EU-Kommission verklagt Deutschland
Die Kommission hat beschlossen, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, da es blütenreiche Wiesen in Natura-2000-Gebieten nicht ausreichend schützt und damit den Anforderungen der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) nicht nachkommt. Die Richtlinie ist eines der wichtigsten Instrumente der EU zum Schutz der biologischen Vielfalt.
- Veröffentlicht am

Gemäß dieser Rechtsvorschrift sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, wichtige Lebensräume und Arten zu schützen und deren günstigen Erhaltungszustand wiederherzustellen sowie die Verschlechterung der Lebensräume und erhebliche Störungen von Arten in Natura-2000-Gebieten zu vermeiden.
Sowohl im europäischen Grünen Deal als auch in der EU-Biodiversitätsstrategie wird darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, dass die EU dem Verlust an biologischer Vielfalt Einhalt gebietet, indem sie die Biodiversität schützt und wiederherstellt.
Zwei Lebensraumtypen, die von Bedeutung für Bestäubungsinsekten, Bienen und Schmetterlinge, und im Rahmen des Natura-2000-Netzes geschützt sind, nämlich Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen, weisen in Deutschland einen ungünstigen Erhaltungszustand auf.
Im Juli 2019 übermittelte die Kommission ein Aufforderungsschreiben und im Oktober 2020, nach eingehenden Gesprächen mit den deutschen Behörden, eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Die betreffenden Lebensraumtypen haben sich in den letzten Jahren, vor allem aufgrund nicht nachhaltiger Agrarpraktiken, in verschiedenen geschützten Gebieten erheblich verkleinert oder sind gänzlich verschwunden. Deutschland hat diese Lebensraumtypen in den betroffenen Gebieten nach wie vor nicht unter ausreichenden rechtlichen Schutz gestellt.
Die Kommission ist der Auffassung, dass die bisherigen Bemühungen der deutschen Behörden unzufriedenstellend und unzureichend waren, und verklagt Deutschland daher vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.
Hintergrund
Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten mit dem Ziel der Erhaltung von für die EU bedeutenden Lebensräumen und Arten. Seine wirksame Verwaltung ist maßgeblich für die Umsetzung der Ziele der Habitat-Richtlinie und der Ambitionen gemäß der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030. Der Schutz der Lebensräume im Natura-2000-Netz sowie ihre Erhaltung ist eine wichtige Priorität der Kommission, um den guten Zustand der Umwelt zu bewahren.
Weitere Informationen
- Zu den wichtigsten Beschlüssen in Vertragsverletzungsverfahren im Dezember 2021 siehe MEMO
- Zu Vertragsverletzungsverfahren allgemein siehe MEMO/12/12
- Zum EU-Vertragsverletzungsverfahren
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.