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Ergebnisse eines Werkstattprojekts

Qualitätssicherung von Flächen- und Maßnahmenpools im Regierungsbezirk Münster

Abstracts

Mit der Baurechtsnovelle 1998 und nachfolgenden Anpassungen des Naturschutzrechts wurden die gesetzlichen Grundlagen zur Loslösung von Kompensationsmaßnahmen im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung von Zeit und Ort des Eingriffs geschaffen. Dadurch sind in den vergangenen Jahren zahlreiche Flächen- und Maßnahmenpools entstanden, deren Qualität jedoch Unterschiede aufweist. Ursachen können in der Durchführung der Kompensationsmaßnahmen selbst, aber auch in Planungsleistungen, Pflegemaßnahmen und Kontrollmechanismen liegen. Durch mangelhafte Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen wird eine unter ökologischen Gesichtspunkten nachhaltige Flächenentwicklung eingeschränkt. Vor diesem Hintergrund wurden in einem Werkstattprojekt Vorschläge zu einheitlichen Qualitätsstandards von Flächen- und Maßnahmenpools im Regierungsbezirk Münster (NRW) für verschiedene Handlungsfelder entwickelt. Die Resultate mündeten unter anderem in Musterdatenblättern und einerCheckliste, durch die mit relativ geringem Aufwand wesent­liche Qualitätsparameter von Flächen- und Maßnahmenpools abzuprüfen sind. Aufgrund der regionalen Ausrichtung des Vorhabens sind die Ergebnisse zunächst spezifisch auf die Situation in NRW und den Regierungsbezirk Münster bezogen.

Quality Management for the Pooling of Sites and Measures in the Administrative District of Münster

The amendment of the German Building Law in 1998 and subsequent adjustments of the Nature Conservation Act created the legal basis for the uncoupling of compensation measures from the time and place of the impact. On recent years this has led to numerous poolings of sites and compensation measures. Their quality, however, can differ significantly. This may be due to the implementation of the compensation measures themselves but it also depends on planning quality, maintenance measures and control mechanisms. The inadequate implementation of compensation measures can prevent an ecologically sustainable area development. Against this background a workshop project in the governmental district Münster (federal state of Nordrhein-Westfalen) developed proposals for coherent quality standards for the pooling of sites and compensation measures, differentiating them according to various fields of action. The results led for instance to the compilation of sample data sheets and of a checklist allowing the review of key quality parameters of the pooling with relatively low outlay. Due to the regional orientation of the project the results initially relate to the specific situation in Nordrhein-Westfalen and the administrative district of Münster.

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1 Einleitung

Die durch die Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) im Jahr 1998 initiierte zunehmende Loslösung der Kompensationsmaßnahmen im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung von Zeit und Ort des Eingriffes hat in den vergangenen Jahren zur Entwicklung von zahlreichen Flächen- und Maßnahmenpools geführt. Dieser Trend hält weiter an und findet durch die im Jahr 2002 im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) getroffene Länderermächtigung bzw. durch § 16 der aktuellen BNatSchG-Fassung mehr und mehr auch außerhalb der Bauleitplanung Anwendung. Gleichzeitig entsteht aber vielerorts ein Engpass an Freiflächen, auf denen Kompensationsmaßnahmen entwickelt werden können. Unter anderem dadurch wächst der Bedarf von Vorhabensträgern, für die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen externe Dritte einzubeziehen, die über geeignete Liegenschaften verfügen.

Die Qualität von Flächen- und Maßnahmenpools ist jedoch sehr unterschiedlich. Dies kann für die Durchführung von Maßnahmen gelten, aber auch Planungsleistungen, Pflegemaßnahmen, Funktions- und Zustandskontrollen sowie die Nachhaltigkeit der Flächenentwicklung insgesamt betreffen. Qualitativ geringwertigere Flächen- und Maßnahmenpools werden oftmals mit reduziertem Aufwand und damit geringeren Kosten entwickelt als anspruchsvolle Pools. Sofern nun eine Bereitstellung von Kompensationsflächen für Dritte erfolgt, können Flächen oder Maßnahmen aus Pools, die mit geringem Aufwand entwickelt werden, günstiger angeboten werden als es bei Flächen aus hochwertigen Pools der Fall ist. Es ist jedoch davon auszugehen, dass derartige „günstigere“ Pools nicht das gesamte durch einen Eingriff zu kompensierende Defizit abdecken können, wenn ein funktionaler Ausgleich erfolgen soll.

Wenn zunehmend Kompensationsflächen bzw. -maßnahmen aus Flächen- und Maßnahmenpools angeboten werden, ist es deshalb wichtig, die Qualität der Kompensationsmaßnahmen sicherzustellen. Bisher wird jedoch bei Planung und Durchführung von Kompensationsmaßnahmen in der Praxis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, gleichgültig ob mit oder ohne Poollösungen, mit unterschiedlichen Bewertungsmaßstäben bzw. Qualitätsanforderungen gearbeitet. Dies kann zum einen die nachhaltige ökologische Flächenentwicklung beeinträchtigen und zum anderen Wettbewerbsverzerrungen hervorrufen, z.B. bei der Bereitstellung von Gewerbeflächen oder der Planung von Großprojekten, für die Kompensationsmaßnahmen erforderlich sind. Insofern ist es wünschenswert, Qualitätsanforderungen seitens der zuständigen Fachbehörden oder von Vorhabensträgern vorgeben zu können, die Flächen- und Maßnahmenpools grundsätzlich zu erfüllen haben, um ohne Probleme als Kompensation anerkannt werden zu können. Dadurch würde sich die Planungssicherheit erhöhen und eine nachhaltige ökologische Flächenentwicklung gefördert.

