Strandlingsrasen zur Pflanzengesellschaft des Jahres 2023 ausgerufen
Die Strandlingsrasen zählen zu den durch intensive Landnutzung, Grundwasserabsenkung, Nährstoffeinträge und zunehmend auch durch den Klimawandel extrem bedrohten Pflanzengesellschaften Deutschlands. Daher werden sie 2023 als Pflanzengesellschaft des Jahres ausgewiesen.
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Nährstoffarme Wuchsorte sind eine wichtige Voraussetzung für die Vorkommen. Strandlingsrasen besiedeln sandig-kiesige Rohböden oder seltener auch torfige Substrate. Sie dominierten früher die Flachwasserzone an den Ufern von nährstoff- und basenarmen sowie gleichzeitig sehr klaren Gewässern. Viele der Strandlingsrasen befanden sich in flachen Heidetümpeln. Diese Habitate sind jedoch weitgehend durch Nährstoffeinträge und vollständige Austrocknung verloren gegangen. Gut ausgebildete Strandlingsrasen sind inzwischen extrem selten. Ihr großflächiger Rückgang zeichnete sich in Deutschland bereits in den frühen 1950er Jahren ab, als es im Zuge umfangreicher Meliorationsmaßnahmen zu Grundwasserabsenkungen kam. Aufgrund ihrer Schutzbedürftigkeit wurden sie als Lebensraumtyp in die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU aufgenommen.
Strandlingsrasen sind als Vegetation unscheinbar, da von den kennzeichnenden Arten nur wenige auffällige Blüten oder Blütenstände ausbilden. Es dominieren dagegen unauffällige niedrigwüchsige Unterwasserrasen mit grasartigen Grundrosetten. Die bestimmenden Arten der Strandlingsrasen sind der namengebende Europäische Strandling, die Wasser-Lobelie und das Gewöhnliche Brachsenkraut.
Es sind dringend Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Habitate notwendig. Die Erhaltungs- bzw. Entwicklungsziele für verbliebene oder zu schaffende Vorkommen von Strandlingsrasen sind also klare Gewässer mit geringem Nährstoff- und Basengehalt, aber nicht zu saurem Wasser über Sandrohböden. Die nicht beschatteten flach einfallenden Ufer unterliegen Wasserstandsschwankungen mit Trockenphasen im Spätsommer. Die Gefährdung der Strandlingsrasen ist sehr vielfältig und das Gros der Vorkommen inzwischen verschwunden. Es ist unsicher, ob die verbliebenen Bestände und die erforderlichen Standortbedingungen erhalten werden können, da die Intensivierung der Landnutzung, die Nährstoffeinträge und die Absenkung der Grundwasserspiegel, aber auch der Klimawandel mit längeren Trockenperioden weiter fortschreiten. Die Erhaltung der Strandlingsrasen in Deutschland wäre ein Indikator für eine erfolgreiche Wende im Umgang mit unserer fragilen Umwelt.
Der Vorstand der Floristisch-soziologischen Arbeitsgemeinschaft hat zur Unterstützung der Aktion einen Flyer und eine Publikation in der Fachzeitschrift Tuexenia im Band 42 (Remy et al. 2022) erstellt.
Kontakt
Dr. Dominique Remy, Universität Osnabrück (geschaeftsfuehrung@florsoz.de) und Dr. Simone Schneider, Nationalmuseum für Naturgeschichte Luxemburg (simone.schneider@mnhn.lu)
Informationen zur Floristisch-soziologischen Arbeitsgemeinschaft
Die Floristisch-soziologische Arbeitsgemeinschaft (FlorSoz) ist eine Vereinigung, deren Mitglieder sich beruflich in Wissenschaft und Praxis oder in ihrer Freizeit mit der Flora und Vegetation Mitteleuropas sowie damit verknüpften ökologischen und naturschutzfachlichen Aspekten beschäftigen (tuexenia.de). Die Aufgabe der FlorSoz ist die wissenschaftliche und praxisrelevante Fortbildung der rund 1.000 Mitglieder. Es werden Kenntnisse über die zentraleuropäische Flora und Vegetation sowie ihrer Standorte vertieft, Naturschutzfragen diskutiert und wissenschaftliche Ergebnisse in der Zeitschrift Tuexenia publiziert.
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