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Verantwortlichkeit am Beispiel des Landkreises Harz (Sachsen-Anhalt)

Lokale Beiträge zum Schutz der biologischen Vielfalt

Abstracts

Für die Bundesrepublik Deutschland liegt seit 2007 eine Biodiversitätsstrategie vor. Die Diskussion über das Thema wurde bisher vorwiegend auf nationaler Ebene geführt. Im vorliegenden Beitrag wird nunmehr versucht, die konkrete Verantwortlichkeit der lokalen Ebene am Beispiel eines Landkreises darzustellen. Dabei wurden für die Zuweisung von Schutzprioritäten vorrangig Lebensraumkomplexe mit Vorkommen von Arten berücksichtigt, die im Bezugsgebiet im überregionalen Vergleich hohe Populationsanteile oder biogeografisch bemerkenswerte Fundorte aufweisen. Bedingt durch seine reiche Naturausstattung und die Lage an der Schnittstelle zwischen atlantischer und kontinentaler biogeografischer Region ist die diesbezügliche Verantwortung des Landkreises Harz überdurchschnittlich hoch. Vier bedeutende Lebensraumkomplexe werden herausgestellt, kurz charakterisiert und naturschutzfachliche Zielsetzungen definiert sowie diese z.T. mit aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen in Beziehung gesetzt. Im Gegensatz zur vielfach vertretenen Ansicht kommt den Flächennaturdenkmalen, einer Kategorie des DDR-Naturschutzrechts, eine bisher kaum beachtete Rolle bei der Bewahrung der biologischen Vielfalt zu. Dies wird aus ihren ursprünglichen Schutzzwecken deutlich. Weiter wird auf das Potenzial der völlig veränderten Agrarlandschaften und ausgewählte Aspekte des Einflusses von Neobiota eingegangen.

Local Contributions to Protect Biological Diversity – Illustration of responsibilities using the example of the County ‘Harz’

In 2007 the National Biodiversity Strategy was published in Germany. Discussions in this field so far have mainly been mainly led on national level. The paper presented aims to describe the specific responsibility of the local level, using the example of a county. The allocation of protection priorities mainly considered habitat complexes with species which show particulary high population shares in the reference area or biogeographically significant habitats.

Owing to the rich natural environment and its location at the border between atlantic and continental biogeographic region the county ‘Harz’ has a particular responsibility. The study emphasises and characterises four important habitat types, defines their protection aims and refers them to current economic development tendencies. Contrary to the widespread view the “Flächendenkmale” (extensive natural landmarks), a category of nature conservation legislation of the former GDR, have gained unexpected importance for the protection of the biological diversity. This becomes clear from its original purpose. Additionally the study focuses on the potential of the completely changed agricultural landscapes and on select aspects of the impact of neobiota.

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Abb.  2: Trockener Eichenmischwald mit Elsbeere (Sorbus torminalis) am Steilhang des Selketales im Totalreservat Ausberg. Foto: E. Günther
Abb. 2: Trockener Eichenmischwald mit Elsbeere (Sorbus torminalis) am Steilhang des Selketales im Totalreservat Ausberg. Foto: E. Günther
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1 Einleitung

Die Biologische Vielfalt wird in der Regel mit dem Begriff „Biodiversiät“ synonym gesetzt. Dieser wurde wahrscheinlich 1986 von dem US-Amerikaner W.G. Rosen in Vorbereitung der Konferenz eines „National Forum of Biodiversity“ geschaffen, deren Ergebnisse der bekannte Biologe E.O. Wilson 1988 in seinem Buch „Biodiversity“ der Öffentlichkeit zugänglich machte. Das Thema wurde von der IUCN in Vorbereitung der Weltkonferenz von Rio aufgegriffen und der Begriff in deren Folge zu einem internationalen Schlagwort. Allerdings geht im Gegensatz zu seinem manchmal inflationären Gebrauch in der Naturschutzdiskussion das Wissen um die Biodiversität in Deutschland gegenwärtig eher verloren, da es aufgrund der Schwerpunktsetzungen in der Wissenschafts- und Hochschulpolitik für viele Artengruppen zunehmend an qualifizierten Bearbeitern mangelt (Klausnitzer 2004).

Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) wurde am 12.6.1992 auf der UNCED-Konferenz in Rio de Janeiro verabschiedet und am 29.12.1993 von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert. Davon ausgehend beschloss das Bundeskabinett am 7.11.2007 die Nationale Biodiversitätsstrategie (NBS). Nunmehr kommt es darauf an, auch auf der Ebene der Länder und Landkreise entsprechende Strategien in feinerer Skalierung zu formulieren. So liegt z.B. für Sachsen-Anhalt ein Entwurf des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt mit Stand vom 16.6.2009 vor. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, den Beitrag und die regional spezifizierte Verantwortlichkeit eines Landkreises an Hand seiner konkreten naturräumlichen Ausstattung herauszuarbeiten. Damit dient eine solche „lokale Strategie“ zugleich der Prioritätensetzung für die Durchführung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

2 Der Landkreis Harz

Im Zuge einer Verwaltungsreform in Sachsen-Anhalt wurde der Landkreis Harz zum 01.07.2007 durch Zusammenschluss der früheren Landkreise Halberstadt, Quedlinburg, Wernigerode sowie der Stadt Falkenstein aus dem ehemaligen Landkreis Aschersleben-Staßfurt gebildet (Abb. 1). Der Landkreis ist der bevölkerungsreichste in den neuen Bundesländern und einer der größten bundesweit. Neben bedeutenden Anteilen am nördlichsten deutschen Mittelgebirge umfasst er auch größere Bereiche seines nördlichen Vorlandes, in das der Harz mit einer steilen Randstufe abfällt (Tab. 1).

