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Gesetzgebung

BBN legt Positionspapier gegen §13b vor

Der Bundesverband beruflicher Naturschutz (BBN) hat ein Positionspapier vorgelegt, in dem er fordert, §13b des Baugesetzbuches (BauGB) abzuschaffen. Der Paragraf wurde im Zuge der Novellierung des BauGB im Mai 2017 eingeführt und erlaubt  - derzeit zeitlich befristet – Baugebiete auch im Außenbereich zuzulassen. Der BBN kritisiert die Inhalte von §13b und begründet in seinem Positionspapier die Forderung nach einer Abschaffung.

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Vor allem der Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern wird durch §13b gefördert.
Vor allem der Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern wird durch §13b gefördert.Tjards Wendebourg, Redaktion NuL
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§ 13b BauGB ermöglicht es im Kern, Baugebiete im Außenbereich zuzulassen, die eine Grundfläche von <10.000 m² haben, Anschluss an im Zusammenhang bebaute Ortsteile haben, ausschließlich der Wohnnutzung dienen und hierbei im Speziellen nicht der UVP-Pflicht unterliegen und FFH-Gebiete nicht beeinträchtigen.

Die Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 13b BauGB muss derzeit bis zum 31. Dezember 2019 eingeleitet werden. Der Satzungsbeschluss ist bis zum 31. Dezember 2021 zu fassen.

Der BBN begründet seine Forderung nach Abschaffung unter anderem damit, dass der Paragraf der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt und der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie widerspricht. Außerdem konterkariere er die in § 1a BauGB klargelegten „Ergänzenden Vorschriften zum Umweltschutz“ und die im BauGB festgelegte Bodenschutzklausel, mit Grund und Boden sparsam umzugehen. Zudem könne der Paragraf nicht sein eigentliches Ziel, dem Wohnungsmangel entgegenzuwirken, gerecht werden, da es sich bei der gewählten Bebauungsform in den Baugebieten überwiegend um Ein- und Zweifamilienhäuser handele.

Das Positionspapier des BBN mit allen Argumenten, die die Forderung nach der Abschaffung unterstreichen, können Sie hier als pdf herunterladen.

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