Nun endlich alle schädlichen Subventionen umlenken
Es war ein Krimi sondergleichen, angesichts der Schärfe der Positionen mit einem überraschenden Happyend: Die EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur, abgekürzt WVO, passierte im letzten Sommer den Europäischen Rat, nur weil Österreichs Umweltministerin Leonore Gewessler gegen den Wunsch ihres Regierungschefs nach ihrem Gewissen für die Verordnung stimmte. Damit nahm eine zweijährige Debatte ein halbwegs gutes Ende – halbwegs, weil der Verordnungstext immer wieder substanzielle Änderungen erfuhr. Das bedeutet nun, im Widerspruch zur unisono geforderten Vereinfachung von Verwaltungsprozessen, ein unnötig komplexes Zielsystem.
von Prof. Dr. Eckhard Jedicke erschienen am 01.03.2025Die Synergien betonen
In diesem Heft zeichnen wir Hintergründe und Werdegang des Gesetzgebungsverfahrens nach. Diese Details zu kennen, erscheint wichtig für die nun anstehende Umsetzung: Bis zum 1. September 2026, also schon in eineinhalb Jahren, müssen die Mitgliedstaaten einen Wiederherstellungsplan mit konkreten Zielen und Umsetzungswegen vorlegen, welche partizipativ zu entwickeln sind. Eine zeitlich kaum erreichbare Bedingung, so wichtig diese auch ist. In der nächsten Ausgabe werden wir diskutieren, wie die WVO umgesetzt werden sollte, welche praktischen Probleme bei der Umsetzung zu lösen sind und welche Querbezüge zu anderen Rechtsnormen bestehen. Durch deren intelligente Verknüpfung ließen sich vielfältige Synergien erreichen.
Die WVO setzt schlicht völkerrechtlich verbindliche UN-Vereinbarungen zum Schutz von Klima und Biodiversität um. Geplant war eigentlich mehr: Zwei Jahre vor ihrer Verabschiedung ging sie im Rahmen des Green Deals der EU-Kommission zusammen mit dem Verordnungsentwurf zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln an den Start – die an heftigsten Protesten von Lobbyorganisationen scheiterte.
Ganz sicher schwierig wird nun die schrittweise Umsetzung der WVO. Die EU-Mitgliedstaaten haben in ihren Wiederherstellungsplänen auch darzulegen, mit welchen Finanzierungsinstrumenten sie die Ziele erreichen möchten. Da braucht es weit mehr, als bisher zur Verfügung steht. Hier sollte es in der Debatte helfen, die Synergien mit weiteren Politikzielen herauszuarbeiten: Natura 2000, EU-Wasserrahmenrichtlinie, 30 % Schutzgebiete (ein Drittel davon mit starker Wirksamkeit), EU-LULUCF-Verordnung zur Netto-Null-Emission des Landnutzungssektors bis 2035, Klimaneutralität der EU bis 2050 und viele weitere. Investitionen in die Wiederherstellung der Natur zahlen auf all diese Ziele ein.
Geld gibt’s genug
Und das Geld wäre ja vorhanden, nähme die europäische Staatengemeinschaft ihre mehrfach vereinbarte Selbstverpflichtung endlich ernst, alle umweltschädlichen Subventionen abzubauen – festgelegt unter anderem in der EU-Biodiversitätsstrategie bis 2030. Welche Potenziale hier liegen, hat vor vier Jahren der Dasgupta-Report festgestellt: Die global durch Subventionen ausgelösten Umwelt- und Gesundheitsschäden sind mehr als zehnmal so teuer wie die Subventionen selbst. Und der Betrag der Subventionen allein für Landwirtschaft, Fischerei und fossile Energien liegt fünffach über den derzeitigen Investitionen in den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Diese umfassen lediglich 0,1 % der globalen Wirtschaftsleistung. Und es liegt sonnenklar auf der Hand, dass die Umweltressourcen umso mehr Investitionen verlangen, je länger wir ihre Wiederherstellung hinauszögern. Und dass sich vieles dann immer weniger reparieren lässt. Wo bleiben die vorausschauenden politischen Weichenstellungen?
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