Durch den Landkreis verläuft die Grenze zwischen der atlantischen und der kontinentalen biogeografischen Region im Sinne der FFH-Richtlinie (European Commission 1995). Dies kommt im wechselnden Buchenanteil sowie in der Bodenvegetation in den großen Laubwäldern des Vorlandes wie Fallstein, Huy und Hakel zum Ausdruck (Rossel 1970), wobei das Gefälle bei der Buche indes nicht allein von den Niederschlägen abhängen muss (Hertel et al. 2004). Diese Situation sowie die Mittelgebirgsrandlage bedingen eine Vielzahl von Arealgrenzen, Vorposten und biogeografisch bemerkenswerten Artvorkommen im Gebiet. Das Nördliche Harzvorland ist für seine herausragenden Artenzahlen an Farn- und Blütenpflanzen bekannt. Hier befindet sich eines der pflanzenartenreichsten Messtischblätter Deutschlands mit 1058 Arten (MTB 4130 Wernigerode, Herdam 1993) und eines der Häufungszentren von gefährdeten und seltenen Spezies (zu den Ursachen vgl. Haeupler 2000). Folgerichtig wird auch im Entwurf der Strategie des Landes Sachsen-Anhalt zum Erhalt der biologischen Vielfalt dem Harz und seinen Vorländern eine bundesweite Bedeutung beigemessen.

3 Hotspots der Biodiversität

Für den Landkreis Harz sollen vier Lebensraumkomplexe herausgestellt werden, deren Arten- und Biotopausstattung für den Erhalt der biologischen Vielfalt von besonderer Bedeutung ist. In Ermangelung eines allgemein verbindlichen Kriterienkatalogs für naturschutzfachliche Leitbilder werden hier der Artenreichtum eines Landschaftsausschnitts (als beste Voraussetzung für „funktionierende“ Ökosysteme, Schulze et al. 2009), die Gefährdung i.S. der Roten Listen sowie insbesondere Arten und Biotoptypen mit repräsentativen bzw. Schwerpunktvorkommen im Bezugsraum als sinnvolle Kriterien zugrunde gelegt. Das letztgenannte Kriterium gewann in den letzten Jahren an Beachtung (z.B. Ludwig & Schnittler 2007), wobei für Artvorkommen mit ­einem hohen Anteil an der europäischen bzw. globalen Gesamtpopulation sowie isolierte Vorposten, die eigenständige Evolutionseinheiten darstellen, eine besondere Verantwortung wahrzunehmen ist.

3.1 Durchbruchstäler von Bode und Selke einschließlich angrenzender naturnaher Waldgebiete

Ausgangslage

Deutschland hat im globalen Naturschutz eine besondere Verantwortung für den europäischen sommergrünen Laubwald (Jessel et al. 2009). Speziell an den Hängen des Bode- und Selketals, aber auch im Harzrand, in den Landschaftseinheiten Nördlicher Harzrand und Unterharz hat sich expositions-, boden- und nutzungsbedingt eine Vielzahl naturnaher Laubwaldgesellschaften ausgebildet, die zu den wertvollsten und beeindruckendsten des Harzes gehören (Abb. 2). Die Wälder sind teils wegen der schwierigen Holzbringung seit über hundert Jahren nutzungsfrei. Das Zulassen der natürlichen Dynamik ist allerdings rechtlich bisher unzureichend durchgesetzt. Mit dem Vorkommen von baumbrütenden Mauerseglern (Apus apus) (größtes bekanntes Vorkommen in Mitteleuropa, Günther et al. 2004), Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) und neuerdings der Nymphenfledermaus (Myotis alcathoe) (Ohlendorf & Funkel 2008) weisen die Wälder ein Artenspektrum auf, das eigentlich nur in „Urwäldern“ zu erwarten ist. Weitere bedeutsame Arten sind Eremit (Osmoderma eremita), Spanische Flagge (Euplagia quadripunctaria), die nördlichste Festlandpopulation des Felsflur-Kleinspanners (Idaea contiguaria) auf einem vom Hauptareal bereits isolierten Vorpostenstandort, sowie Jaquins Hasenohr (Bupleurum gerardii) am einzigen aktuellen Fundort in Deutschland. Vor allem an steileren Hängen sind großflächig buchenarme, aber naturnahe Wälder vorhanden (Schlucht- und Hangwälder, trockene Eichenwälder). Dieser Umstand ist auf die flachgründigen, teils sehr trockenen Felsböden sowie auf Konkurrenz zurückzuführen, ferner auf Stammverletzungen an Steilhängen durch Bodenfluktuation, welche die Rotbuche nicht verträgt. Für Mitteleuropa stellen natürlicherweise buchenarme Wälder in dieser Ausdehnung eine Besonderheit dar. Der Ausfall der sonst dominierenden Buche führt zu großem Artenreichtum mit vielen landesweit nur hier vorkommenden Arten. Durch Entnahme von Stammholz der Güteklassen A und B geht jedoch der Anteil stattlicher alter Laubbäume stetig zurück, auch und gerade in den Naturschutzgebieten (u.a. Eiche, Bergahorn, Elsbeere). Dabei sind Laubholzbestände im Landeswald meist stärker vom Einschlag betroffen als im Privatwald, was von Seiten der Forstwirtschaft durchaus eingeräumt, eine Nutzungseinschränkung indes abgelehnt und statt dessen zu einer Abschöpfung des „ungenutzten Laubholzpotenzials“ auch im Privatwald aufgerufen wird (Dieter 2009). Die Ausübung des im Naturschutzgesetz verankerten Vorkaufsrechts hat dazu geführt, dass Laubholzbestände in NSG am Nördlichen Harzrand in Landeswald überführt wurden und nunmehr verstärktem Holzeinschlag ausgesetzt sind. Ein großer Teil der potenziellen Lebensraumfläche in diesem Naturraum wird ferner durch Fichtenforste eingenommen und ist somit für viele wertgebende Arten nicht verfügbar. Gegenwärtig sind Fichtenbestände durch wiederholte Massenvermehrung des Buchdruckers und den Orkan „Kyrill“ vielfach im Zusammenbruch begriffen.

