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Ansaatbegrünungen

Empfehlungen für "gebietseigenes Saatgut" werden überarbeitet

Bis zum 15. August 2018 können Fachleute Hinweise geben, die helfen, die FLL-„Empfehlungen für Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut“ zu überarbeiten. Am 11. Juli kommt erstmals der neue Regelwerkausschuss (RWA) in Bonn zusammen.

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Spätestens bis März 2020 sollen die überarbeiteten <b style="mso-bidi-font-weight:normal"><span style="font-size:13.5pt;font-family:"Verdana","sans-serif";mso-fareast-font-family:
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Spätestens bis März 2020 sollen die überarbeiteten FLL-„Empfehlungen für Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut“vorliegen. Bis zum 18. August können noch Änderungswünsche eingereicht werden.Tjards Wendebourg, Redaktion NuL
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Die Fachwelt erhält die Möglichkeit, der FLL Korrektur-, Ergänzungs- und Erweiterungshinweise mitzuteilen, welche bei der Überarbeitung des Regelwerkes berücksichtigt werden sollen. Diese können als konkrete und begründete Textvorschläge bis zum 15. August 2018 an die FLL-Geschäftsstelle gesendet werden. Zur Erleichterung der Aufbereitung aller Hinweise bitten wir um die Verwendung eines entsprechenden Formblattes unter.

Die FLL-‚Empfehlungen für Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut‘ wurden erstmals 2014 veröffentlicht. In diesen FLL-Empfehlungen werden Regelungen für so genanntes ‚Naturraumtreues Saatgut‘ (etwa als Mähgut, Druschgut, Vegetationssoden) und ‚Regiosaatgut‘ (zum Beispiel Regiosaatgut-Mischungen, RSM Regio) vorgegeben.

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) schreibt nach einer zehnjährigen Übergangsfrist ab März 2020 die Anwendung von gebietseigenem (autochthonem) Saatgut in der „freien Natur“ bindend vor. Aus Kreisen des FLL-RWA Gebietseigenes Saatgut und in verschiedenen Fachtagungen wurde in den letzten Jahren mit Hinblick auf das anstehende Ende der gesetzlichen Übergangsfrist eine Überarbeitung der FLL-Empfehlungen angeregt. Dieser Wunsch wird auch durch aktuelle Überarbeitungswünsche mehrerer Fachverbände und Experten unterstützt.

Ziel ist die Veröffentlichung der überarbeiteten Ausgabe 2014 zum Ende der Übergangsfrist des BNatSchG im Jahr 2020, um allen Anwendern aktuelle Handlungsempfehlungen als Hilfestellung anbieten.

> Hinweise mit dem Formblatt übertragen

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