Vor diesem Hintergrund war es Ziel des Projektes, eine möglichst übersichtliche und einfache, praxisnahe Checkliste zu entwickeln, die eine rasche Beurteilung der Qualität von Flächen- und Maßnahmenpools durch Behörden oder Vorhabensträger ermöglicht. Als räumliches Zielgebiet wurde der Regierungsbezirk Münster in Nordrhein-Westfalen ausgewählt. Dieser besteht aus fünf Landkreisen sowie den kreisfreien Städten Bottrop, Gelsenkirchen und Münster (Abb. 1). Er weist eine günstige Ausdehnung auf, um einerseits Arbeitsergebnisse mit ausreichender räumlicher Tragweite zu erzielen, andererseits aber die nötige Nähe zur operativen Umsetzungsebene zu gewährleisten.

Die beteiligten Vorhabensträger versprechen sich von einer objektiven Kriterienliste auf längere Sicht ein sowohl quantitativ als auch qualitativ verbessertes Angebot von Kompensationsflächen. Zum einen haben Poolträger klare, allgemeingültige Vorgaben, zum anderen ist die behördliche Akzeptanz bei Inanspruchnahme von Kompensationsleistungen aus Flächen- und Maßnahmenpools, z.B. nicht kreiseigenen Pools oder weiter vom Eingriffsort entfernt liegenden Pools in derselben naturräumlichen Region, eher gegeben, wenn sie den Qualitätsstandards entsprechen.

Die konkret zu bearbeitenden Themenfelder und die Ergebnisse wurden mit der Projekt begleitenden Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), Vertretern der Höheren Landschaftsbehörde und sämtlicher Unteren Landschaftsbehörden des Regierungsbezirks sowie den beteiligten privaten Projektträgern diskutiert und abgestimmt. Dieser Abstimmungsprozess über die Qualitätsanforderungen stand mit Blick auf die bundesweite Übertragbarkeit auch im Mittelpunkt des Interesses und der Unterstützung durch das BfN. Folgende Einrichtungen haben das Projekt finanziell unterstützt:

Bundesamt für Naturschutz (BfN), ­Leipzig;

E.ON AG, Bereich Immobilien/Montan, Gelsenkirchen;

E.ON Ruhrgas AG, Essen;

Haus Vogelsang GmbH, Datteln;

Landsberg`sche Zentralverwaltung, Velen;

Regionalverband Ruhr, Essen;

RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH, Mülheim a. d. R.;

WINGAS GmbH, Kassel.

2 Definition von Handlungsfeldern

In den vergangenen Jahren sind bereits verschiedene methodenkundliche Papiere zur Planung und Entwicklung von Flächen- und Maßnahmenpools erarbeitet worden (vgl. z.B. Stadt Münster 2000, Stadt Dortmund 2005, Forum FMP 2008). Inzwischen sind auch Erfahrungswerte aus konkret umgesetzten Pools verfügbar. Solche Erfahrungswerte, methodenkundliche Studien und die Ergebnisse der Diskussionen in der Arbeitsgruppe bildeten zusammen die Basis für die Definition von Qualitätsanforderungen in folgenden Themenfeldern:

räumliche Konzeption/Planung zusammenhängender Flächen;

Ermittlung von Ausgangs- und Zielzustand/Bewertungs- und Bilanzierungsverfahren;

Art und erforderlicher Umfang von Poolkonzepten;

produktionsintegrierte Maßnahmen/Einbindung der Landwirte;

Erfolgskontrollen/Dokumentation der Poolentwicklung;

Anerkennung von Maßnahmen im Wald;

dauerhafte Sicherung von Flächen.

Dabei wurde bewusst in Kauf genommen, dass verschiedene Aspekte nicht nur Flächen- und Maßnahmenpools, sondern die Eingriffsregelung im Allgemeinen betreffen (z.B. Erfolgskontrollen, Maßnahmen im Wald), denn es sollte ein integriertes Gesamtkonzept für den operativen Einsatz erarbeitet werden.

3 Ergebnisse

3.1 Räumliche Konzeption/Planung zusammenhängender Flächen

Im Projektverlauf wurde die Frage nach der Implementierung von Flächen- und Maßnahmenpools in gesamträumliche Planungen dahingehend diskutiert, dass Pools in vorhandene Freiraumentwicklungskonzepte zu integrieren sind. Freiraumentwicklungskonzepte liegen bei allen Kreisen und kreisfreien Städten des Regierungsbezirks Münster vor. Insofern erscheint die Integration von Kompensationsmaßnahmen in gesamträumliche Konzepte unproblematisch. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Landschaftsplanung, die in NRW gemäß § 16 Landschaftsgesetz NRW (LG NRW) flächendeckend für den baulichen Außenbereich vorzunehmen ist.

Hinsichtlich der Planung zusammenhängender Flächen kommt der Landesbetrieb Straßenbau NRW zu dem Ergebnis, dass Kompensationsmaßnahmen möglichst gebündelt werden sollten und Flächengrößen großzügiger zu fassen seien (Straßen NRW 2005). Mit zunehmender Flächengröße von gebündelten Kompensationsmaßnahmen lassen sich nach Erfahrungen der Vorhabensträger neben der Abhandlung der Eingriffsregelung gleichzeitig leichter artenschutzrechtliche Zulassungsvoraussetzungen umsetzen, z.B. bei der Bereitstellung von Ersatzlebensräumen. Das Land Brandenburg gibt in seiner Checkliste zur Zertifizierung von Flächen- und Maßnahmenpools Vorgaben für eine Mindestflächengröße von 30 ha pro Flächen- und Maßnahmenpool vor (Jordan & Steffen 2006). Dabei ist jedoch zu bedenken, dass Raumstruktur und Zuschnitt von ökologisch entwickelbaren Flächen in Brandenburg mit der kleinräumlich strukturierten Situation in NRW und speziell im Münsterland nicht vergleichbar und somit die in Brandenburg vorgesehenen Mindestflächengrößen nicht auf NRW übertragbar sind. Zudem wird durch restriktive Mindestgrößen die Entwicklung kleinerer Flächen möglicherweise verhindert. In der Arbeitsgruppe wurden Pro und Contra in Bezug auf Mindestflächengrößen für Flächen- und Maßnahmenpools kontrovers diskutiert (vgl. Tab. 1).

Letztlich wurde deutlich, dass die Position Regionale Unterschiede in Flächenzuschnitt und -größe als Ausschlusskriterium zu bewerten ist, denn es zeigt sich bereits auf Bezirksebene, dass es stark unterschiedlich strukturierte Räume mit einem entsprechend differenzierten Angebot an ökologischen Entwicklungsflächen und vor allem Flächengrößen gibt. Insofern würde die Festlegung von pauschalen Mindestflächengrößen den regional unterschiedlichen Strukturen nicht gerecht werden. Auch auf Ausnahmeregelungen, z.B. in Bezug auf Mindestflächengrößen für Wald, wurde verzichtet. Stattdessen soll individuell und projektbezogen beurteilt werden, ob bestimmte Flächen für eine ökologische Entwicklung geeignet sind. Eventuelle Bonuslösungen (z.B. durch Aufwertungsfaktoren – vgl. MUNLV 2009) als Anreizinstrument für eine ökologische Flächenentwicklung auf größeren zusammenhängenden Arealen wurden vor dem Hintergrund verworfen, dass die Integration von Flächen- und Maßnahmenpools in vorhandene Flächenentwicklungskonzepte eine großräumig konzipierte Flächenentwicklung gewährleistet.

3.2 Ermittlung von Ausgangs- und Zielzustand/Bewertungs- und Bilanzierungsverfahren

In den Kreisen und kreisfreien Städten des Regierungsbezirks Münster werden acht verschiedene Biotopwertverfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen in Natur und Landschaft eingesetzt. Diese Vielfalt ist zum einen darauf zurückzuführen, dass in der Einführungsphase der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung praktikable Verfahren zur Eingriffsbilanzierung nicht in gewünschtem Umfang vorhanden waren und in einigen Kreisen/kreisfreien Städten eigene Verfahren oder Applikationen vorhandener Verfahren entwickelt wurden. Zum anderen resultieren die Unterschiede aus verschiedenen regionalen Verbreitungsschwerpunkten bekannter Biotopwertverfahren (z.B. Ludwig 1991, Landkreis Osnabrück 1997). Teilweise haben die Unterschiede ihre Ursache auch in verschiedenen Anwendungsschwerpunkten eher im bebauten bzw. unbebauten Bereich.

Solange der Umgang mit den Biotopwertverfahren auf die jeweilige Gebietskörperschaft bezogen erfolgt, ist die Verfahrensvielfalt als unproblematisch anzusehen. Sobald die Grenzen von Gebietskörperschaften überschritten werden, sei es durch den Eingriff selbst oder durch das Heranziehen von Kompensationsmaßnahmen, treten jedoch Schwierigkeiten durch die unterschiedlichen Bilanzierungssystematiken auf. Eine solche Situation ist z.B. bei Anwendung des Bewertungsverfahrens nach dem Gemeinsamen Runderlass „Eingriffsregelung Rohrleitungsbau Gasleitungen“ MWMTV & MUNLV (2008) bei einer geplanten Pipeline gegeben, die mehrere Gebietskörperschaften quert, in denen Flächen- und Maß­nahmenpools auf Basis unterschiedlicher Biotopwertverfahren entwickelt wurden. Je nach Größenordnung des Vorhabens bzw. des Eingriffs können durch eine Eingriffsbilanzierung mit unterschiedlichen Biotopwertverfahren erhebliche Unterschiede im Kompensationsbedarf ent­stehen.

