Das Ende der Realkompensation wird eingeläutet
Sondervermögen: Das im Januar gekürte Unwort des Jahres steht symptomatisch für das beschönigende Wording in politischen Debatten. „Vermögen“ erweckt den Eindruck, dass hier Geld auf der Habenseite liegt – stimmt aber nicht: In Wahrheit sind es zusätzliche Schulden, die die Bundesregierung nachkommenden Generationen aufbürdet.
von Eckhard Jedicke erschienen am 01.02.2026Mehr Beispiele für solche Irreführungen gefällig? Als Schock kurz vor Weihnachten entpuppte sich das Infrastruktur-Zukunftsgesetz, dessen Referentenentwurf das Bundesministerium für Verkehr vorlegte. Zukunftsfähige Infrastruktur, wer wünschte sich die nicht? Ziel ist, Genehmigung und Bau von Infrastrukturvorhaben zu vereinfachen und beschleunigen. Wie das gehen soll? Zum einen mit mehr Digitalisierung und vereinheitlichten Anhörungsverfahren, vor allem aber durch „einen massiven Angriff auf materielle und prozessuale Regelungen zum Schutz von Natur und Umwelt“, kritisiert eine breite Allianz von Umweltverbänden mit dem Deutschen Naturschutzring an der Spitze.
Beteiligung als Farce
Besonders pikant dabei wirkt die faktische Abschaffung der Realkompensation just im Jahr des 50-jährigen Bestehens der Eingriffsregelung. Künftig soll alles per Geldtransfer regelbar sein. Weitere Beispiele für die Absenkung von Umweltstandards: die Einstufung vieler Vorhaben bis hin zum Neubau von Autobahnen als „in überragendem öffentlichen Interesse“ liegend, die Abschwächung der UVP für viele Vorhaben der Verkehrs- und Energieinfrastruktur, die Möglichkeit des vorzeitigen Maßnahmenbeginns in der Planfeststellung für Schiene, Straße und Wasserstraße, der Verzicht auf die Raumverträglichkeitsprüfung für Bundesfernstraßen, Schienenwege und Pumpspeicherwerke. Wie wenig ernst die Bundesregierung die Beteiligungsrechte dabei nimmt, zeigt die kurze Stellungnahmefrist für die Verbändeanhörung: Nicht einmal ein ganzer Arbeitstag stand zur Verfügung, um die 174 Seiten Text zu kommentieren.
Zeitgleich sägt die Europäische Kommission weiter an Umweltstandards: Das nun achte Vereinfachungspaket im Umweltbereich („Umweltomnibus“) wurde verabschiedet (siehe unseren „Bericht aus Brüssel“). So soll eine neue Verordnung zur Beschleunigung (gleich Schwächung) von Umweltprüfungen für eine Vielzahl von Projekten kommen. In der Summe aller Änderungen werden zwar Verfahren (bedingt) vereinfacht. Aber das Rechtssystem wird mit dieser Salami-Taktik weder verständlicher noch besser strukturiert noch durchdachter, ganz im Gegenteil: mit heißer Nadel gestrickt, mit vielen unbestimmten Sachverhalten, mit immanenten Widersprüchen zu anderen rechtlichen Normen. Das hat etwas vom zunehmend salonfähigen Trumpismus: einfache Antworten auf komplexe Herausforderungen, Natur und Umwelt als Feinde statt Lebensgrundlage, Zweifel an der Brisanz oder gar Existenz der Polykrisen – und Wirtschaftszahlen gehen kurzsichtig hemmungslos über alles.
Wolf ins Jagdrecht
Und das nächste Beispiel liefert der Bund mit der Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht: Sie kann nicht kompatibel mit dem FFH-Schutzstatus sein. Ergo wird die EU-Kommission den guten Erhaltungsstatus einfordern und intervenieren müssen. Das gießt dann wieder Wasser auf die Mühlen der EU-Kritiker, insbesondere der Rechten. Ein Teufelskreis, angetrieben durch kurzsichtige Symbolpolitik im Schnelldurchlauf mit der obersten Prämisse: Wir tun was, wissenschaftlich evidente Fakten interessieren nicht. Zugegeben, das im Januar-Editorial geforderte Gegenhalten, das Aufbauen von Optimismus mit guten Argumenten fällt ob dieser Entwicklung schwerer denn je. Aber Kapitulieren ist keine Option!

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