Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Bayern

"Aktionsplan Wolf" liegt vor

Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber hat die Weiterentwicklung des Wolfsmanagements für den Freistaat  Bayern vorgestellt. Mit dem "Bayerischen Aktionsplan Wolf" sollen der strenge Artenschutz beim Wolf und die Belange der Weidewirtschaft in Bayern vereinbar gestaltet werden. 

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Der Aktionsplan hat zum Ziel, die Weidetierhaltung mit ihren landeskulturell bedeutenden Ausprägungen auch bei Wolfsanwesenheit ohne unzumutbare Mehraufwendungen flächendeckend und dauerhaft zu erhalten. In Gebieten mit standorttreuen Wölfen setzt Bayern zur Vermeidung von Schäden auf vorbeugende Maßnahmen wie beispielsweise Herdenschutzzäune. Die Anforderungen an den Herdenschutz müssen dabei praktikabel und zumutbar sein.

Es ist vorgesehen, dass eine Weideschutzkommission Weidegebiete vor allem im alpinen Bereich auf ihre Schützbarkeit hin untersucht und bewertet. Insbesondere im Alpengebiet ist davon auszugehen, dass Herdenschutz mit verhältnismäßigem Aufwand – etwa wegen der Topographie oder felsigem Untergrund – teilweise nicht möglich sein wird. In diesen Fällen kommt die Entnahme eines Wolfs nach Auffassung der Staatsregierung auch ohne vorangegangene Herdenschutzmaßnahmen in Betracht, wenn nur so erhebliche Schäden für die Weidewirtschaft vermieden werden können.

Mögliche Schäden durch Wölfe werden auch in Zukunft vollumfänglich ausgeglichen. Zudem wird das Umweltministerium zusammen mit dem Landwirtschaftsministerium ein Förderprogramm für präventive Herdenschutzmaßnahmen einrichten. Die Beratung der Weidetierhalter und die Abwicklung der Förderung sollen über die bestehende Struktur der Landwirtschaftsverwaltung erfolgen.

Der Bayerische Aktionsplan Wolf ist ein Managementplan der staatlichen Umweltverwaltung, der mit dem Landwirtschaftsministerium abgestimmt ist und Handlungsempfehlungen für den Umgang mit dem Wolf gibt. Eine Entnahme setzt eine Einzelfallentscheidung durch die zuständige Behörde anhand der konkreten Umstände der Situation voraus. Der Entwurf des Aktionsplans wurde im Herbst 2018 in zwei Sitzungen der AG Wildtiermanagement/Große Beutegreifer mit den Naturschutz- und Nutzerverbänden erörtert. Er kann kostenlos auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz heruntergeladen werden.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren