Integration der FFH-Verträglichkeitsprüfung in den gestuften Planungsprozess von Bundesfernstraßen
Von Christoph Gondesen und Petra Faull (NuL 05/05)
- Veröffentlicht am
Bei der Durchführung der FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) sind die abgestuften
Planungsprozesse von Bundesfernstraßen zu beachten, in denen die Vorgaben des § 34 BNat-
SchG (und der entsprechenden Ländervorschriften) von der Linienfindung bis hin zur
konkreten Entwurfsaufstellung für einen Streckenabschnitt zu berücksichtigen sind. Die
Ebene der Rahmen- bzw. Bedarfsplanung (z. B. Bundesverkehrswegeplan, Bedarfspläne) wird
im vorliegenden Beitrag jedoch nicht weiter vertieft.
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