Gemäß der Verordnung über die Führung eines Ökokontos NRW (Ökokonto VO NRW) sollen Eingriffe in Natur und Landschaft innerhalb der naturräumlichen Großlandschaften bzw. naturräumlichen Regionen Nordrhein-Westfalens kompensiert werden können. Damit wird die Kompensationszuordnung auch Kreisgrenzen übergreifend möglich. Durch diesen Umstand wird zukünftig der Bedarf einer Angleichung von Biotopwertverfahren oder die Bildung einer gemeinsamen Schnittstelle wachsen. Nach § 3 Abs. 2 Ökokonto VO NRW hat die Untere Landschaftsbehörde durch Abstimmung mit den benachbarten Kreisen und kreisfreien Städten sicherzustellen, dass bei Anwendung verschiedener Bewertungsverfahren eine Umrechnung zwischen diesen Bewertungsverfahren möglich ist. In § 15 Abs. 2 BNatSchG findet sich die Vorrangigkeit von Ausgleichsmaßnahmen gegenüber Ersatzmaßnahmen nicht mehr. In der Novellierung werden diese beiden Kompensationsarten gleichrangig behandelt, was den großräumigen Kompensationsansatz weiter stärkt, sofern zur Kompensation keine räumlich eng an den Eingriffsort gebundenen Maßnahmen erforderlich sind, z.B. aus artenschutzrechtlichen Gründen.

In den Diskussionen der Arbeitsgruppe zeigte sich, dass die Kreise/kreisfreien Städte mit den bisher eingeführten Methoden weiter arbeiten möchten. Gründe dafür sind die gewonnene Rechtssicherheit und der im Falle einer Umstellung erforderliche Aufwand. Deshalb steht die Einführung eines gemeinsamen, einheitlichen Biotopwertverfahrens im Regierungsbezirk Münster derzeit nicht an. Daher wurden zwei Optionen geprüft, die weiterhin eine Nutzung der individuellen Verfahren ermöglichen, gleichzeitig aber eine gemeinsame Schnittstellenbildung zulassen:

Nutzung der individuellen Biotopwertverfahren, bei gleichzeitigem Einsatz eines gemeinsamen Verfahrens als Kommunikationsinstrument, in das Eingriffsbilanzierungen bei Kreis-/Gemeindegrenzen übergreifenden Verfahren „übersetzt“ werden können;

Integration von Möglichkeiten in die individuellen Biotopwertverfahren, die eine Rückrechnung des bilanzierten Kompensationsbedarfs auf die Einheit „Fläche“ bzw. „Quadratmeter“ ermöglichen. Diese Rückrechnungen sollten funktional differenziert erfolgen.

Beim Vergleich der beiden Optionen wurde deutlich, dass die Nutzung eines übergeordneten Kommunikationsverfahrens problematisch ist, da die Umrechnungen von Flächenbewertungen, die auf Basis unterschiedlicher Methoden abgeleitet wurden, aufwendig und kompliziert sind. Es müssten zunächst geeignete Modelle entwickelt werden, was mit einem nicht unerheblichen Zeitaufwand verbunden wäre. Eine andere Möglichkeit läge darin, über die Abarbeitung unterschiedlicher Fallbeispiele funktional differenzierte Umrechnungsfaktoren zwischen verschiedenen Biotopwertverfahren zu ermitteln. Angesichts der Vielzahl von im Regierungsbezirk Münster gebräuchlichen Methoden erscheint jedoch auch diese Variante nur schwierig realisierbar.

Dagegen stellte sich die Schnittstellenbildung zwischen unterschiedlichen Bilanzierungsmethoden über die Flächeneinheit unter Berücksichtigung funktionaler Aspekte als praktikable Möglichkeit heraus, einerseits mit unterschiedlichen Bewertungsverfahren zu arbeiten, gleichzeitig aber wechselseitige Verrechnungen durchführen zu können. Diese Variante ist als praxisorientierte Option zu bewerten, die von den meisten projektbeteiligten Betreibern von Flächen- und Maßnahmenpools bereits erfolgreich angewendet wird. Nachteilig ist lediglich, dass die Bildung von Durchschnittswerten für zu erwartende Aufwertungsgrade mit einem Verlust an Genauigkeit verbunden ist. Daher ist bei der Arbeit mit diesem System eine möglichst starke Differenzierung der abzuleitenden Durchschnittswerte nach Funktionalitäten wünschenswert. Der Ausgangswert der Poolflächen ist dabei zu berücksichtigen.

NRW-weit oder regional verbindliche Vorgaben für die Festlegung von Funktionsgruppen, die für eine Schnittstellenbildung geeignet sind, und daraus abzuleitende durchschnittlich zu erwartende Aufwertungsgrade für diese Funktionsgruppen liegen bislang nicht vor. Hierzu sind ergänzende Vorgaben auf Landesebene wünschenswert.

Auch zur Förderung der Möglichkeit des Handels mit Punkten innerhalb der Naturräume über administrative Grenzen hinaus wäre eine überörtliche Vorgabe zu begrüßen.

3.3 Art und erforderlicher Umfang von Poolkonzepten

Die Erarbeitung qualifizierter und vergleichbarer Planunterlagen erleichtert den Umgang mit Flächen- und Maßnahmenpools erheblich. Konzepte zur Entwicklung und Umsetzung weisen bislang zum Teil deutlich unterschiedliche Standards auf. Unzureichend ausgearbeitete und dokumentierte Maßnahmen können zu Missverständnissen und letztlich zu Verfahrensverzögerungen führen.