Zielsetzung

Der Niedergang der Fichtenforste stellt sicher nicht die Katastrophe dar, als die er in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, sondern in erster Linie eine einmalige Chance zum Waldumbau. Durch Sukzession oder Bepflanzung mit gebietseigenen Herkünften sollten Laubgehölze gefördert werden. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Klimaänderung, scheint aber aufgrund des Preisvorteils der Fichte bei der Anlage und Pflege von Kulturen sowie allgemein aufgrund des enormen Aufschwungs der Papier- und Holzwerkstoffindustrie in den letzten Jahrzehnten problematisch zu sein. Die Nachfrage nach Nadelsägeholz wird in Zukunft weiter steigen. Bereits jetzt zeichnen sich hier Versorgungsengpässe bei der Fichte ab (NW-FVA 2008), so dass eine Erhöhung des Laubholzanteils in Deutschland von forstwirtschaftlicher Seite abgelehnt wird (Dieter 2009). Ggf. durch eine Neugestaltung der Fördermittelvergabe muss es indes gelingen, zumindest innerhalb der Natura-2000-Schutzgebietskulisse einen Stopp der Wiederaufforstung mit Fichten, wie gegenwärtig weitgehend praktiziert, zu erreichen. Anderenfalls würde es synchron an vielen Orten zu langen, von dunklen Stangenhölzern dominierten Entwicklungsphasen kommen, was zu erheblichen Problemen für lichtliebende Organismen führen kann. In den Hangwäldern ist zudem durch eine Vergrößerung der Totalreservatsflächen mehr Eigendynamik zuzulassen, besonders im Bode- und Selketal („regional erforderlich“ i.S. des Positionspapiers Sachsen-Anhalts vom 04.04.2008). Seltene Biotope wie z.B. Felsformationen sind darüber hinaus gezielt von Fichten freizustellen, wobei ggf. Vorkommen seltener, lichtempfindlicher Arten (v.a. Kryptogamen) zu berücksichtigen sind.

Für die baumbrütenden Mauersegler sollte ein Artenhilfsprogramm erarbeitet werden. Der Kenntnisstand über ihre Habitatansprüche, insbesondere über die bevorzugten Bruthöhlen, ist vergleichsweise gut (Günther & Hellmann 2005). Der Mauersegler kann als „Schirmart“ für den Schutz der Lebensgemeinschaft der trockenen Eichen-Hangwälder dienen.

3.2 Blankenburger Kreidemulde und Muschelkalk-Breitsattel mit Fallstein, Huy und Hakel

Ausgangslage

In der Landschaftseinheit Nördliches Harzvorland wurde bis weit in das 20. Jahrhundert hinein das Landschaftsbild der Blankenburger Kreidemulde von eindrucksvollen trockenen Offenländern bestimmt, die in ihrem Gepräge an aride Regionen erinnern (Abb. 3a, b). Diese xerothermen Rasen und Heiden wurden beginnend ab Ende des 19.Jahrhunderts großflächig vor allem mit Kiefern aufgeforstet (Abb. 3c). Alte naturnahe Wälder mit Buche, Eiche, Hainbuche und Winter-Linde sind hier nur in Restbeständen erhalten geblieben, kommen jedoch auf den Muschelkalksatteln von Fallstein, Huy und Hakel noch in guter Ausprägung vor. Herausragende, heute noch vorhandene Lebensräume des Anhangs I der FFH-Richtlinie sind verschiedene Xerothermrasen und Laubwälder (z.B. Naturnahe Kalk-Trockenrasen, Subpannonische Steppen-Trockenrasen, Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald, Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald) sowie die in der FFH-Richtlinie leider nicht berücksichtigten Eichen-Trockenwälder. In diesen Lebensräumen kommen u.a. Sand-Silberscharte (Jurinea cyanoides) (Wegener & Herdam 2009), Nacktstengelige Schwertlilie (Iris aphylla), Diptam (Dictamnus albus), Federgras-Arten (Stipa spec.) als Anzeiger primärer Waldfreiheit an ihrer nordwestlichen Arealgrenze weltweit, Frühlings-Adonisröschen (Adonis vernalis), Mausohr (Myotis myotis) und Wendehals (Jynx torquilla) vor. Die Bestände der Wiesen-Kuhschelle (Pulsatilla pratensis) zählen zu den reichsten in Deutschland (Wegener & Wolff 2007). Der Erhaltungszustand ist sehr differenziert, in den verbliebenen Offenländern z.T. gut durch traditionelle Schafhutung oder Biotoppflege (Abb. 4). Die Region stellt das weltweite Dichtezentrum des Rotmilans (Milvus milvus) dar. Insbesondere im Hakel hat die Art bis in die 1980er Jahre hinein nahezu kolonieartig gebrütet; maximal 136 Paare im Jahr 1979 (Stubbe 1982). Danach wurden diese Brutplätze teilweise aufgegeben. Die Art brütet nunmehr schwerpunktmäßig im Offenland, speziell in den Flussniederungen, allerdings in einer um 50% geringeren Dichte. Die Gefährdungen ergeben sich aus dem geringeren Nahrungsangebot und der schlechten Nahrungserreichbarkeit, bedingt durch Veränderungen in der Landbewirtschaftung (verstärkter Anbau von Raps und Weizen, Rückgang des Feldfutter- und Hackfruchtanbaus) sowie Stilllegung von Deponien. Hinzu kommt der Verlust von Horstbäumen (betrifft besonders Baumreihen aus Hybridpappeln; Nicolai et al. 2009). Verluste durch Windkraftanlagen sind ebenfalls zu vermuten, wurden aber im Landkreis Harz bisher noch nicht festgestellt.

