NABU kritisiert Gesetzesinitiative zur Planungsbeschleunigung
Das Bundesverkehrsministerium hat am 18. Juli einen neuen Gesetzentwurf ins Kabinett eingebracht, wonach Planungs- und Genehmigungsverfahren von Infrastrukturprojekten beschleunigt werden sollen. Der NABU lobt zwar die Idee als solche, kritisiert aber die Umsetzung.
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Der aktuelle Gesetzesentwurf beinhaltet unter anderem, den Erörterungstermin in Planungs- und Genehmigungsverfahren zu streichen. Außerdem soll auch die Klagebegründungsfrist verkürzt und vorläufige Maßnahmen ermöglicht werden. Damit könnten beispielsweise Rodungsarbeiten schon vor Genehmigung des gesamten Infrastrukturvorhabens durchgeführt werden.
Der NABU kritisiert, dass für die Initiative der tatsächliche Bedarf nach einer Beschleunigung und das Beschleunigungspotenzial vorab nicht analysiert wurden. Er bezeichnet die Gesetzesinitiative als „Gesetzgebung mit der Brechstange“ und befürchtet irreversible Umweltschäden.
Allerdings zeigt der NABVU auch Alternativen auf; So regt er an, Verbände frühzeitig zu beteiligen, das Gutachterwesen bei der Planung zu verbessern, Alternativen für die Vorhabenprüfung umfassend zu prüfen und die Aahrhus-Konvention sowie das Unionsrecht vollständig umzusetzen.
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