Die Notwendigkeit fachlich fundierter Konzepte für Flächen- und Maßnahmenpools wurde im Projektverlauf von den Beteiligten einvernehmlich bestätigt. In der Praxis mittlerweile bewährt hat sich eine Kombination aus einer gesamträumlichen Planungskomponente und Teilflächen bezogenen Datenblättern, in denen die flächenspezifischen Maßnahmen konkretisiert werden.

Das gesamträumliche Planungskonzept hat folgende Aspekte zu berücksichtigen:

planerische Vorgaben (z.B. Landschaftsplan, Freiflächenentwicklungskonzept),

abiotische Faktoren,

Dokumentation von Ausgangs- und Zielzustand auf Basis von Biotoptypen in Text und Karte,

Darstellung planungsrelevanter Arten auf Basis vorhandener Unterlagen,

Definition realistischer und kontrollierbarer Planungsziele, Ermittlung möglicher Zielkonflikte,

GIS-gestützte Kartenerstellung und Flächenbilanzierung,

Verwendung eines qualifizierten Biotopwertverfahrens,

Darstellung der Poolorganisation sowie der Regelungen zur Durchführung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen.

Gemäß Ökokonto VO NRW sind außerdem Angaben erforderlich

zu ggf. erforderlichen Zulassungen für die Entwicklungsmaßnahme nach anderen Rechtsvorschriften und

zur Einwilligung der Erfassung personenbezogener Daten und Weitergabe an Dritte zum Zweck der Auskunftserteilung.

Ausgangs- und Zielzustand der Poolflächen sind separat zu dokumentieren und darzustellen.

Die Biotoptypen sind im Rahmen einer Geländebegehung zu erfassen. Eine differenzierte Beurteilung von verschiedenen Standorten ist anhand einer Biotoptypenkartierung allein jedoch nicht immer möglich. Insbesondere auf intensiv bewirtschafteten Flächen ist eine fundierte Aussage zur Vegetationssituation erst durch ergänzende floristisch/vegetationskundliche Kartierungen sinnvoll darstellbar. Die Notwendigkeit entsprechender Erhebungen ist individuell mit der zuständigen Fachbehörde abzustimmen. Im Hinblick auf abiotische Faktoren sind vor allem Bodenparameter von Bedeutung. Dies sind insbesondere Bodentypen, Bodenarten und Angaben zum oberflächennahen Grundwasserhaushalt. Ein wichtiger und zum Teil wenig beachteter Aspekt bei der Planung von Flächen- und Maßnahmenpools ist die Definition von Planungszielen, die auch bei späteren Erfolgskontrollen nachgeprüft werden können. Insofern sollte bereits in der Planungsphase bedacht werden, welche Ziele realistischerweise umsetzbar sind und vor allem, wie die Zielerreichung mit einem angemessenen Aufwand kontrollierbar ist.

Für die textliche Dokumentation von Ausgangs- und Zielzustand der Entwicklungsflächen sowie zur Nachverfolgung des Flächenstatus’ und der Erfolgskontrollen wurden Musterdatenblätter mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten erarbeitet:

flächenspezifische Angaben (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer, Flächengröße),

Ausgangszustand (Bodenverhältnisse, Biotoptypen, Bewertung, Datum der Erfassung, Beschreibung),

Zielzustand (Biotoptypen, Aufwertungsgrad, Beschreibung des Zielbiotops, Indikatoren für die Zielerreichung),

Maßnahmen (konkrete Beschreibung von Herstellungs-, Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen),

Status (Maßnahme geplant/umgesetzt/verbraucht, Abnahme durch die zuständige Untere Landschaftsbehörde, Dokumentation von Zustands- und Funktionskontrollen, zugeordnete Planungen).

3.4 Produktionsintegrierte ­Maßnahmen/Einbindung der Landwirte

Unter produktionsintegrierten Maßnahmen werden ökologische Entwicklungsmaßnahmen verstanden, die in landwirtschaftliche Produktionsabläufe eingebunden werden, insbesondere eine extensive Grünlandnutzung. Sie gelten nicht als Flächenentzug im Sinne von § 4a Abs. 3 LG NRW (vgl. Einführungserlass zum Landschaftsgesetz für Eingriffe durch Straßenbauvorhaben – ELES 2009) und müssen eine deutliche Verbesserung zur guten fachlichen Praxis im Sinne von § 5 Abs. 2 BNatSchG darstellen.

