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Neobiota

Öffentlichkeitsbeteiligung beim Umgang mit invasiven Arten

Gemäß Artikel 13 der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten ist innerhalb von drei Jahren nach Annahme einer Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung ein Aktionsplan für die prioritären Pfade der Einbringung und Ausbreitung invasiver Arten zu erstellen und an die EU-Kommission zu übermitteln. Zum Entwurf des Aktionsplanes sowie zu Management-Maßnahmen zweier invasiver Arten kann jetzt Stellung genommen werden.

 

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Im Mittelrheintal wächst Ailanthus altissima oft uferbegleitend.
Im Mittelrheintal wächst Ailanthus altissima oft uferbegleitend.Julia Schenkenberger, Redaktion NuL
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Die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten dient dem Ziel, die nachteiligen Auswirkungen invasiver gebietsfremder Arten auf die Biodiversität und die damit verbundenen ökologischen Leistungen sowie auf die menschliche Gesundheit und die Sicherheit zu verhindern, zu minimieren und abzuschwächen sowie ihre sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu verringern.

Die Bestimmungen dieser Verordnung folgen dem dreistufigen, hierarchischen Prinzip des internationalen Übereinkommens über die biologische Vielfalt zum Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten: (i) Prävention, (ii) Früherkennung und sofortige Beseitigung sowie (iii) Management invasiver Arten. Die nicht vorsätzliche Einbringung und Ausbreitung invasiver Arten durch den Einfluss des Menschen sollen gemäß Artikel 13 der EU-Verordnung durch präventive Maßnahmen an den prioritären Pfaden der Einbringung und Ausbreitung invasiver Arten erreicht werden.

Aktionsplan für die prioritären Pfade invasiver Arten

Gemäß dieser Bestimmungen wurde ein Aktionsplan erstellt, der ab dem 15. September für einen Monat öffentlich ausliegt und der online einsehbar ist. Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme endet am 16. November 2020 um 24.00 Uhr. Nach Fristende eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Managementmaßnahmen

Weiterhin sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, für die bereits in den Mitgliedstaaten etablierten oder weit verbreiteten Arten Managementmaßnahmen zu entwickeln, damit deren Auswirkungen auf die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemleistungen, sowie gegebenenfalls auf die menschliche Gesundheit oder die Wirtschaft minimiert werden. Voraussetzung für das Management der bereits in Deutschland etablierten Arten ist ein bundesweit abgestimmtes, möglichst einheitliches Vorgehen. Dazu haben die Bundesländer gemeinsam Managementmaßnahmen erarbeitet. 

Diese Maßnahmen betreffen in Deutschland den Götterbaum (Ailanthus altissima) und den Sonnenbarsch (Lepomis gibbosus). Im Anhörungsportal können die die Managementpapiere einsehen. Eine Kommentierung der Maßnahmen ist bis zum 2. November möglich.

 

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