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Bayern

Nationalpark Bayerischer Wald wird Deutschlands größter Waldnationalpark

Wie das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz vermeldet, hat der Bayerische Landtag am 20. Mai der Erweiterung des Nationalparks Bayerischer Wald um insgesamt knapp 700 Hektar zugestimmt. Die Nationalpark-Verordnung wurde dafür entsprechend angepasst.

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Rachelsee im Nationalpark Bayerischer Wald
Rachelsee im Nationalpark Bayerischer WaldJulia Schenkenberger
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Anlässlich des Jubiläums "50 Jahre Nationalpark Bayerischer Wald" im Jahr 2020 wurde die Vergrößerung des Nationalparks Bayerischer Wald um rund 605 Hektar Staatswaldflächen im Bereich Mauth-Finsterau und in direkter Nachbarschaft zum Nationalpark Šumava (Tschechien) sowie weitere Arrondierungsflächen von insgesamt rund 90 Hektar auf den Weg gebracht und auch vor Ort von Beginn an begrüßt.

Der Nationalpark Bayerischer Wald hat damit eine neue Gesamtgröße von 24.945 Hektar. Auch die Regelungen zur Borkenkäferbekämpfung im bestehenden Nationalparkgebiet werden angepasst, so dass gemäß den internationalen Richtlinien 75 Prozent Naturzone ohne menschliche Eingriffe erreicht werden. Die Flächen im Nationalparkerweiterungsgebiet sind naturschutzfachlich sehr wertvoll. Sie sind Rückzugsraum für seltene Tierarten wie beispielsweise das Auerhuhn.

Das geplante Erweiterungsgebiet umfasst mit dem Finsterauer Filz auch ein über vier Hektar großes Hochmoor. Die Flächen liegen an der Grenze zu Tschechien bei der Gemeinde Mauth. 98 Prozent der derzeitigen Fläche des Nationalparks Bayerischer Wald sind Wälder. Zudem gibt es offene Hochmoore und ehemalige Bergweiden. Jährlich lockt der Nationalpark rund 1,3 Millionen Besucher an. Um die Erweiterung des Nationalparks und die Neuregelung zur Borkenkäferbekämpfung zu verankern, wurde die Verordnung der Staatsregierung geändert. Nach dem Beschluss des Ministerrats im Februar haben der federführende Umweltausschuss und anschließend der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration ebenfalls einstimmig ihre Zustimmung gegeben. Nach dem positiven Beschluss des Landtags kann die Verordnung nach ihrer Ausfertigung im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht werden und in Kraft treten.

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