Zehn Empfehlungen der TEEB-Studie
Der TEEB-Endbericht schließt u.a. mit folgenden Empfehlungen, wie das UFZ resümiert:
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1. Einschätzungen biologischer Vielfalt sollten zum Ergebnis haben, dass Umweltschäden veröffentlicht werden und für sie gehaftet wird.
2. Die derzeitigen Systeme der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung sollten dringend um Veränderungen im Wert von natürlichem Kapital und Ökosystemdienstleistungen ergänzt werden.
3. Oberste Priorität hat die Erfassung von Waldbeständen und Ökosystemdienstleistungen für Mechanismen, die der Inwertsetzung von Ökosystemdienstleistungen dienen, wie z.B. REDD+.
4. Jährliche Berichte und Bilanzen von Unternehmen sollten alle externen Effekte auf die Umwelt enthalten – inklusive Änderungen im natürlichen Kapital sowie durch Schäden in der Umwelt angehäufte Verbindlichkeiten.
5. Die Prinzipien „no net loss“ (Vermeidung eines Nettoverlustes) oder „net positive impact“ (Nettozunahme) von biologischer Vielfalt und Ökosystemdienstleistungen sollten zum Standard in der Praxis von Unternehmen werden. Sie kommen zur Anwendung mittels robuster Biodiversitäts-bezogener Benchmarks, durch Kontrollprozesse zur Schadensverhinderung bzw. -minimierung und mit Hilfe von Umweltinvestitionen als Ausgleichsmaßnahmen.
6. Die Prinzipien „Der Verursacher zahlt“ und „vollständige Schadensbehebung“ bieten wichtige Orientierung für Steuerreform und für die Ausrichtung staatlicher Anreizstrukturen. Darüber hinaus können in manchen Situationen z.B. Transferleistungen oder Zahlungssysteme für Ökosystemleistungen nach dem Prinzip „Der Nutznießer zahlt“ ausgestaltet werden und damit zusätzliche Anreize schaffen.
7. Regierungen sind angehalten, Subventionen genauer zu erfassen und vollständig zu veröffentlichen, mit dem Ziel, dass deren umweltschädigende Effekte anerkannt werden und entsprechende Reformen stattfinden.
8. Managementsysteme von Schutzgebieten sollten so gestärkt und weiterentwickelt werden, dass diese ökologisch repräsentativ, handlungsfähig und sozial gerecht sind. Dies gilt insbesondere für Meeresschutzgebiete. Die Erfassung und Bewertung von Ökosystemleistungen kann politischen Rückhalt sichern, Finanzierungsmöglichkeiten erweitern und bei der Bestimmung von Naturschutz-Prioritäten helfen.
9. Schutz und Wiederherstellung von Ökosystemen sollte als eine exzellente Option für eine Investition in Vermeidung und Anpassung an den Klimawandel betrachtet werden. Innerhalb der Klimarahmenkonvention sollte eine beschleunigte Umsetzung von REDD-Plus oberste Priorität haben. Die Umsetzung sollte mit Pilotprojekten und der Unterstützung von Entwicklungsländern bei der Etablierung der nötigen Monitoring- und Überprüfungssysteme beginnen.
10. Unsere Abhängigkeit von Ökosystemleistungen muss in der Politik volle Berücksichtigung finden. Dies gilt umso mehr für deren Rolle als alleinige Lebensgrundlage für viele arme Haushalte. In nationalen Entwicklungsbemühungen sollten die Auswirkungen von Industrialisierung und intensivierter Landnutzung untersucht werden. In der Entwicklungshilfe sollten Ökosystemleistungen zentraler Bestandteil sein.
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