Zielsetzung

Es ist eine naturverträgliche Nutzung der kulturabhängigen Biotope, besonders der seltenen Steppenrasen, durch Schaffung langfristig stabiler Förderbedingungen für die Hüteschafhaltung anzustreben. In den naturnahen Wäldern ist stärker als bisher auf die Erhaltung von Altbäumen Rücksicht zu nehmen. Das naturschutzfachliche Potenzial der im 20. Jahrhundert angelegten Aufforstungen sollte geprüft werden. Im Falle von Kiefernforsten auf nährstoffarmen Böden darf auch eine Rückführung in Xerothermrasen kein Tabu sein. Andererseits sind besonders in den 1960er-Jahren auch standortheimische Laubgehölze für Aufforstungen verwendet worden. Hier gibt es Entwicklungen in Richtung naturnaher Eichenmisch- oder Trockenwälder, die optimiert und unterstützt werden sollten (Wegener & Quitt 1989). Ein bereits vorliegendes, auf die kontinuierliche Verfügbarkeit von Horstbäumen für den Rotmilan in der Zukunft abzielendes Flurholzprogramm (ÖKOTOP 2007) ist umzusetzen.

Für den Rotmilan sollte darüber hinaus ein Artenhilfsprogramm erarbeitet werden. Der Kenntnisstand zum Rotmilan ist vergleichsweise gut (Nicolai et al. 2009). Er kann als „Schirmart“ für den Schutz der Lebensgemeinschaft der Agrarlandschaft dienen.

3.3 Brockenmassiv

Ausgangslage

Dieser Naturraum der Landschaftseinheit Hochharz, der sich vollständig innerhalb der Grenzen des Nationalparks Harz befindet, beherbergt die einzigen Bestände von Reitgras-Bergfichtenwäldern (Calamagrostio villosae-Piceetum) in Mitteleuropa sowie die bedeutendsten Vorkommen oligotroph-saurer Moore in Sachsen-Anhalt. Auf der Brockenkuppe wird eine klimatisch bedingte Waldgrenze erreicht (Abb. 5), auch wenn die offenen Lebensräume dort durch die seit mindestens 1594 nachweisbare Weidewirtschaft gefördert worden sind (Karisch 1999). Der Hochharz stellt den landesweit kältesten und niederschlagsreichsten Naturraum mit speziell angepassten Arten dar. Herausragende Spezies sind z.B. verschiedene Flachbärlappe (Diphasiastrum spec.), Schwärzliches Habichtskraut (Hieracium nigrescens), Starre Segge (Carex bigelowii), Nordfledermaus (Eptesicus nilssonii) und Ringdrossel (Turdus torquatus). Ausgestorben ist die aus dem Harz beschriebene Nominatunterart von Knochs Mohrenfalter (Erebia epiphron), die hochmontane Borstgrasrasen besiedelte. Problematisch sind lokal hohe Wilddichten; insbesondere das Rotwild konzentriert sich in der ruhigen Naturdynamikzone des Nationalparks. Die Moore können durch den Tritt des Wildes irreversibel geschädigt werden und sind stellenweise bereits bis auf den mineralischen Untergrund erodiert.

Unabhängig vom Landkreis nimmt die Nationalparkverwaltung auf dem Territorium des Nationalparks die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde wahr. Eine Leitlinie zur Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt wurde bereits erarbeitet, auch wenn die abschließende Zustimmung durch die zuständigen Umweltministerien Sachsen-Anhalts und Niedersachsens noch aussteht (Nationalpark Harz 2009).

Zielsetzung

Die erwähnte Leitlinie beinhaltet eine räumlich differenzierte Strategie. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Prozessschutz zur Erhaltung der Bergfichtenwälder und auch zur Bewahrung der genetischen Identität der autochthonen Harzfichte. Besonders in der Naturentwicklungszone finden aber gegenwärtig noch lenkende Eingriffe statt, z.B. im Rahmen von Moorrenaturierungen oder von Unterpflanzungen mit Laubholz in geschädigten Fichtenforsten. In den Mooren ist eine konsequente (aber schwer umsetzbare) Wildbewirtschaftung notwendig. Erforderlich wären neben der direkten Reduktion auch Konzepte, welche dem Wild störungsfreie natürliche Wanderbewegungen ermöglichen (Barth 1997) und die empfindlichen Habitate in der Naturdynamikzone entlasten.

Artenhilfsprogramme widersprechen zwar der Philosophie der Schutzkategorie Nationalpark, sollten aber dennoch für solche Arten in Erwägung gezogen werden, für deren Erhaltung der Nationalpark Harz eine besondere Verantwortung besitzt.

