Neues Wasserrecht des Bundes
Hennef ( DWA). Seit 01. März 2010 gilt neben dem neuen Bundesnaturschutzgesetz zugleich auch ein neues Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes. Dieses löst das bisherige WHG ab, das seit 1960 galt und mehrfach novelliert wurde.
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Wesentliche Neuerung: Viele Sachverhalte, deren Regelung bisher den Ländern vorbehalten war, können nun bundeseinheitlich gestaltet werden. Dies bringt Vorteile für alle Akteure in der Wasserwirtschaft, erleichtert die Umsetzung europäischen Rechts in Deutschland und trägt zur Schaffung bundeseinheitlicher Standards im Umweltschutz bei.
Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) hat begrüßt, dass es gelungen sei, das Wasserrecht bundesweit zu vereinheitlichen. Ein großes, für die Wasserwirtschaft bedeutendes Rechtsgebiet werde damit auf den neuesten Stand gebracht. Daraus könnten Vorteile für die Praxis erwachsen.
Die Länder seien jetzt aufgerufen, ihre Landeswassergesetze kritisch zu überprüfen. Sie müssen dabei untersuchen, welche Regelungen fortgeführt werden können, welche zu modifizieren und welche eventuell ganz aufzuheben sind. In einzelnen Bereichen dürften die Länder auch vom Bundesgesetz abweichen (Artikel 72 Grundgesetz). Das gelte allerdings nicht bei stoff- und anlagebezogenen Regelungen – dort sei der Bund künftig ganz allein für Gesetze zuständig.
Außerdem fänden sich in einer Vielzahl von Vorschriften des neuen Bundeswasserrechts Öffnungsklauseln für die Länder, so dass landesspezifische Besonderheiten weiterhin berücksichtigt werden könnten. Es gelte nun für die Wasserwirtschaft, eine gute Balance zwischen den Vorgaben der Europäischen Union, dem neuen Wasserhaushaltsgesetz einschließlich der Rechtsverordnungen dazu sowie den landesrechtlichen Regelungen zu finden.
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