Politik und Verbände bringen Naturschutzvereinbarung auf den Weg
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Die beteiligten Akteure haben sich darauf verständigt, dass langfristig auf 10 m rechts und links entlang von Bächen und Flüssen auf freiwilliger Basis keine landwirtschaftliche Nutzung mehr stattfinden soll. Dafür will die Landesregierung jährlich 5,0 Mio Euro bereitstellen, etwa um Flächen ankaufen zu können. Pro Jahr sollen an 1 000 km Gewässerstrecke landwirtschaftliche Nutzflächen zur Gewässerentwicklung bereitgestellt werden, beispielsweise durch freiwilligen Flächentausch oder durch die Förderung von Gewässerrandstreifen.
Die von den Landwirten erbrachten freiwilligen Leistungen zum Schutz der natürlichen Ressourcen sollen der Kooperationsvereinbarung zufolge durch Fördermittel des Landes Hessen honoriert werden. Dafür wird das Land zusätzlich rund 15 Mio Euro zur Verfügung stellen. Der geplanten Senkung des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmitteln sollen ein Monitoring und eine Machbarkeitsstudie vorausgehen. Geplant ist der Ausbau der Biodiversitätsberatung und die Fortsetzung des Runden Tischs „Landwirtschaft und Naturschutz“, der für die Entwicklung der Kooperationsvereinbarung einberufen worden war.
Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier sicherte nach der Unterzeichnung zu, dass die Regierung auch weiterhin alles dafür tun werde, die Landwirtschaft im Land zu stärken, denn diese trage maßgeblich zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlage bei. Der CDU-Politiker will den Natur- und Gewässerschutz gemeinsam mit Landwirtschaftsministerin Priska Hinz von den Grünen auch künftig unter dem Leitbild „Gemeinsam mehr erreichen“ betreiben.
Der Hessische Bauernverband (HBV), die Hessische Landjugend (HLJ) und die Organisation „Land schafft Verbindung - LSV - Hessen, die zu den Unterzeichnern gehören, bezeichneten die Kooperationsvereinbarung Landwirtschaft und Naturschutz als „wegweisend“, stellten aber zugleich fest, dass diese der Landwirtschaft viel abverlangen werde.
Nach Einschätzung von HBV-Präsident Karsten Schmal bietet die Vereinbarung jedoch die Chance, Biodiversität, Insektenschutz und Gewässergüte in Kooperation mit den landwirtschaftlichen Betrieben zu verbessern. Der HBV sei vom kooperativen Ansatz der Vereinbarung im Gegensatz zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen überzeugt. Sie sei ein logischer und notwendiger Schritt, die von den hessischen Landwirten erbrachten Leistungen adäquat zu honorieren und zugleich ein klares Bekenntnis zum Zukunfts- und Landwirtschaftsstandort Hessen mit wirtschaftlich tragfähigen Betrieben, betonte Schmal.
Weitere Informationen unter https://staatskanzlei.hessen.de/presse/pressemitteilung/landesregierung-und-verbaende-staerken-artenreiche-und-natuerliche-agrarlandschaften-0
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