3.4 Teile der Mittelharzhochfläche einschließlich Devonkalkgebiet um Elbingerode

Ausgangslage

Während die Wälder der Landschaftseinheit des Mittelharzes in großen Teilen in Fichtenforsten umgewandelt wurden, ist ein beachtlicher Anteil des naturschutzfachlich wertvollen Grünlandes (besonders Bergwiesen und Nasswiesen) der Nutzungsintensivierung oder Aufforstung entgangen. Gerade nasse Waldwiesen wurden wohl nirgends in Sachsen-Anhalt so wenig intensiviert wie hier. Einige Flächen sind seit Jahrzehnten nicht mehr gedüngt oder tiefgreifend entwässert worden. Für diese Lebensräume sind gemarkungsweise Nutzungs- und Pflegekonzepte erstellt worden (z.B. BfU 2002), die kontinuierlich umgesetzt werden. Im NSG Harzer Bachtäler hat sich ein weitläufiges System unverbauter und sauberer Fließgewässer erhalten, welches auch die terrestrischen Lebensräume, z.B. die o.g. Grünländer, in hervorragender Weise vernetzt. Eine Besonderheit innerhalb Sachsen-Anhalts stellen die submontanen und montanen Kalklebensräume des Devonkalkgebietes um Elbingerode und Rübeland dar. Überregional bedeutsame Artvorkommen im Mittelharz betreffen z.B. Floh-Segge (Carex pulicaris), besonders reiche Bestände der Sibirischen Schwertlilie (Iris sibirica), eine spät blühende Sippe des Brand-Knabenkrauts (Orchis ustulata aestivalis), eine der wenigen erhaltenen montanen Nasswiesenpopulationen des Goldenen Scheckenfalters (Euphydryas aurinia) (Abb. 6) in Deutschland sowie Bachneunauge (Lampetra planeri). Soweit sie ortsnah gelegen und maschinell bearbeitbar sind, werden die meisten wertvollen Offenlandbiotope gegenwärtig im Rahmen des „Vertragsnaturschutzes“ (bzw. seit 2007 der „Freiwilligen Naturschutzleistungen“) genutzt und zeigen vielfach naturschutzfachlich positive Entwicklungen (z.B. BfU 2003). Mit Hilfe der Agrarumweltprogramme war es möglich, die Wiederherstellung und Erhaltung der Harzer Bergwiesen in großem Umfang zu erreichen. Allerdings sind abgelegen an den Rändern der Gemarkungen befindliche, nicht maschinengängige Flächen nach wie vor häufig von Auflassung betroffen. Hier sind in Trägerschaft des Landschaftspflegeverbandes Harz seit Anfang der 1990er Jahre vielfach Pflegeprojekte etabliert worden, deren dauerhafter Erfolg vor dem Hintergrund ständig wechselnder Fördermittelbedingungen jedoch noch nicht gesichert erscheint. Ein weiteres Problem stellt die Privatisierung ehemaligen Staatsbesitzes der DDR durch die BVVG dar, die oft naturschutzfachlich wertvolle, landwirtschaftliche Rest- und Splitterflächen in Schutzgebieten betrifft. Trotz gegenteiliger Bemühungen ist zu befürchten, dass auch das gegenwärtig beste Vorkommen des Goldenen Scheckenfalters in Sachsen-Anhalt auf diese Weise verloren geht. Weite Flächen des Elbingeröder Devonkalkgebietes sind vom Bergbau in Anspruch genommen. In Einzelfällen (Kleiner Galgenberg bei Elbingerode) gelang es, wertvolle Flächen durch Tausch vor dem Abbau zu retten.

Zielsetzung

Die naturverträgliche Nutzung (ersatzweise Pflege) der kulturabhängigen Biotope ist durch Schaffung stabiler Förderbedingungen langfristig ohne juristische Stolpersteine abzusichern. Freiwillige Naturschutzleistungen sollten vor allem auch innerhalb von Naturschutzgebieten möglich sein. Hier wird z.Zt. nur ein geringer Erschwernisausgleich gezahlt. Nach gegenwärtiger Rechtslage (bzw. Rechtsauffassung des Landes Sachsen-Anhalt) ist die Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechtes ausgeschlossen, wenn die BVVG als „der Bund“ an einem Rechtsgeschäft beteiligt ist. Hier ist dringend eine Änderung herbeizuführen, um den Verkauf wertvoller Flächen zu stoppen. Der Bergbau im Elbingeröder Gebiet birgt auch ein großes Naturschutzpotenzial nach Einstellung desselben, das durch eine vorausschauende Planung der Bergbaufolgelandschaft zu erschließen ist. Es könnten Felslandschaften mit sekundären Felsfluren und Trockenrasen sowie weiteren Brutplätzen für Uhu (Bubo bubo) und Wanderfalke (Falco peregrinus) und langfristig sogar Blockschuttwälder entstehen. Eine lokale Neuordnung des Bergwerkseigentums zum Schutz wertvoller Biotope vor dem Gesteinsabbau ist zu prüfen.

Für die landesweit letzte Population des Goldenen Scheckenfalters sollte ein Artenhilfsprogramm erarbeitet werden. Der Kenntnisstand zum Goldenen Scheckenfalter ist vergleichsweise gut (EVSA 2000). Die Art existiert wahrscheinlich als dynamische Metapopulation auf frühen Brachestadien nasser Waldwiesen, d.h. für die Erhaltung ist ein System mehrerer Habitate erforderlich. Der Goldene Scheckenfalter kann als „Schirmart“ für den Schutz der Lebensgemeinschaft des montanen Nassgrünlandes dienen.

4 Verdrängte Ökosysteme: Agrarlandschaft

Eine weitere Möglichkeit der Ermittlung von Schutzprioritäten besonders für Lebensräume stellt der Grad ihrer Überprägung durch anthropogene Einflüsse dar. Neben den Quellen, die von allen Biotoptypen in Mitteleuropa wohl am stärksten verdrängt wurden (Zollhöfer 1997), ist besonders der aktuelle Zustand der Agrarlandschaft unbefriedigend. Allerdings kann der behördliche Naturschutz auf Kreisebene hier nur wenig zu einer dringend erforderlichen Trendumkehr beitragen, da er keinen Einfluss auf überregional wirksame wirtschaftliche und förderrechtliche Rahmenbedingungen hat und auch Versuche der Einwirkung auf lokaler Ebene (z.B. durch regionale Vermarktung) allenfalls begleiten könnte.

Ausgangslage

Die Agrarlandschaft im Landkreis Harz, insbesondere im Nördlichen Harzvorland, war reich an wertgebenden Arten und ist es z.T. jetzt noch. Als Beispiele seien Rundblättriges Hasenohr (Bupleurum rotundifolium), Pariser Labkraut (Galium parisiense), Rotmilan und Feldhamster (Cricetus cricetus) genannt. Letzterer stellte in seinem deutschlandweiten Verbreitungsschwerpunkt einstmals die wichtigste Nahrung für den Rotmilan in dessen globalem Vorkommenszentrum dar (Nicolai et al. 2009). Die Segetalflora weist im Nordharzvorland eine bemerkenswerte Diversität und die landesweit bedeutsamsten Bestände auf (Meyer 2007). Die Akzeptanz für Agrarumweltprogramme im Ackerbau ist eher gering, weil die Landwirte in Ackerrandstreifen eine Ausbreitungsquelle für Problemunkräuter sehen. Im Falle des Hamsters scheiterten solche Programme auch aufgrund unrealistischer und der historischen Nutzung nicht entsprechender Vertragsbestimmungen (z.B. Liegenlassen der Schwaden). Gegenwärtig findet Hamsterschutz zwar (ausgerechnet) im Straßenbau statt, wenn einzelne Tiere aufwändig umgesetzt werden, nicht aber in der Landwirtschaft. Die Auswirkungen auf den insgesamt ungünstigen Erhaltungszustand der Art dürften gering sein. Der Anbau genetisch veränderter Organismen (GVO) beschränkte sich im Landkreis Harz bisher auf ein 40m² großes Versuchsfeld für Bt-Mais.