Produktionsintegrierte Maßnahmen werden in sämtlichen Kreisen und kreisfreien Städten des Regierungsbezirks Münster als Kompensationsmaßnahmen akzeptiert. Das Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) hat in seinem aktuellen Ansatz zur numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW (LANUV 2008) Vorschläge zu anerkennungsfähigen produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen einschließlich Bewertungsvorschlägen gemacht. Für Grünlandstandorte wurde der in LANUV (2008) vorgegebene Maßnahmenkatalog von allen Beteiligten der Arbeitsgruppe als Qualitätsstandard akzeptiert. Eine extensive Ackerbewirtschaftung wurde bei der Definition von Qualitätsstandards jedoch zunächst zurückgestellt, da hinsichtlich betriebstechnischer Aspekte und der Kontrollierbarkeit der Maßnahmen noch offene Fragen bestehen. So ist beispielsweise eine extensive Ackerbewirtschaftung oftmals nur bei einer Umstellung der gesamten Produktion eines Betriebes möglich, da dazu spezielle Geräte benötigt werden. Insofern ist unklar, ob die Durchführung von Maßnahmen zur extensiven Ackerbewirtschaftung auf Einzelflächen von Bewirtschaftern überhaupt realisierbar ist.

3.5 Erfolgskontrollen/Dokumentation der Poolentwicklung

Unabhängig von der Art der Maßnahme besteht die Notwendigkeit zur Durchführung von Umsetzungskontrollen. Diese werden in NRW in der Regel von den Unteren Landschaftsbehörden vorgenommen. Auf die Erarbeitung einer gesonderten Prüfliste für Umsetzungskontrollen wurde im Rahmen des Projektes verzichtet, da beispielsweise die Leistungsverzeichnisse von Ausschreibungen herangezogen werden können.

Im Zusammenhang mit der Etablierung einheitlicher Qualitätsstandards wurde ein kombiniertes weitergehendes Erfolgskontrollsystem diskutiert. Dieses besteht aus Funktions- und Zustandskontrollen. Der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) bestimmt unter anderem den mit der Beeinträchtigung bestimmter Biotopstrukturen verbundenen Verlust an ökologischen Funktionen. Dieser Verlust ist durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auszugleichen oder zu ersetzen. Das Erreichen dieser angestrebten ökologischen Funktionen durch die Kompensationsmaßnahmen ist Gegenstand der Funktionskontrollen. Damit wird der Umfang der erreichten ökologischen Wirksamkeit der Kompensationsmaßnahme (Zielerreichungsgrad) überprüft (vgl. BMVBS 2006). Zu Funktionskontrollen wurden im Projekt konkrete, nach Maßnahmenpaketen differenzierte Vorschläge für Inhalt und Häufigkeit erarbeitet. Sie werden vom Poolträger oder einem von ihm zu beauftragenden sachverständigen Dritten durchgeführt. Die Ergebnisse werden in der Regel der zuständigen Fachbehörde vorgelegt. Diese Funktionskontrollen betreffen in erster Linie die Poolbetreiber, da die Vorhabensträger den erforderlichen Umfang an Kompensationsleistungen erwerben. In den jeweiligen Kaufverträgen ist geregelt, dass der Poolbetreiber sich verpflichtet, die notwendigen Flächen und Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Allerdings ist zu beachten, dass nach § 15 Abs. 4 BNatSchG der Verursacher eines Eingriffs in Natur und Landschaft verantwortlich für Ausführung, Unterhaltung und Sicherung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist. Insofern kann ein Vorhabensträger die Umsetzung von Kompensationsverpflichtungen zwar an Dritte delegieren, bleibt aber trotzdem unmittelbar zuständig. Daher ist aus Sicht der Vorhabensträger, die Poollösungen nutzen, neben Flächensicherung (z.B. Vertrag oder Grundbucheintrag, vgl. Nr. 3.7) eine regelmäßige Dokumentation über die Funktionserfüllung von Kompensationsmaßnahmen unerlässlich.

Ziel der Zustandskontrollen ist es, die ordnungsgemäße Durchführung von Maßnahmen zur ökologischen Flächenentwicklung in Flächen- und Maßnahmenpools zu überwachen. Im Unterschied zu Funktionskontrollen wird bei Zustandskontrollen lediglich die Realisierung der im LBP beschriebenen Maßnahmen nachvollzogen (z.B. Einhaltung von Bewirtschaftungsvorgaben). Daneben werden aber auch mögliche Beeinträchtigungen (z.B. Müllablagerungen) kontrolliert. Zustandskontrollen sind vom Poolträger oder einem von ihm zu beauftragenden sachverständigen Dritten alle ein bis zwei Jahre durchzuführen. Ggf. ist in Abhängigkeit vom Zielbiotop, beispielsweise bei Maßnahmen zur Gehölzentwicklung, eine zeitlich variablere Handhabung möglich (z.B. Intervalle der Funktionskontrollen).

Seitens der Vorhabensträger besteht in der Regel kein Interesse an einer eigenen langfristigen Betreuung des Flächen- und Maßnahmenpools in Form von Kontrollen oder der Dokumentation der Poolentwicklung. Insofern kann bei Vermarktung der Punkte ein Marktvorteil entstehen, wenn der Pool auch für diesen Aspekt eine Qualitätssicherung aufweist und damit die Nachhaltigkeit der Maßnahmen belegt wird.

Für die Dokumentation der Erfolgskontrollen werden Intervalle von 5-jährlichen Berichtspflichten empfohlen. Die Berichte sind der zuständigen Fachbehörde vorzulegen.

