die Erhaltung lebensfähiger ländlicher Gemeinschaften mit lokalen Arbeitsplätzen hervorgehoben.

Für die deutschen Landwirte bedeutet das eine Kürzung der Beihilfen. Sie sollen nur noch eine Grundsicherung erhalten. Zudem will die Kommission die Direktzahlungen für die Mitgliedstaaten künftig gerechter verteilen. Davon werde Osteuropa profitieren.

Der Vorschlag ist Grundlage für die anstehenden Verhandlungen über die EU-Agrarpolitik der nächsten Förderperiode von 2014 bis 2020. Mit mehr als 56 Mrd. Euro bildet der Agrarhaushalt den größten Posten im gesamten Budget der Europäischen Union, das 123Mrd. Euro umfasst. Bis Mitte 2011 soll ein konkreter Gesetzentwurf vorgeschlagen werden, Ende 2012 soll das Verfahren abgeschlossen sein. Weitere Informationen: http://ec.europa.eu/agriculture/cap-post-2013/communication/in dex_de.htm.

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