Zielsetzung

Da die Landwirtschaft ein subventionsintensiver Wirtschaftszweig ist, sollten sich durch Steuerung von Subventionen auch Naturschutzziele erreichen lassen. Die EU-Agrarreform von 2003 zielt auf eine verstärkte Integration von Aspekten der Biodiversität in die Agrarpolitik. Dadurch werden Direktzahlungen von der Produktion entkoppelt und u.a. an die Einhaltung von Anforderungen des Natur- und Umweltschutzes gebunden (Cross Compliance). Die „Gute fachliche Praxis“ in der Landwirtschaft sollte naturschutzfachlich konkretisiert werden (Plachter et al. 2005). Wünschenswert wäre auch die Kopplung des Raps- und Maisanbaus an landschaftsbezogene Obergrenzen oder eine deutliche Verringerung der Anbauflächen durch Wiedereinführung der Stillegung, durch eine Senkung der Förderhöhe für Mais oder durch Einrichtung eines Förderprogramms, welches die Vielfalt ackerbaulicher Nutzpflanzen für den landwirtschaftlichen Betrieb attraktiver macht. Vorhandene Agrarumweltprogramme sind naturschutzfachlich, aber auch hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Praktikabilität zu überprüfen. Die Akzeptanz von Landschaftselementen, Nassstellen und verhagerten Kuppen in der Nutzfläche wäre ein wesentlicher Erfolg. Eine Möglichkeit der Unterstützung solcher Strukturen stellen die sog. „Feldlerchenfenster“ dar, die durch wiederholtes kurzfristiges Ausschalten der Maschinen bei der Aussaat entstehen (Morris 2009) und die Diversität von Feldvögeln und wohl auch von epigäischen Arthropoden erhöhen könnten. Negative Auswirkungen von GVO auf die biologische Vielfalt sind belegt (z.B. Losey et al. 1999) und sollen nachvollziehbar quantifiziert werden (Lang et al. 2006). Besonders an raublättrigen Kräutern fressende phytophage Arten (v.a. Insekten) sind durch Bt-Mais gefährdet, wenn die Pollenkörner in der Behaarung der Pflanzen festgehalten werden. Abstandsregelungen gibt es in Deutschland nur zu benachbarten Maisfeldern (vgl. Anlage „Pflanzenartspezifische Vorgaben“ zur Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung, BGBl. 13/2008, S. 655ff.), nicht jedoch zu Schutzgebieten. Aktuelle Empfehlungen hierzu bewegen sich im Bereich von 800 bis 1000m. Aus naturschutzfachlicher Sicht optimal wäre natürlich ein Fortbestand des gegenwärtigen Anbauverbotes.

5 Vergessene Schutzgebiete: die Flächennaturdenkmale

Die vielfältige naturräumliche Ausstattung im Landkreis spiegelt sich in einer hohen Zahl von Schutzgebieten wider. So befinden sich 38 Gebiete nach Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (Special Areas of Conservation, SAC) und sechs Gebiete nach Richtlinie 79/409/EWG über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (Special Protected Areas, SPA) vollständig oder anteilig auf dem Territorium des Landkreises Harz. Diese auf europäischem Recht beruhende Schutzgebietskulisse Natura 2000 impliziert bereits eine Prioritätenzuweisung für den Naturschutz. Weiterhin sind 37 Naturschutzgebiete (NSG) und der Nationalpark Harz (Sachsen-Anhalt) besonders zu erwähnen. Darüber hinaus besitzen insbesondere die vor 1990 nach der 1.Durchführungsverordnung zum Landeskulturgesetz der DDR (Naturschutzverordnung) ausgewiesenen und in das Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt übergeleiteten Flächennaturdenkmale (FND) eine offenbar weithin verkannte Bedeutung gerade für die Erhaltung der biologischen Vielfalt. Dies hängt mit der besonderen Entstehungsgeschichte der ostdeutschen FND zusammen. In den 1980er-Jahren wurde die Ausweisung neuer NSG in der DDR sehr restriktiv gehandhabt, während die Festsetzung kleiner Gebiete (zuletzt bis 5ha Größe) als FND auf vergleichsweise einfachem Wege per Ratsbeschluss der Kreise möglich war (Wegener 1982). Davon wurde rege Gebrauch gemacht, wobei vorrangig herausragende Artvorkommen gezielt als FND unter Schutz gestellt wurden und sich demzufolge ein ganz bedeutender Anteil der biologischen Vielfalt gerade dort befindet. Dazu steht im Widerspruch, dass das FND-System aus meist kleinen und pflegebedürftigen Flächen vor dem Hintergrund neuerer Konzepte (Stichworte: Prozessschutz, Großschutzgebiete, Biotopverbund) nicht mehr in modernes Naturschutzdenken zu passen scheint und sich eher zu einer „vergessenen“ Schutzkategorie entwickelt, sofern ihm nicht, wie im Entwurf der Landesstrategie Sachsen-Anhalts, von vornherein eine untergeordnete Bedeutung unterstellt wird. Tatsächlich ist die geringe Flächengröße problematisch, so dass Tierarten mit größeren Raumansprüchen nicht adäquat geschützt werden können und aufgrund der vielfältigen Randeinflüsse auch die dauerhafte Erhaltung der (oft botanischen) Zielarten häufig schwierig ist.