3.6 Anerkennung von Maßnahmen im Wald

Mit den Ende des Jahres 2004 und im Juli 2008 durch das Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft (MUNLV) NRW vorgestellten bzw. aktualisierten „Hinweisen zur Kompensation im Zusammenhang mit Wald“ wurde in NRW eine Handlungsanleitung eingeführt, in der konkrete Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung in vorhandenen Wäldern genannt sind, die als Kompensationsleistungen für Eingriffe in Natur und Landschaft anerkannt werden können. Dabei sind die folgenden wesentlichen Anerkennungsgrundsätze zu beachten:

ökologische Verbesserung,

Aufwertung des Landschaftsbildes,

kein reines Unterlassen/Erhalten,

keine Beeinträchtigung anderer Biotope, z.B. durch Aufforstung,

keine nachträgliche Anerkennung ohne Ökokonto,

Zertifizierung selbst ist keine Kompensation,

keine Anerkennung von Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung des Eingriffs.

An maßgeblichen Kompensationsmaßnahmen sind anerkennungsfähig:

Umbau nicht bodenständiger Waldbestände,

Umbau bodenständiger, einschichtiger Waldbestände,

Au- und Bruchwaldentwicklung,

natürliche Sukzession,

Naturwaldentwicklung,

Neuanlage von Waldaußen- und -innenrändern mit Arten der natürlichen Waldgesellschaft,

Entsiegelung.

Die Berücksichtigung der Hinweise zur Kompensation im Zusammenhang mit Wald wurde als Qualitätsstandard definiert.

3.7 Dauerhafte Sicherung von ­Flächen

Vier wesentliche Optionen für eine dauerhafte Flächensicherung wurden betrachtet:

Sicherung im Grundbuch,

Eintrag einer Baulast,

vertragliche Regelungen,

Bebauungsplan.

Eine Möglichkeit zur dauerhaften Flächensicherung ist die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch. Böhme et al. (2005) beschreiben verschiedene Beispiele für diese Form der Flächensicherung. Nach Eles (2009) ist die Dauerhaftigkeit von Maßnahmen bei der Umsetzung durch Verträge mit begrenzter Laufzeit dann gesichert, wenn zugleich eine grundbuchliche Absicherung im Hinblick auf den Funktionsausgleich und die Dauerhaftigkeit der Maßnahme erfolgt.

Neben der grundbuchlichen Sicherung gilt auch der Eintrag einer Baulast als übliches Flächensicherungsverfahren für Kompensationsmaßnahmen. Die Eintragung einer Baulast erfolgt im Baulastenverzeichnis, das bei den Baubehörden geführt wird. Eine Baulast wird im Unterschied zur beschränkten persönlichen Dienstbarkeit nicht im Grundbuch vermerkt.

Im Zusammenhang mit vertraglichen Regelungen kommen öffentlich-rechtliche Verträge nach § 54 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW genauso in Betracht wie privatrechtliche Verträge. Gemäß § 1a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sind vertragliche Regelungen nach § 11 BauGB (städtebaulicher Vertrag) ausdrücklich auch zur Regelung von Ausgleichsmaßnahmen zulässig. In der Regel werden ökologische Entwicklungsmaßnahmen vertraglich über einen Zeitraum von ca. 30 Jahren gesichert. Öffentlich-rechtliche Verträge sind in § 2 Abs. 2 der Ökokonto VO NRW explizit als Instrument zur Flächensicherung genannt. Ebenso wird in § 4a Abs. 4 LG NRW auf vertragliche Regelungen im Zusammenhang mit Pflegemaßnahmen und Maßnahmen einer naturverträglichen Bodennutzung verwiesen.

Im BauGB sind bauleitplanerische Instrumente ausdrücklich auch zur Festlegung und Sicherung von Ausgleichsmaßnahmen benannt. Gemäß § 9 Abs. 1a BauGB können Maßnahmen zum Ausgleich im Geltungsbereich des Bebauungsplans, in dem auch der Eingriff in Natur und Landschaft planerisch geregelt ist, oder auch in einem separaten Bebauungsplan festgelegt werden. Insofern ist auch die Flächensicherung über Bebauungspläne eine zulässige, rechtlich begründete Möglichkeit zu einem dauerhaften Erhalt von ökologischen Entwicklungsmaßnahmen und -flächen.

Im Ergebnis des Abstimmungsprozesses in der Arbeitsgruppe wurde eine grundbuchliche Sicherung in Verbindung mit vertraglichen Regelungen als Qualitätsstandard empfohlen. Ebenso kann eine Flächensicherung durch geeignete Darstellungen in einem Bebauungsplan als Qualitätsstandard anerkannt werden. Die Eintragung einer Baulast hat sich im Diskussionsprozess als weniger geeignet erwiesen, da z.B. bei Grundstücksveräußerungen in der Regel das Baulastenverzeichnis nicht geprüft wird und somit eventuelle Kompensationsverpflichtungen von betroffenen Flächen nicht nachvollzogen werden.

4 Fazit und Ausblick

Im Projektverlauf konnten konsensfähige Vorschläge zu einheitlichen Qualitätsstandards erarbeitet werden. Neben einer themenfeldübergreifenden Prüfliste (vgl. Tab. 3) wurden weitere ergänzende Werkzeuge (z.B. Musterdatenblätter, Listen mit Kontrollinhalten und -intervallen, Hinweise für die Durchführung von Bodenkontrollen usw.) erarbeitet.

