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Fledermäuse und Windenergieanlagen

Neue Fachempfehlung für bundesweite Signifikanzschwelle

Drehende Rotoren von Windenergieanlagen stellen eine Gefahr für Fledermäuse dar – sofern die Anlagen ohne Schutzvorkehrungen betrieben werden. Bisher existierte keine fachliche Herleitung für eine Schwelle, die als Grundlage bundesweit einheitlicher Regelungen für Abschaltungen von Windenergieanlagen zum Schutz von Fledermäusen herangezogen werden kann. Nun ist in der Schriftenreihe des BfN ein Entwurf für die Herleitung einer Signifikanzschwelle für die Tötung von Fledermäusen an Windenergieanlagen erschienen.

von BfN/Red erschienen am 08.05.2024
© BfN
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Der Entwurf wurde innerhalb eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens des BfN auf Basis von Fachliteratur, Verwaltungsvorschriften und Gerichtsurteilen erarbeitet. Die Fachempfehlung schlägt einen bundeseinheitlichen Schwellenwert von < 1 Tier pro Anlage und Jahr vor. Nur so lassen sich mögliche negative Auswirkungen auf die Populationen einiger Fledermausarten verhindern.

Zudem enthält die Veröffentlichung nach Region und Jahreszeit differenzierte Abschaltvorgaben, mit denen die Abschaltungen von Windenergieanlagen zum Schutz von Fledermäusen zukünftig noch passgenauer auf ein notwendiges Maß reduziert werden können.

Die Veröffentlichung der Empfehlung ist ein Beitrag zur Diskussion und Standardisierung, mit dem Anliegen eines möglichst naturverträglichen Ausbaus der Windenergienutzung.

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