Das System der FND umfasst eine breite Palette naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume, wobei kulturabhängige Biotope einen deutlichen Schwerpunkt bilden (Tab. 2). Diese beherbergen oft Arten mit einem hohen Gefährdungsgrad und sind daher bei der Ausweisung von FND besonders berücksichtigt worden. Die Naturschutzbehörde ist bemüht, gemäß §40 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt Pflegekonzepte für die FND aufzustellen und sukzessive umzusetzen. Die Aufstellung von Pflegekonzepten soll nur dann unterbleiben, wenn das Schutzziel durch eine natürliche Entwicklung erreicht werden kann. Letztere stellt für die oft anthropogen entstandenen Ersatzhabitate in vielen FND keine geeignete Lösung dar, da die natürliche Prozessdynamik die Primärhabitate der Zielarten erst nach langen Zeiträumen wieder entstehen lässt, wenn die betreffenden Arten längst aus der Kulturlandschaft verschwunden sind (z.B. Thust et al. 2001). Die hier geschützten Arten – und damit ein bedeutender Anteil der heimischen Biodiversität – sind unter den Bedingungen der gegenwärtigen Kulturlandschaft vielfach nur mit konservierenden Mitteln des Naturschutzes zu erhalten. Zur Finanzierung kommen neben den gering bemessenen Eigenmitteln vorrangig der Vertragsnaturschutz, Ersatzmaßnahmen und neuerdings Projektmittel aus der ELER-Förderung zum Einsatz.

6 Gebietsheimische Herkünfte und Neobiota

Ein noch relativ neues Thema im Naturschutz stellt die Gefährdung der biologischen Vielfalt unterhalb der Artebene durch Einbringung und Ausbreitung nicht gebietsheimischer Herkünfte dar. So setzen sich Regelsaatgutmischungen (RSM) aus Zuchtsorten, Hybriden und gebietsfremden Arten zusammen, wobei das Saatgut aus Kostengründen meist außerhalb der Anwendungsgebiete gewonnen und vermehrt wird (Marzini 2004). Die Anwendung von RSM (nach FLL 2005) stellte somit regelmäßig einen Verstoß gegen das Verbot der Ansiedlung gebietsfremder Arten in § 41 des bisherigen Bundesnaturschutzgesetzes (i.V.m. der Artdefinition in § 10) dar, also immerhin nicht weniger als eine alltägliche behördlich geduldete Gesetzesverletzung. Nach Erfahrung der Autoren tun sich Eingriffsbehörden z.B. im Straßenbau mit der Materie noch schwer, da Bund und Länder es bisher versäumt haben, die rechtlichen Vorgaben in den entsprechenden Regelwerken umzusetzen. Dagegen beginnt sich bei Gehölzpflanzungen die Verwendung von Pflanzmaterial aus bestimmten, meist forstlich zertifizierten Herkunftsgebieten („Forstware“) durchzusetzen, nachdem auch hier die Straßenbaubehörden noch vor wenigen Jahren einen Verstoß gegen europarechtliche Wettbewerbsbestimmungen gesehen hatten. Für die naturnahe Begrünung von Rohböden sind im Rahmen eines Projektes der Hochschule Anhalt in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Harz (und anderen Landkreisen) Spenderflächen ausgewiesen worden, die für die Region repräsentative Pflanzenbestände aufweisen (vgl. http://www.spenderflaechenkataster.de sowie für eine umfassende Darstellung des Themas Kirmer & Tischew 2006). Trotz inzwischen mehrjähriger Aufklärungsarbeit der Naturschutzbehörde hat sich die praktische Anwendung aber bisher wenig durchgesetzt.

Der Einfluss invasiver Neobiota auf die heimische Artenvielfalt ist differenziert zu bewerten (Kowarik 2003). Eine umfassende Regulation problematischer Neophyten erfolgt im Landkreis Harz gegenwärtig nicht. Der Erfolg lokaler Aktionen gegen den Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) sowie gegen die ostasiatischen Staudenknötericharten (Reynoutria sp.) im Rahmen von Arbeitsbeschaffungs- oder Ersatzmaßnahmen war bisher unterschiedlich. Diese Arten bilden im Landkreis Harz zwar augenfällige Vorkommen, erreichen jedoch nicht die Dimension der besonders aus dem westlichen Deutschland bekannten Dominanzbestände. Etwas überraschend wird seit Anfang der 1990er Jahre auch der in Deutschland noch wenig verbreitete Amerikanische Riesenaronstab (Lysichiton americanus) an zwei Stellen im Landkreis Harz gefunden (Herdam 1994). Diese Art bildet im Taunus (Hessen) große Bestände an naturschutzfachlich wertvollen Bachtälchenstandorten und muss intensiv bekämpft werden (Alberternst 2005 und in litt.). Eines der beiden Vorkommen im Landkreis Harz in einem NSG wurde aufgrund der Erfahrungen in Hessen vorbeugend entfernt, bevor sich die Art dauerhaft etabliert und eine Regulierung schwierig wird (Schönborn 2006). Jedoch waren 2009 wieder ca. 60 sowohl adulte als auch juvenile Pflanzen vorhanden, die erneut beseitigt wurden.

