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Integration der FFH-Verträglichkeitsprüfung in den gestuften Planungsprozess von Bundesfernstraßen

Von Christoph Gondesen und Petra Faull (NuL 05/05)
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Bei der Durchführung der FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) sind die abgestuften Planungsprozesse von Bundesfernstraßen zu beachten, in denen die Vorgaben des § 34 BNat- SchG (und der entsprechenden Ländervorschriften) von der Linienfindung bis hin zur konkreten Entwurfsaufstellung für einen Streckenabschnitt zu berücksichtigen sind. Die Ebene der Rahmen- bzw. Bedarfsplanung (z. B. Bundesverkehrswegeplan, Bedarfspläne) wird im vorliegenden Beitrag jedoch nicht weiter vertieft.
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