Biodiversitätsjahr: ein neuer Versuch für das 2010-Ziel?
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Fast sang- und klanglos ist das „2010-Ziel“ ad acta gelegt worden: Vor acht Jahren hatte sich die Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über biologische Vielfalt zum Ziel gesetzt, bis heuer die gegenwärtige Verlustrate an biologischer Vielfalt auf globaler, regionaler und nationaler Ebene signifikant zu reduzieren. Eine EU-Entscheidung ging sogar noch weiter und setzte für Europa das Ziel, den Verlust bis zu diesem Jahr gänzlich zu stoppen.
Jetzt schreiben wir das Jahr 2010. Von einem Stopp der Biodiversitätsverluste sind wir weit entfernt. Selbst eine signifikante Reduktion der Verlustrate ist allenfalls punktuell für isolierte Einzelkriterien, aber keinesfalls für Biodiversität als umfassender Parameter erkennbar, der nur mit einem großen Bündel an Indikatoren messbar ist. Jetzt hat die UN das internationale Jahr der biologischen Viefalt ausgerufen. Nur ein neuer Besen, weil der alte – das 2010-Ziel – abgewirtschaftet ist? Oder ein neuer Anlauf, um mit verstärkter Kraft das Ziel doch zu erreichen? Nun braucht es ein Post-2010-Ziel und auch den Willen und die Finanzen, um dieses wirkungsvoll anzugehen.
Ein Jahr wird dafür kaum genügen. Aber es böte ausreichend Zeit, die Weichen wirklich konsequent zu stellen. Immerhin: Bundesumweltminister Röttgen kündigte ein „Bundesprogramm Biologische Vielfalt“ an und würde damit eine Forderung des NABU und anderer Verbände aus dem vergangenen Bundestags-Wahlkampf umsetzen. Wie es – und ob überhaupt – finanziell ausgestattet sein wird, blieb bislang unbekannt. Brüssel wehrt sich gegen die vielfältigen Anfeindungen gegen die FFH-Richtlinie, das wichtigste Rückgrat des Naturschutzes in Europa. Immerhin: „Kein Änderungsbedarf“, lassen Ratspräsident Barroso und der designierte Umweltkommissar Potocnik unisono verlauten. Der Europäische Gerichtshof bringt den Abschluss des deutschen Meldeverfahrens der FFH-Gebiete einen Schritt näher, nachdem im letzten Jahr Klarheit über die Kulisse der Vogelschutzgebiete erzielt wurde: Er stellte klar, dass allein naturschutzfachliche Kriterien anzuwenden sind. Und die EU-Kommission schlägt in einer Mitteilung den Rahmen für mögliche neue Ziele zum Schutz der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2020 sowie eine langfristige Vision bis zum Jahr 2050 vor.
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