Als Beispiel für ein wahrscheinlich kritisch zu bewertendes Neozoon sei kurz auf den Waschbär (Procyon lotor) eingegangen, der im Nordharzgebiet inzwischen weit verbreitet ist. Zwar soll nach Kowarik (2003) eine Beeinträchtigung der Populationsentwicklung anderer Arten durch den Waschbären nicht belegt sein, da „unproblematische“ Nahrung wie Beeren, Insekten, Schnecken und Würmer für ihn leichter zu erreichen ist. Daher wird eher von einer Einfügung der Art in bestehende Lebensgemeinschaften ohne nachteilige Auswirkungen für einzelne Tierarten ausgegangen (Günther & Hellmann 2002). Jedoch legen Beobachtungen an Amphibienleiteinrichtungen nahe, dass zumindest lokal ein Einfluss auf die Dichte der durch ihr Bufotoxin vor Prädation weitgehend geschützten Erdkröte (Bufo bufo) nicht auszuschließen ist. So wurden 2009 an einem flexiblen Fangzaun im Mittelharz ca. ein Drittel aller anwandernden Erdkröten von Waschbären gefressen. Diese sind in der Lage, die sprichwörtliche „Kröte zu schlucken“, indem sie das Beutetier von der Bauchseite her anfressen und die Rückenhaut mit den Giftdrüsen sowie die Extremitäten zurückbleiben. Aufgrund dieses charakteristischen Fraßbildes sind entsprechende Verluste an Amphibienzäunen leicht erfassbar. Auch wenn im konkreten Fall eine Lockwirkung der Leiteinrichtung anzunehmen ist, könnten die lernfähigen Waschbären doch während der massenhaften Laichwanderung der Erdkröten im Frühling eine Nische besetzen, die sich heimische Prädatoren offenbar kaum erschlossen haben. Wenn der Waschbär zudem in hoher Dichte auftritt, kann sicher nicht generell von einer einfachen Einfügung in bestehende Lebensgemeinschaften gesprochen werden. Ein Konzept zur Reduktion der Bestandsdichte wäre also zumindest in Gebieten mit häufigem Vorkommen angezeigt.

Für den Landschaftsraum Harz existiert ein Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU 1997). Hier sollte ein Zwischenresümee bezüglich der Umsetzung erarbeitet werden. Für einige wenige Biotoptypen bzw. Artengruppen ist diese in Regie des Landkreises Harz relativ weit gediehen (z.B. Bergwiesenpflege; Sicherung von Fledermausquartieren). Andere Handlungsoptionen stehen bisher nur auf dem Papier. Die Diskussion um die biologische Vielfalt wird auch der Umsetzung des ABSP neuen Auftrieb geben; parallel dazu sollen die bisher erfolgreichen Ansätze fortgeführt werden. Im Zuge der beabsichtigten Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans werden die Zielsetzungen in Bezug auf die biologische Vielfalt integriert werden und somit eine verbindliche Grundlage für nachgeordnete Flächennutzungs- und Landschaftsplanungen bilden.

Dank

Für wertvolle Hinweise danken wir unseren Kollegen Dr. Veronika Kartheuser und Guido Harnau, für die Erstellung der Karte Dr. Wilfried Geske und für die Überlassung von Literatur Dr. Uwe Wegener.

Literatur

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PUBLIKATIONEN

Artenschutz

Als Laufener Spezialbeiträge 1/09 der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege erschien „Der spezielle Artenschutz in der Planungspraxis“ (113 Seiten; 10,– € plus Versand). Mit Beiträgen zur Biodiversitätsstrategie, zu Landwirtschaft und Naturschutz und zu brachfallenden Weinbergen erschien Heft 33/2009 der Zeitschrift „Anliegen Natur“ (59 Seiten; 7,50 € plus Versand).

Bezug: ANL, Seethalerstraße 6, 83406 Laufen a.d. Salzach, E-Mail poststelle@anl.bayern.de.

Naturschutzgebiete

„Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete in Niedersachsen“ heißt Heft 2/2009 des Informationsdienstes Naturschutz Niedersachsen (herausgegeben vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, 132 Seiten).

Bezug: NLWKN, Naturschutzinformation, Postfach 919713, 30427 Hannover, E-Mail naturschutzinformation@nlwkn-h.niedersachsen.de.

Bodenansprache

Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe gibt in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Geologischen Diensten der Bundesrepublik Deutschland die „Arbeitshilfe für die Bodenansprache im vor- und nachsorgenden Bodenschutz“ heraus, die gleichzeitig ein Auszug aus der Bodenkundlichen Kartieranleitung KA5 darstellt (89 Seiten, Hannover 2009; 8,50 €).

Bezug: Schweizerbart’sche Verlagsbuchhandlung, Johannesstraße 3A, 70176 Stuttgart, E-Mail mail@schweizerbart.de.

Flusskrebs

Der Tagungsband zum „4. Internationalen Symposium Flusskrebsforum 2009“ (88 Seiten, Klagenfurt 2009) erschien als Kooperationsprojekt des forum flusskrebse mit dem Biosphärenreservat Rhön.

Bezug: forum flusskrebse, Bahnhofstraße 39, A-9020 Klagenfurt, E-Mail forum-flusskrebse@ebundp.at.

Neues aus der WSL

„Wirtschaftliche Bedeutung des naturnahen Tourismus im Simmental und Diemtigtal – Regionalökonomische Effekte und Erfolgsfaktoren“ (von Marius Mayer, Karin Wasem, Katrin Gehring, Marco Pütz, Anna Roschewitz und Dominik Siegrist, 104 Seiten, Birmensdorf 2009, CHF 25, –) heißt eine neue Publikation des Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL). In der Reihe „Merkblatt für die Praxis“ widmet sich Nr. 45/2009 dem „Physikalischen Bodenschutz im Wald – Bodenschutz beim Einsatz von Forstmaschinen“ und Nr. 46/2010 dem „Leben mit Waldbrand“.

Bezug: WSL, Zürcherstrasse 111, CH-8903 Birmensdorf, E-Mail eshop@wsl.ch.

Renaturierung

Heft 6/2009 der Berichte aus dem Nationalpark Bayerischer Wald stellt „Die Renaturierung des Seefilzes – Versuch einer Wiedergutmachung“ vor (von Karl-Heinz Englmaier, 28 Seiten).

Bezug: Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald, Freyunger Straße 2, 94481 Grafenau, E-Mail poststelle@npv-bw.bayern.de.

Neues von der NNA

NNA-Berichte 1/2009 behandelt „Bodenschutz im Spannungsfeld von Umwelt- und Naturschutz“ (97 Seiten; 9,80 € plus Versand), Nr. 2/2009 „Standards und Fachkonventionen im Naturschutz“ (78 Seiten, 8,– € plus Versand).

Bezug: Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz (NNA), Hof Möhr, 29640 Schneverdingen, E-Mail nna@nna.de.

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