Die Qualitätsstandards stehen sämtlichen Kreisen und kreisfreien Städten des Regierungsbezirks Münster zur Verfügung. Die Erarbeitung und Bereitstellung der Arbeitsergebnisse kann jedoch nur der erste Schritt hin zu einheitlichen Qualitätsstandards von Flächen- und Maßnahmenpools sein. Entscheidend sind nun der Einsatz in der Planungspraxis und die Nutzung der Arbeitsergebnisse zur Etablierung transparenter Angebote von Kompensationsflächen. So ist es beispielsweise denkbar, Flächen- und Maßnahmenpools, die die Qualitätsstandards erfüllen, über eine zentrale Internetplattform für Vorhabensträger zugänglich zu machen (vgl. z.B. Flächenagentur Brandenburg 2009). Ebenso wünschenswert wäre eine Evaluierung des Einsatzes der Qualitätsstandards in einigen Jahren, um Anregungen aufzunehmen und die Standards weiter zu optimieren.

Der vollständige Bericht einschließlich der Anhänge findet sich unter http://www.uventus.de .

Literatur

Böhme, C., E. Bruns, A. Bunzel, A. Herberg, Köppel, J. (2005): Flächen- und Maßnahmenpools in Deutschland. Ergebnisse aus dem F + E Vorhaben FKZ 802 82 120 „Naturschutzfachliches Flächenmanagement als Beitrag für eine nachhaltige Flächenhaushaltspolitik“ des Bundesamtes für Naturschutz. Naturschutz und biologische Vielfalt 6.

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (2006): Empfehlung für Erfolgskontrollen zu Kompensationsmaßnahmen beim Ausbau von Bundeswasserstraßen. 2. überarb. Fassung. Bonn.

Flächenagentur Brandenburg GmbH (2009): http://www.flaechenagentur.de/index.htm.Potsdam .

Forum FMP (2008): Moderiertes Forum Flächen- und Maßnahmenpools der TU Berlin. www2.tu-berlin.de/∼forumfmp/. Berlin .

Jordan, R., Steffen, A. (2006): Die Zertifizierung von Flächenpools am Beispiel des Landes Brandenburg. www2.tu-berlin.de/∼forumfmp/. Berlin .

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen LANUV (2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW. Recklinghausen.

Landesbetrieb Straßenbau NRW (2005): Entwicklungszielkontrolle von Kompensationsmaßnahmen. Schr.-R. Straße – Umwelt, Heft 13/2005. Gelsenkirchen.

Landkreis Osnabrück (1997): Das Kompensationsmodell. Osnabrück.

Ludwig, D. (1991): Methode zur ökologischen Bewertung der Biotopfunk­tion von Biotoptypen. Bochum.

Mayer, F. (Bearb., 2006): Qualitätssicherung in der Eingriffsregelung – Nachkontrolle von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. BfN-Skripten 182.

Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung (MLUR) des Landes Brandenburg (2001): Erfolgskontrolle in der Eingriffsregelung. Potsdam.

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft (MUNLV) NRW (2008a): Hinweise zur Kompensation in Zusammenhang mit Wald. Düsseldorf.

– (2008b): Verordnung über die Führung eines Ökokontos nach § 5a Abs. 1 LG (Ökokonto VO). Düsseldorf.

– (2009): Anleitung für die Bewertung von Kompensationsmaßnahmen an Fließgewässern und in Auen. Entwurf. Düsseldorf.

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr (MWMTV) NRW & Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft (MUNLV) NRW (2009): Einführungserlass zum Landschaftsgesetz für Eingriffe durch Straßenbauvorhaben (ELES) in der Baulast des Bundes oder des Landes NRW. Düsseldorf.

–, Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV): Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung bei unterirdischen Rohrleitungen für nicht wassergefährdende Stoffe gemäß Landschaftsgesetz NRW – LG – E Reg Rohrl Gas – Eingriffsregelung Rohrleitungsbau Gasleitungen – Gem. Rderl. vom 13. September 2002, zuletzt geändert am 14. Januar 2008.

Stadt Dortmund – Umweltamt (2005): Landwirtschaft und Ökokonto – Dortmunds neuer Gehversuch im ökologischen Ausgleich. Projektdokumentation. Dortmund.

Stadt Münster (2000): Eingriffs- und Kompensationsmanagement – Gesamtkonzeption zur Abwicklung der Eingriffsregelung in der Stadt Münster. Münster.

Anschriften der Verfasser: Bertram Oles, uventus GmbH, Am Wiesenbusch 2, D-45966 Gladbeck, EMail b.oles@uventus.de; Jörg Korthoff, E.ON Ruhrgas AG, Abt. Naturschutz, Forsten, Landwirtschaft, Gladbecker Straße 404, D-45326 Essen, E-Mail joerg.korthoff@eon-ruhrgas.com ; Klaus San­zenbacher, E.ON Ruhrgas AG, Leiter Abt. Naturschutz, Forsten, Landwirtschaft, Gladbecker Straße 404, D-45326 Essen, E-Mail klaus.sanzenbacher@eon-ruhrgas.com .

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