Kompensation mit der Landwirtschaft im Rahmen der Eingriffsregelung
Von Siegfried Bauer und Claudia Keil (NuL 04/05)
- Veröffentlicht am
Die Eingriffs-Ausgleichsregelung, verankert im BNatSchG und BauGB, stellt eines der wichtigsten Naturschutzinstrumente dar. Sie spiegelt das Verursacherprinzip wider. Demnach hat jeder, der in die Natur eingreift und Schäden verursacht, diese wieder auszugleichen. In der Regel ist dieses nicht an Ort und Stelle des Eingriffs möglich, so dass an anderer Stelle ausgeglichen wird. Durch diese Praxis resultiert für die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen zusätzlicher Flächenbedarf, und somit entstehen weitere Konflikte, da in der Regel sowohl Eingriff als auch Kompensation auf landwirtschaftlichen Flächen stattfinden und diese somit der landwirtschaftlichen Produktion entzogen werden.
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