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Förderrichtlinie „Landschaftswerte“

Niedersachsens Umweltminister Lies startet Projektförderung

Mit 11 Mio. Euro will das Land Niedersachsen Im Rahmen der Förderrichtlinie „Landschaftswerte“ Projekte zum Erhalt des Naturerbes und der Biodiversität in Städten und Dörfern fördern. Umweltminister Olaf Lies hat durch Übergabe des Förderbescheides am 24. Mai Unterstützung für 41 Projekte im Land gestartet.

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Baumwipfelpfade (hier auf der niedersächsischen Landesgartenschau Bad Iburg) sind Publikumsmagnete.Das soll auch die Anlage in Lüneburg werden, an die der erste Förderbescheid erging.
Baumwipfelpfade (hier auf der niedersächsischen Landesgartenschau Bad Iburg) sind Publikumsmagnete.Das soll auch die Anlage in Lüneburg werden, an die der erste Förderbescheid erging.Landesgartenschau Bad Iburg
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Im Rahmen der Förderrichtlinie „Landschaftswerte“ hat Minister Lies heute (Donnerstag) im Landkreis Harburg den ersten Förderbescheid für das Jahr 2018 übergeben. Gefördert wird der Baumwipfelpfad Lüneburger Heide mit mehr als zwei Millionen Euro. Insgesamt fördert das Umweltministerium in diesem Jahr 41 Projekte mit rund 11 Millionen Euro. „Ich freue mich, dass wieder so vielfältige und interessante Projektideen eingereicht wurden. Alle Projekte kommen der Natur und den Menschen gleichermaßen zugute. Mit dem Baumwipfelpfad Lüneburger Heide fördern wir ein Projekt, dass viele Menschen für die Natur und das Thema Naturschutz begeistern wird“, sagte Minister Olaf Lies. Neben dem reinen Eventcharakter sollen bei diesem Projekt auch über die Themen des Naturparks Lüneburger Heide und dessen Kulturlandschaft informiert werden. Der Baumwipfelpfad ist durch seine Barrierefreiheit besonders familienfreundlich für alle Generationen.

 Die Richtlinie „Landschaftswerte“ dient der Förderung von nachhaltigen Projekten im Zusammenhang mit dem niedersächsischen Natur- und Kulturlandschaftserbe in den Nationalen Naturlandschaften (Nationalparke, Biosphärenreservate und Naturparke). Dazu gehören auch Kooperationen mit Partnerbetrieben. Darüber hinaus werden besondere Projekte im Bereich der biologischen Vielfalt gefördert, die einen besonderen ökologischen, aber auch wirtschaftlichen und sozialen Mehrwert haben. Hierzu zählen besonders Projekte im Zusammenhang mit dem Erhalt der biologischen Vielfalt in Dörfern und Städten. Für diesen Fördergegenstand stehen in diesem Jahr 13 Projekte zur Förderung an, von der Renaturierung von Fließgewässern im besiedelten Bereich wie die Schunter bei Rühme oder der Beberbach im Landkreis Braunschweig, über Umgestaltungen von Friedhöfen in Neuenkirchen im Heidekreis bis zu insektenfreundlichen Blühstreifen in der Hansestadt Lüneburg und der Bürgerobstgärten in der Gemeinde Ihlow im Landkreis Aurich.

 

Auch sollen sechs Partnerbetriebe und die Zusammenarbeit mit land- und forstwirtschaftlichen Betrieben im Zusammenhang mit der Kulturlandschaftspflege gefördert werden. Hier stehen besonders Beherberungsbestriebe im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue sowie landwirtschaftliche Betriebe in der Dümmerniederung im Fokus.

 

Zudem werden Ausstellungen in den Informationseinrichtungen der Großschutzgebiete wie das Haus der Natur in Bad Harzburg finanziell unterstützt.

 

Seit 2016 wurden über die Richtlinie „Landschaftswerte“ bereits 86 Projekte mit einer Gesamtfördersumme von über 23,5 Mio. Euro bewilligt; neun Projekte konnten bereits fertig gestellt werden. Jetzt sollen weitere 10,9 Mio. Euro bewilligt werden, davon neun Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und 1,9 Mio. Euro vom Land Niedersachsen.

> Folgende 41 Projekte werden gefördert: Liste

 

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